Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Für Heilpraktiker ist homöopathische Eigenbluttherapie erlaubt

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)29.01.2025 Medizinrecht

München. Das Verwaltungsgericht München will Heilpraktikern mehr Möglichkeiten bei der Eigenbluttherapie geben. Laut einem am Freitag, 23. September 2022, verkündeten Urteil ist es Heilpraktiker unter anderem erlaubt, die Eigenbluttherapie mit zugesetzten homöopathischen Arzneimitteln durchzuführen (Az.: M 26a K 21.397).

Bei der Eigenbluttherapie wird dem Patienten Blut entnommen und in veränderter oder unveränderter Form wieder injiziert. Seit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2019 wird darüber diskutiert, inwieweit solche Therapien den Ärzten vorbehalten werden müssen, so dass sie nicht mehr von Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte dazu entschieden, dass Heilpraktiker eine Eigenbluttherapie nur dann durchführen dürfen, wenn das Blut selbst einem anerkannten homöopathischen Aufbereitungsverfahren unterzogen wurde (Urteile vom 23.April 2021, Az.: 23.04.2021: 9 A 4073/ 18 und weitere). Das Bundesverwaltungsgericht hat dagegen inzwischen die Revision zugelassen (Beschluss vom 9. Februar 2022, Az. 3 B 16.21).

Wenn sich die Linie des Verwaltungsgerichts München bei den obersten Verwaltungsrichtern durchsetzt, dann würden die Heilpraktiker mehr Spielraum bekommen. Danach wäre die sogenannte native Eigenbluttherapie, bei der Blut entnommen und unverändert reinjekziert wird, und die sogenannte homöopathische Eigenbluttherapie, bei der das entnommene Blut vor der Reinjektion mit nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimitteln angereichert wird, zulässig. Entgegen der Forderung des OVG Münster wird das Eigenblut selbst bei beiden Behandlungen keinem homöopathischen Zubereitungsverfahren unterzogen.

Nach dem Münchener Urteil vom 30. Juni 2022 ist allein die Ozon-Eigenbluttherapie und die Platelet-Rich-Plasma-Eigenbluttherapie, bei der aus dem Eigenblut des Patienten ein Blutplättchen-Konzentrat hergestellt wir, allein den Ärzten vorbehalten.

Vom Verwaltungsgericht München wurde die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © Sherry Young - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Gericht bestätigt Haftung für Geburtsschäden
12.03.2025Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
Gericht bestätigt Haftung für Geburtsschäden

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 8 U 8/21 ) bestätigte die Haftung einer Klinik für schwere Geburtsschäden nach grober Fehlbehandlung einer Hochrisikoschwangerschaft. Schwere Versäumnisse bei Hochrisikoschwangerschaft Eine 37-jährige Erstgebärende wurde mit einer hochriskanten eineiigen Zwillingsschwangerschaft über Wochen stationär in einer Geburtsklinik behandelt. Trotz des hohen Risikos verfügte die Klinik nicht über eine neonatologische Intensivstation.  Als sich ein typisches Schwangerschaftsrisiko realisierte und ein Fetus verstarb, wurde der überlebende Zwilling per Notkaiserschnitt entbunden. Das Kind erlitt schwerste Hirnschäden. Die Mutter hatte nicht in dieser Klinik betreut werden dürfen, da die nötige Versorgung für Frühgeborene nicht gewährleistet war. Gericht...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Behandelnder Arzt wirksam als Miterbe eingesetzt
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)08.08.2024Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
OLG Frankfurt: Behandelnder Arzt wirksam als Miterbe eingesetzt

In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am 21. Dezember 2023 entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur Nichtigkeit eines Testaments führt. Dieses Urteil ( Aktenzeichen 21 W 91/23 ) könnte bedeutende Implikationen für die Rechtspraxis im Erbrecht haben, insbesondere in Fällen, in denen medizinische Fachkräfte von ihren Patienten bedacht werden. Hintergrund des Falles Die Erblasserin hatte in ihrem letzten Testament aus dem Jahr 2021 ihren behandelnden Arzt als Miterben benannt. Dies führte zu einem Rechtsstreit, da ein anderer Miterbe das Testament aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen § 32 der Berufsordnung der hessischen Ärztekammer (BO-Ä) anfocht. Diese Vorschrift untersagt Ärzten, Vorteile von Patienten anzunehmen, die die ärztliche...

weiter lesen weiter lesen
Verschiedene Formen von Inkassoverfahren
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)16.07.2024Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
Verschiedene Formen von Inkassoverfahren

Wenn Transaktionen mit Geld stattfinden, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann auch Probleme mit pünktlichen und vollständigen Zahlungen. Um zu vermeiden, dass diese Konflikte das eigene Leben und Arbeiten zu sehr einschränken, kann man sich für die Beauftragung eines Inkassounternehmens entscheiden. Im Folgenden sind das Prinzip des Inkassos sowie drei typische Formen des Verfahrens aufgelistet.  Was macht ein Inkassounternehmen? Inkassounternehmen kommen ins Spiel, wenn ein Schuldner eine Rechnung nicht begleicht. Der Gläubiger kann dann - nach einer erneuten schriftlichen Aufforderung (Mahnung) - ein Inkassounternehmen damit beauftragen, das geschuldete Geld einzuholen . Damit es im Nachhinein nicht zu Diskussionen kommt, ob die Zahlungsaufforderung auch explizit genug war, stehen...

weiter lesen weiter lesen

Zweifel bei Freistellung von Masernschutzimpfung eines Schülers
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)28.11.2023Redaktion fachanwalt.deMedizinrecht
Zweifel bei Freistellung von Masernschutzimpfung eines Schülers

Düsseldorf (jur). Bei Zweifel an einem ärztlichen Zeugnis über eine Freistellung von einer Masernimpfung kann das Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Mit Zwangsmitteln kann die ärztliche Untersuchung allerdings nicht durchgesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 17. November 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 29 L 2480/23).  Konkret ging es um einen siebenjährigen Schüler aus Wuppertal. Dieser wollte ohne vorgeschriebene Masernschutzimpfung die Schule besuchen. Hierfür legte er ein ärztliches Attest einer Ärztin aus der Oberpfalz vor. Diese hatte ihm auf einem Vordruck bescheinigt, dass der Schüler wegen einer medizinischen Kontraindikation ab sofort und zeitlich unbegrenzt für jede Art von Impfungen freizustellen sei.  Das...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?