Sozialrecht

Für solo-selbstständige Landwirte bestätigt BSG die Sozialwahl

Zuletzt bearbeitet am: 19.02.2024

Kassel. Bei den Sozialwahlen bleiben selbstständige Landwirte ohne externe Mitarbeiter eine eigenständige Gruppe. Das Wahlrecht richtet sich dabei weiter an die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am Donnerstag, 13. Oktober 2022 (Az.: B 2 U 6/22 R und weitere). Die anstehenden Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung am 31. Mai 2023 können damit wie geplant durchgeführt werden.

Die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen drittelparitätisch besetzt. Bei den letzten Sozialwahlen 2017 war das Wahlrecht auf unfallversicherte Landwirte, die keine fremden Mitarbeiter haben, begrenzt.

Mehrere solo-selbstständige Landwirte haben die Sozialwahl 2017 mit Klagen angefochten. Solo-Selbstständige in Rente seien auf diese Weise ausgeschlossen worden. Anfang 2013 sei durch eine Fusion der landwirtschaftlichen Sozialversicherungen zu einem bundeseinheitlichen Verbundträger die rechtliche Grundlage hierfür entfallen.

Das BSG folgte dieser Auffassung nicht. Die Richter in Kassel stellten zur Begründung vorrangig auf die Gründe der Wahlregelungen ab. Das Ziel sei es, dass die aktiven solo-selbstständigen Landwirte ein ausreichendes Gewicht in der Vertreterversammlung bekommen. Am besten werde dies durch eine Beschränkung auf Mitglieder der Unfallversicherung erreicht. An diesem Ziel habe sich durch die Reform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung 2013 nichts geändert.

Die Zahl der auf diese Weise ausgeschlossenen Rentner und Erwerbsminderungsrentner sei auch gering, da die meisten in der Regel auch nach der Hofübergabe noch aktiv seien, bestehe eine Unfallversicherung. Bei einem Verkauf des Hofes bestehe die Möglichkeit, einen Teil von den Flächen zurückzubehalten, wodurch die Unfallversicherungspflichten und dadurch auch das Wahlrecht bestehen blieben.

Der BSG verwies weiter darauf, dass die landwirtschaftlichen Erwerbsminderungsrenten zu rund 80 Prozent aus Steuergeldern finanziert würden. Es bestehe daher „keine Notwendigkeit zu einer Gleichstellung mit den Vollrentnern der allgemeinen Rentenversicherung“.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Bundessozialgericht bestätigt: Keine Diskriminierung von Vätern bei Rentenpunkten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die automatische Zuordnung von Kindererziehungszeiten zu Müttern in der Rentenversicherung keine Diskriminierung von Männern darstellt (Az.: B 5 R 10/23 R ). Bundessozialgericht prüft Väter-Diskriminierung bei Kindererziehungszeiten Die standardmäßige Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei der Mutter, wenn keine Einigung zwischen den Eltern erfolgt, wurde vom Bundessozialgericht überprüft. In diesem Fall befasste sich der 5. Senat mit der Frage, ob eine solche Regelung, wie sie in § 56 Absatz 2 Satz 9 SGB VI festgehalten ist, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Vätern darstellt. Diese gesetzliche ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Ihre Spezialisten