Sozialrecht

„Fußballinteressierte Mitarbeiter“ sind bei einem Turnier nicht unfallversichert

Zuletzt bearbeitet am: 08.02.2024

Kassel. Bei einem betrieblichen Fußballturnier greift nur dann der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn alle Beschäftigten „erkennbar“ teilnehmen können. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied in einem Mittwoch, 29. Juni 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 2 U 8/20 R), dass dies bei einem Turnier „für alle fußballinteressierten Mitarbeiter“ nicht erfüllt ist. Auch wenn das Fußballturnier im Programm für das betriebliche Gesundheitsmanagement aufgeführt wurde, begründe dies noch keinen Unfallschutz.

Für einen rheinland-pfälzischer Fußballfreund bestehen danach keine Ansprüche auf Entschädigungsleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Arbeitgeber hatte zu einem betriebsinternen „Team Cup“ eingeladen. Von den rund 1.600 Mitarbeitern nahmen 60 bis 70 Personen teil.

Der Kläger kollidierte mit einem Gegenspieler und brach sich dabei den Schienbeinkopf an seinem rechten Bein. Er wollte, dass der Unfall als Arbeitsunfall gewertet wird, da das Fußballturnier Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter gewesen sei. Betriebliche Gesundheitsförderung sei Teil der versicherten Beschäftigung, daher habe hier ein Arbeitsunfall vorgelegen.

Von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall wurde der Unfall jedoch nicht als Arbeitsunfall anerkannt.

Die Klage des Produktionsmitarbeiters blieb in allen Instanzen erfolglos. Für die Geltung einer unfallversicherten Gemeinschaftsveranstaltung müsse sie allen Mitarbeitern des Unternehmens bzw. allen Angehörigen einer abgrenzbaren Abteilung offenstehen. Dies sei hier jedoch vorab nicht erkennbar gewesen.

Das Fußballmeisterturnier habe auch nicht zum unfallversicherten Betriebssport gehört. Das BSG stellte fest, dass dem jährlichen Team-Cup dafür am charakteristischen Ausgleichszweck gefehlt habe. Dass das „betriebliche Gesundheitsmanagement“ das Spiel finanziell unterstützt hatte, ändert daran aber nichts.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © momius - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Widerspruch gegen die Krankenkasse – Ihre Rechte, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde (inkl. Musterbrief als Vorlage)

Es gibt Leistungen, welche die Krankenkasse nur auf Antrag gewährt – beispielsweise Reha-Maßnahmen und Kuren. Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einzulegen. Damit der Widerspruch erfolgreich ist, müssen ein paar Details beachtet werden.  Widerspruch gegen Krankenkasse einlegen – so gehen Sie vor Die Kostenübernahme der Reha-Maßnahme wird nicht bewilligt oder das Krankengeld wird eingestellt – Gründe für einen Widerspruch gegen die Krankenkasse gibt es zahlreiche. Grundsätzlich muss die Krankenkasse auf einen Antrag innerhalb von drei Wochen reagieren – wird ein ... weiter lesen

Sozialrecht Bundessozialgericht: Heizungsexplosion im Homeoffice gilt als Arbeitsunfall

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az.: B 2 U 14/21 R ) festgestellt, dass ein Busunternehmer, der im Homeoffice durch eine Explosion im Heizkessel verletzt wurde, unter dem Schutz der Unfallversicherung steht. Dieser Fall verdeutlicht die Anerkennung von Unfällen im Homeoffice als Arbeitsunfälle unter bestimmten Umständen. Unglück im Heizkeller während der Heimarbeit Der selbstständig tätige Busunternehmer, der gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft pflichtversichert war, nutzte sein Wohnzimmer als Büro für die Erledigung von Geschäftsarbeiten. Nachdem er seine Kinder von der Schule abgeholt und seine Arbeit am Schreibtisch ... weiter lesen

Sozialrecht Polnische Pflegekräfte – wie können sie legal in Deutschland eingesetzt werden?

Im Alter, trotz Pflegebedürftigkeit, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, wünschen sich wohl die meisten. Auf der Suche nach praktikablen Lösungen stoßen Angehörige und die Senioren selbst immer wieder auch auf unseriöse Anbieter polnischer Pflegekräfte. Doch welche legalen Möglichkeiten gibt es tatsächlich, um eine polnische Pflegekraft im eigenen Haushalt einzusetzen? „Schwarzarbeit“ ist selbstverständlich keine Option – es besteht ein hohes Risiko, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen zu müssen. Es können Bußgelder verhängt werden und wenn dann auch noch Kranken- und Unfallversicherungen fehlen, können unkalkulierbare Kosten entstehen. Varianten der ... weiter lesen

Sozialrecht Krankenkassen müssen bei Systemversagen zahlen

In einer Entscheidung (Az.: L 5 KR 377/22 ) hat das Bayerische Landessozialgericht festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen auch die Kosten für die Konservierung von Keimzellen übernehmen müssen, wenn die Konservierung durch einen nicht zugelassenen, aber qualifizierten Leistungserbringer erfolgt und die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Anbieter nennen kann. Krankenkasse lehnt Kosten für dringende Keimzellkonservierung ab Im Jahr 2021 wurde ein junger Mann unerwartet mit einer Hodenkrebsdiagnose konfrontiert, die seine Zeugungsfähigkeit bedrohte. Kurz nach der Diagnosestellung und unmittelbar vor der notwendigen Operation, die seine Fähigkeit ... weiter lesen

Ihre Spezialisten