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Gasheizungs-Check – Deadline für professionelle Überprüfung bis zum 15. September 2024

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(5 Bewertungen)15.05.2025 Allgemein

Die Bundesregierung hat eine wichtige Frist für Eigentümer von Gasheizungen gesetzt: Bis zum 15. September 2024 müssen alle Gasheizungen, deren letzter Check vor 2020 durchgeführt wurde, einer professionellen Überprüfung unterzogen werden. Der sogenannte Gasheizungs-Check ist Teil der bundesweiten Bemühungen zur Sicherstellung der Energieeffizienz und des sicheren Betriebs von Heizsystemen.

Hintergrund und Ziele des Gasheizungs-Checks

Der Gasheizungs-Check ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Effizienz. In vielen Haushalten und Gebäuden sind Gasheizungen die primäre Quelle für Wärme. Diese Heizungen müssen regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie effizient und sicher arbeiten. Der neue Stichtag, der auf den 15. September 2024 festgelegt wurde, ist besonders für diejenigen relevant, deren Heizungen zuletzt vor mehr als vier Jahren überprüft wurden.

Die Bundesregierung zielt darauf ab, durch diese Maßnahme den Energieverbrauch zu reduzieren und die CO₂-Emissionen zu senken. Dies steht im Einklang mit den übergeordneten Klimazielen Deutschlands und der Europäischen Union, die eine signifikante Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 anstreben.

Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtliche Basis für den Heizungscheck bildet das Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Dieses ermächtigt die Bundesregierung, per Verordnung Maßnahmen zur Energieeinsparung zu erlassen.
  • Energieeinsparverordnung: Auf Grundlage des EnSiG wurde die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) erlassen. Diese Verordnung regelt die Details zum verpflichtenden Heizungscheck.

Wer ist betroffen?

Zu überprüfen sind alle Gasheizungen, deren letzter Check vor 2020 durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass Hauseigentümer, Vermieter und Betreiber von Gebäuden mit Gasheizungen sicherstellen müssen, dass ihre Heizsysteme rechtzeitig überprüft werden. Dies betrifft sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Immobilien. Ausgenommen sind sehr neue Anlagen oder kleine Heizungen. 

Wer führt den Gasheizungs-Check durch?

  • Schornsteinfeger.
  • Installateure, Heizungs-, Ofen-, Lüftungsbauer (abhängig von der Handwerksordnung).
  • Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgenommen wurden. 

Kosten des Gasheizungs-Checks

Ein pauschaler Preis ist nicht festgelegt und die Kosten könnten dadurch verhandelbar sein. In der Regel sollten Auftraggeber mit Beträgen zwischen € 100 und € 180 rechnen (abhängig vom Zustand der Anlage).

Was umfasst der Gasheizungs-Check?

Ein Gasheizungs-Check umfasst mehrere wichtige Aspekte:

  • Überprüfung der Betriebssicherheit: Die Heizungsanlage wird auf sicherheitsrelevante Mängel untersucht, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu beheben.
  • Effizienztest: Es wird geprüft, ob die Heizung effizient arbeitet und nicht unnötig viel Gas verbraucht. Dies kann durch die Einstellung der Brenner oder durch den Austausch bestimmter Komponenten erreicht werden.
  • Emissionstest: Die ausgestoßenen Emissionen werden gemessen, um sicherzustellen, dass die Anlage den aktuellen Umweltstandards entspricht.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist

Sollte die Frist zum 15. September 2024 nicht eingehalten werden, könnten den Betroffenen Bußgelder drohen. Zudem erhöht sich das Risiko von technischen Störungen oder gar Unfällen, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Der rechtzeitige Gasheizungs-Check kann daher nicht nur vor Strafen schützen, sondern auch dazu beitragen, langfristig Geld zu sparen.

Fachanwalt.de-Tipp: Vereinbaren Sie mit einem Fachmann rechtzeitig einen Termin zum Check Ihrer Gasheizung, um sicherzustellen, dass Sie die Frist nicht zu versäumen und gewiss zu sein, dass Ihre Heizung sicher und effizient arbeitet.

Fazit

Der Gasheizungs-Check ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der Effizienz und Sicherheit von Gasheizungen. Angesichts der festgelegten Frist bis zum 15. September 2024 sollten Eigentümer von Gasheizungen, deren letzter Check vor 2020 war, umgehend einen Termin zur Überprüfung vereinbaren. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zur eigenen Sicherheit und zur Erreichung der Klimaziele in unserem Land.

Symbolbild: © M. Schuppich - stock.adobe.com

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