Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

„Geflügel Salami“ nur ohne Schweinespeck

Münster (jur). In einer „Geflügel Salami“ hat Schweinespeck nichts zu suchen. Wird ein Produkt als „Geflügel Salami“ auf der Vorderseite einer Verpackung beworben, stellt es eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn auf der Rückseite als weitere Zutat  noch Schweinespeck aufgeführt wird, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfall in Münster in einem am Dienstag, 16. August 2022, versandten Beschluss vom Vortag (Az.: 9 A 517/20). 

Das im Kreis Gütersloh ansässige klagende Unternehmen, vertreibt bundesweit Fleischerzeugnisse, darunter auch eine „Geflügel Salami“. Auf der Vorderseite der Verpackung wird damit auch fettgedruckt geworben. Nur auf der Rückseite wird in kleinerer Schrift erwähnt, dass die vermeintliche „Geflügel Salami“ nicht nur aus 124 Gramm Putenfleisch, sondern auch aus 13 Gramm Schweinespeck besteht. Die Fleischzutaten ergeben im Wege der Trocknung dann 100 Gramm Salami. 

Der für die Lebensmittelüberwachung zuständige Kreis Gütersloh wertete die Bezeichnung „Geflügel Salami“ als Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung. Der Verbraucher werde in die Irre geführt, wenn auch Schweinespeck zugeführt werde. 

Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte die Behördenentscheidung. 

Das Unternehmen beantragte daraufhin beim OVG die Zulassung der Berufung. Bei der „Geflügel Salami“ werde nur Geflügelfleisch verwendet, nicht aber Fleisch anderer Tierarten. Schweinespeck sei kein Fleisch, sondern werde als verkehrsübliche, technologisch erforderliche Fettquelle verwendet. Der Verbraucher erwarte dies auch als Zutat. Nur bei der Bezeichnung „rein Geflügel“ könne davon ausgegangen werden, dass keine anderen Bestandteile von Tieren enthalten seien. 

Doch das OVG lehnte die Zulassung der Berufung ab. Der auf der Verpackung enthaltene Begriff „Geflügel Salami“ erwecke beim Verbraucher den falschen Eindruck, dass das Produkt nur aus Geflügel bestehe. Auch wenn auf der Rückseite in kleinerer Schrift auf den Schweinespeck hingewiesen werde, erwecke die Aufmachung des gesamten Produkts, dass nur Geflügel enthalten sei. Der Verbraucher werde so in die Irre geführt.

 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© P365de - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Duldung trotz Pass: Verweigerte Erklärung kann Zusatz rechtfertigen
11.09.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Duldung trotz Pass: Verweigerte Erklärung kann Zusatz rechtfertigen

Wer ausreisepflichtig ist und glaubt, ein vorhandener Nationalpass reiche in jedem Fall aus, kann sich irren. Wenn der Herkunftsstaat für ein zusätzliches Heimreisedokument eine Erklärung verlangt, kann die Weigerung rechtliche Folgen haben. Betroffen sind vor allem vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung an fehlenden Reisedokumenten oder Mitwirkungshandlungen scheitert. Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem den Beteiligten am 9. September 2026 zugestellten Urteil vom 26. August 2026 klar: Eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung kann Teil der besonderen Passbeschaffungspflicht sein. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision eines somalischen Staatsangehörigen zurückgewiesen. Die Nebenbestimmung „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“...

weiter lesen weiter lesen

Freigestellt im Personalrat: Zulage kann trotzdem fällig werden
09.09.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Freigestellt im Personalrat: Zulage kann trotzdem fällig werden

Wer für die Arbeit im Personalrat freigestellt ist, arbeitet in dieser Zeit nicht im normalen Einsatzdienst. Trotzdem darf die Freistellung nicht dazu führen, dass die Besoldung sinkt. Genau darüber stritt ein Hauptbrandmeister, der zuvor überwiegend als Notfallsanitäter im Rettungsdienst eingesetzt war. Für Personalratsmitglieder im öffentlichen Dienst ist die Entscheidung wichtig, weil auch später eingeführte Zulagen eine Rolle spielen können. Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Stadt musste dem Beamten für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2024 eine Notfallsanitäterzulage zahlen, allerdings nur in deutlich geringerer Höhe als verlangt. Das Wichtigste in Kürze Ein freigestelltes Personalratsmitglied kann eine Notfallsanitäterzulage erhalten, wenn es ohne...

weiter lesen weiter lesen
Folgeantrag nach Wiedereinreise: Abschiebung ohne neue Frist ist offen
07.09.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Folgeantrag nach Wiedereinreise: Abschiebung ohne neue Frist ist offen

Wer nach einer Ausreise wieder nach Deutschland einreist und erneut Asyl beantragt, steht oft vor einer entscheidenden Frage: Muss die Behörde vor einer Abschiebung noch einmal eine neue Rückkehrentscheidung mit Frist setzen oder reicht eine frühere Abschiebungsandrohung aus? Genau diese Frage ist für Betroffene praktisch wichtig, weil sie darüber entscheiden kann, welche Verfahrensschritte vor einer Abschiebung noch erforderlich sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat dazu keine endgültige Antwort gegeben, aber die Berufung zugelassen. Der Grund: Die Rechtsfrage ist unionsrechtlich offen und grundsätzlich bedeutsam. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Berufung im Verfahren 1 A 406/26.A zugelassen. Es geht um die Frage, ob nach Ausreise und Wiedereinreise bei Ablehnung eines...

weiter lesen weiter lesen

Open-Air-Konzert auf Feldwiese: Enge Rettungswege können Verbot rechtfertigen
04.09.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Open-Air-Konzert auf Feldwiese: Enge Rettungswege können Verbot rechtfertigen

Wer ein großes Open-Air-Konzert auf einer abgelegenen Wiese plant, muss nicht nur Bühne, Parkplätze und Camping organisieren. Entscheidend kann sein, ob Feuerwehr und Rettungsdienst das Gelände im Ernstfall schnell erreichen und wieder verlassen können. Viele Veranstalter unterschätzen, dass ein Nutzungsvertrag für Feldwege und ein Sicherheitskonzept allein nicht genügen, wenn die Zufahrten zu schmal oder wetterabhängig unsicher sind. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat nun im Eilverfahren ein Verbot eines solchen Konzerts vorerst bestätigt. Betroffen sind vor allem Vereine, Veranstalter und Grundstückseigentümer , die größere Musikveranstaltungen außerhalb geschlossener Ortschaften planen. Die Entscheidung zeigt: Bei hohen Besucherzahlen können enge Feldwege rechtlich zum zentralen Sicherheitsproblem werden....

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten