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Geheime Infos und VIP-Tickets: Haftstrafe für Ex-Geschäftsführer rechtskräftig

Wer in einem Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung Aufträge steuert und dafür heimlich Vorteile annimmt, riskiert nicht nur den Job, sondern eine lange Freiheitsstrafe. Besonders brisant wird es, wenn vertrauliche Betriebsinformationen genutzt werden, um einem Anbieter bei Ausschreibungen Vorteile zu verschaffen. Betroffen sind vor allem Führungskräfte, Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern und Anbieter, die an Ausschreibungen teilnehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt: Die Verurteilung eines früheren Geschäftsführers eines Entsorgungsbetriebs bleibt bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger Geschäftsführer wurde wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen verurteilt.
  • Die Gesamtstrafe beträgt sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe.
  • Zusätzlich wurde der Wert des vereinnahmten Bestechungslohns von fast 950.000 Euro eingezogen.
  • Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Worum es bei dem Entsorgungsbetrieb ging

Der Angeklagte war Geschäftsführer einer als GmbH betriebenen Abfallentsorgungsgesellschaft. Anteilseigner dieser Gesellschaft waren die Bundesländer Berlin und Brandenburg. Das Unternehmen war Rechtsnachfolger eines früheren volkseigenen Betriebs aus der DDR und entsorgte auf brandenburgischen Deponien vor allem Bauschutt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts musste die Gesellschaft erhebliche Rückstellungen bilden, um spätere Sanierungs- und Rekultivierungskosten abzudecken. Die beiden Bundesländer kontrollierten dies insbesondere über Gesellschafterversammlungen und den Aufsichtsrat, in die Mitglieder aus Finanz- und Umweltressorts entsandt wurden.

Ab dem Jahr 2011 soll der Geschäftsführer mit einem Geschäftspartner vereinbart haben, diesem geheime Betriebsinformationen zukommen zu lassen. Der Geschäftspartner führte eine Komplettanbieterin für Deponietechnik und konnte nach den Feststellungen dadurch in Ausschreibungsverfahren günstigere Angebote abgeben als Wettbewerber.

Was das Gericht entschieden hat und warum das wichtig ist

Das Landgericht Neuruppin verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer am 3. Juli 2025 wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Außerdem ordnete es die Einziehung des Werts des vereinnahmten Bestechungslohns in Höhe von fast 950.000 Euro an.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27. Mai 2026, Aktenzeichen 1 StR 536/25, die Revision des Angeklagten verworfen. Die Richter sahen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Auch die Verfahrensrügen deckten nach Angaben des Bundesgerichtshofs keine fehlerhafte Vorgehensweise des Landgerichts auf.

Praktisch wichtig ist die Entscheidung, weil sie zeigt: Bestechlichkeit endet nicht bei offenen Geldzahlungen. Auch fortlaufende Bargeldzuwendungen und Vorteile wie VIP-Tickets können strafrechtlich erheblich sein, wenn sie im Gegenzug für pflichtwidrige Bevorzugung oder vertrauliche Informationen gewährt werden.

Warum das Gericht so entschieden hat

Nach den Feststellungen bevorzugte der frühere Geschäftsführer die Gesellschaft des Geschäftspartners bei Aufträgen für Erweiterungs- und Abdichtungsleistungen. Zugleich gab er geheime Betriebsinformationen weiter, damit der Anbieter in Ausschreibungsverfahren bessere Chancen hatte.

Als Gegenleistung erhielt der Angeklagte fortlaufend Bargeld und VIP-Tickets für einen Berliner Basketball- und Fußballverein. Diese Vorteile bewertete das Landgericht als Bestechungslohn. Der Bundesgerichtshof beanstandete diese Würdigung nicht.

Hinzu kam die Steuerseite: Der Angeklagte verschwieg die erhaltenen Entgelte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2018. Dadurch wurden nach den Feststellungen rund 670.000 Euro Einkommensteuer verkürzt. Der Bundesgerichtshof sah auch insoweit keinen Rechtsfehler.

Die Einziehung bedeutet, dass der Wert des aus der Tat Erlangten abgeschöpft wird. Sie soll verhindern, dass rechtswidrig erlangte Vorteile beim Täter verbleiben.

Was die Entscheidung praktisch bedeutet

Für Führungskräfte in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ist die Entscheidung ein deutliches Warnsignal. Wer vertrauliche Informationen weitergibt, Ausschreibungen beeinflusst oder einzelne Anbieter pflichtwidrig bevorzugt, setzt sich erheblichen strafrechtlichen Risiken aus.

Für Unternehmen und öffentliche Anteilseigner zeigt der Fall, wie wichtig funktionierende Kontrolle bei Vergaben, Ausschreibungen und Auftragsentscheidungen ist. Gerade bei großen technischen Projekten kann schon der Zugang zu internen Informationen den Wettbewerb erheblich beeinflussen.

Für Anbieter in Ausschreibungen ist die Entscheidung ebenfalls relevant. Wer sich durch geheime Informationen oder persönliche Zuwendungen Vorteile verschafft, kann Teil eines strafrechtlich relevanten Geschehens werden. Der Geschäftspartner war nach Angaben des Bundesgerichtshofs bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden.

Welche Fehler Betroffene vermeiden sollten

  • Vertrauliche Informationen nicht weitergeben: Interne Daten aus Ausschreibungen oder Betriebsabläufen können für Wettbewerber einen erheblichen Vorteil bedeuten.
  • Geschenke und Einladungen kritisch prüfen: Bargeld, Tickets oder andere Vorteile können strafrechtlich problematisch sein, wenn sie mit geschäftlichen Entscheidungen zusammenhängen.
  • Einnahmen nicht verschweigen: Auch rechtswidrig erlangte Vorteile können steuerlich relevant sein. Das Verschweigen kann zu Steuerhinterziehung führen.
  • Vergabeentscheidungen dokumentieren: Transparente Abläufe können helfen, den Verdacht pflichtwidriger Bevorzugung zu vermeiden.

Redaktions-Tipp

Wer beruflich über Aufträge, Ausschreibungen oder vertrauliche Unternehmensinformationen entscheidet, sollte Vorteile von Geschäftspartnern besonders streng prüfen und interne Compliance-Regeln beachten. Schon der Eindruck einer Gegenleistung kann erhebliche rechtliche Risiken auslösen.

Häufige Fragen

Ist das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführer rechtskräftig?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Die Strafsache ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Welche Strafe wurde verhängt?

Das Landgericht Neuruppin verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Warum spielten VIP-Tickets eine Rolle?

Nach den Feststellungen erhielt der Angeklagte neben Bargeld auch VIP-Tickets als Gegenleistung. Diese Vorteile standen im Zusammenhang mit pflichtwidriger Bevorzugung und der Weitergabe geheimer Betriebsinformationen.

Was bedeutet Einziehung von fast 950.000 Euro?

Damit wird der Wert des aus den Taten erlangten Bestechungslohns abgeschöpft. Der Betrag soll nicht beim Verurteilten verbleiben.

Ging es auch um Steuerhinterziehung?

Ja. Der Angeklagte verschwieg die erhaltenen Entgelte in Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2018. Nach den Feststellungen wurden dadurch rund 670.000 Euro Einkommensteuer verkürzt.

Entscheidungsdaten

  • Gericht: Bundesgerichtshof
  • Entscheidungsdatum: 27. Mai 2026
  • Aktenzeichen: 1 StR 536/25
  • Vorinstanz: Landgericht Neuruppin, Urteil vom 3. Juli 2025, 13 KLs 12/22
  • Rechtsgebiet: Strafrecht, Steuerstrafrecht
  • Wichtige Punkte: Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung, Einziehung des Werts von Taterträgen
  • Rechtskraft: Das Urteil ist rechtskräftig.

Symbolgrafik:© KI

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