Beim Kauf von Gebrauchtgegenständen, insbesondere Gebrauchtwagen, lesen Kunden immer wieder die Vereinbarung „gekauft, wie gesehen“. Diese Vereinbarung kann allerdings missverstanden werden. Sehr häufig gibt es Streitigkeiten darüber, wie die Formulierung zu verstehen ist – nicht selten enden diese Auseinandersetzungen sogar in einem gerichtlichen Verfahren. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf genau mit dem Inhalt und der rechtlichen Bedeutung einer solchen Klausel zu informieren.
Klausel „gekauft wie gesehen“ im Kaufvertrag
Nicht nur, aber insbesondere beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen wie Autos oder Motorrädern, finden sich Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“. Manchmal wird diese bereits am Aushängeschild oder im Rahmen einer Onlineanzeige verwendet. Sehr häufig steht sie allerdings auch im abschließenden Kaufvertrag.
Ein Beispiel: Max Mustermann kauft ein gebrauchtes Motorrad. Er hat die Möglichkeit, sich das Motorrad genau anzusehen und findet anschließend im Kaufvertrag die Formulierung „gekauft wie gesehen“. Er fragt sich, inwieweit er bei vorhandenen Mängeln nach Vertragsabschluss Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Viele Menschen verstehen die Formulierung als einen Ausschluss aller Gewährleistungsrechte. Dies ist jedoch grundsätzlich nicht richtig. Beim Ausschluss von Gewährleistungsrechten müssen mehrere Details beachtet werden. Kunden haben generell sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Kaufverträgen bestimmte Rechte. Diese lassen sich mit einer einfachen Formulierung nicht ohne Weiteres gänzlich ausschließen.
Unternehmer und Privatpersonen
Ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten ist grundsätzlich möglich – allerdings niemals zwischen Händler und Privatpersonen. Der Gewährleistungsausschluss befindet sich in § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). § 475 BGB macht deutlich, dass Händler Privatkunden die Gewährleistungsrechte nicht entziehen können. Ein solcher Ausschluss ist daher nur bei Käufen zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen zwei Unternehmern möglich. Auch mündlich sind Kaufverträge inklusive Gewährleistungsausschluss möglich. Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und kehrt sich im Anschluss um.
Fachanwalt.de-Tipp: Der genaue Wortlaut spielt bei Formulierungen dieser Art keine große Rolle. Auch Aussagen wie „gekauft wie besichtigt“ oder gar „gekauft wie probe-gefahren“ sind gleichermaßen zu behandeln.
Heißt „gekauft wie gesehen“ ohne Garantie und Gewährleistung?
Der Ausdruck „gekauft wie gesehen“, kann die Gewährleistungsrechte eines Kunden nicht gänzlich ausschließen. Allerdings kann mit einer solchen Formulierung die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen werden. Das bedeutet, der Verkäufer haftet nicht mehr für Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei ordnungsgemäßer Untersuchung ohne Sachverständigen hätte erkennen können. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Käufer die Sache tatsächlich untersucht hat oder nicht.
Offensichtliche vs. verdeckte Mängel
Im Rahmen der Gewährleistung muss zwischen offensichtlichen und verdeckten Mängeln unterschieden werden. Während offensichtliche Mängel für den Kunden hätten erkennbar sein können, sieht dies bei verdeckten Mängeln anders aus. Sogenannte verdeckte Mängel (auch versteckte Mängel genannt), werden entsprechend nicht von der Vereinbarung „gekauft wie gesehen“ erfasst.
Ein verdeckter Mangel liegt vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung ohne Hilfe durch einen Sachverständigen nicht hätte bemerken können. Auch in diesem Fall spielt es keine Rolle, ob der Kunde die Sache tatsächlich untersucht hat oder nicht. Liegt ein verdeckter Mangel vor, kann sich der Käufer trotz einer Formulierung wie „gekauft wie gesehen“ auf seine Gewährleistungsrechte berufen. Das liegt daran, dass von einem durchschnittlichen Käufer nicht erwartet werden darf, dass er das notwendige Expertenwissen besitzt, um jeden erdenklichen Mangel zu identifizieren.
Ein Beispiel: Max Mustermann kauft ein Boot unter der Vereinbarung „gekauft wie gesehen“. Max schaut sich das Boot nicht an und erkennt daher auch nicht, dass es einige Kratzer und Beulen hat. Erst nachdem er den Kaufvertrag unterzeichnet hat, erkennt er die Mängel. Hätte Max das Boot vor Vertragsabschluss angesehen, hätte er die Kratzer und Beulen jedoch erkennen können. Es handelt sich dabei um offensichtliche Mängel.
Ein weiteres Beispiel: Max Mustermann kauft ein Auto unter der Vereinbarung „gekauft wie gesehen“. Er schaut sich das Auto flüchtig an, erkennt aber nicht, dass es sich entgegen der Vereinbarung um ein Unfallauto handelt. Erst nach dem Kauf lässt Max das Auto durch einen Experten untersuchen, der das verdeckte Unfallfahrzeug erkennt. Er weist Max allerdings darauf hin, dass ein durchschnittlicher Kunde den Mangel ohne Hilfe nicht hätte erkennen können, auch wenn er das Auto lange untersucht hätte. Hierbei handelt es sich um einen verdeckten Mangel. Entsprechend hat Max das Recht dazu, von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch zu machen.
Weitere Beispiel für offensichtliche Mängel:
- Schrammen an Blech oder Stoßstange
- Beulen, die von außen sichtbar sind
- Sprünge an Fenstern oder der Windschutzscheibe
- Defekte Klimaanlage oder defekte Lichter
Weitere Beispiel für verdeckte Mängel:
- Zu hoher Ölverbrauch
- Falscher Kilometerstand auf dem Tacho
In einem Urteil vom Oberlandesgericht Oldenburg entschied das Gericht über die Gewährleistungsrechte einer Käuferin nach Erwerb eines Gebrauchtwagens. Das Auto hatte keine offensichtlichen Mängel, allerdings einen erheblichen Vorschaden, den die Käuferin als Laie jedoch nicht erkennen konnte. Das Gericht entschied, dass die Gewährleistungsrechte bestehen bleiben (Urteil vom 06.10.2017, 9 U 29/17).
Mit Beginn des Jahres 2022 gelten deutlich strengere Regeln im Gewährleistungsrecht. Käufer sollen durch Umsetzung einer EU-Richtlinie noch besser geschützt werden. Besonders deutliche Sachmängel – etwa das Fehlen eines Lenkrads in einem Gebrauchtwagen – können nun nicht mehr durch Vereinbarung ausgeschlossen werden. Außerdem besteht eine umfangreichere vorvertragliche Informationspflicht gegenüber dem Käufer. Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ kann daher in vielen Fällen nicht mehr ohne Weiteres angewendet werden. Ein Anwalt kann in diesen Fällen umfassend darüber informieren, inwieweit Gewährleistungsausschlüsse überhaupt noch greifen.
Gewährleistungsrechte des Käufers im Gesetz
Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind in den §§ 437 ff BGB verankert. Um Gewährleistungsrechte geltend zu machen, müssen zwei Hauptvoraussetzungen vorlegen:
• Ein versteckter Mangel muss tatsächlich bestehen.
• Im Kaufvertrag befindet sich kein genereller Gewährleistungsausschluss.
Fachanwalt.de-Tipp.de: Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss muss nicht wirksam sein. So sind beispielsweise überraschende Klauseln in den AGB grundsätzlich nicht wirksam. Im Zweifelsfall sollte ein Rechtsexperte zu Rate gezogen werden, um die Situation zu klären.
Grundsätzlich hat der Käufer bei vorhandenen Gewährleistungsrechten die freie Wahl zwischen Neulieferung oder – sofern möglich – Reparatur der Sache. Bei Gebrauchtwagen kann die Ersatzlieferung jedoch problematisch werden. Sie kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn das Auto kein zu altes Baujahr aufweist und das Fahrzeug von einem Händler erworben wurde. Zeigt sich der Verkäufer trotz Gewährleistungsansprüchen nicht kooperativ, hat der Käufer die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt kontaktieren
Kaufverträge, die eine Formulierung wie „gekauft, wie gesehen“ beinhalten, führen nicht selten zu Schwierigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Kommt es zu Unstimmigkeiten über das Vorliegen eines verdeckten Mangels oder inwiefern Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sein sollten, empfiehlt es sich, einen Rechtsexperten zurate zu ziehen. Ein Anwalt, der mit dem Gewährleistungsrecht gut vertraut ist, wird rechtssichere Auskunft darüber geben können, ob es sich im jeweiligen Fall um einen verdeckten Mangel handelt und welche Rechte und Pflichten auf beiden Seiten bestehen.
Sind sich beide Parteien im Vorfeld über ihre genauen Rechte und Pflichten im Klaren, lassen sich stärkere Auseinandersetzungen häufig verhindern. In vielen Fällen kann das Heranziehen eines Anwalts sogar gerichtliche Prozesse verhindern. Sollte es dennoch zu einem Prozess kommen, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten auch vor Gericht.
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Autor: Redaktion fachanwalt.de









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