Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Geldabheben ist keine Zustimmung zu Vertragsänderungen

Zuletzt bearbeitet am: 13.01.2024

Hannover/Berlin (jur). Banken dürfen die weitere Nutzung des Kontos nicht einfach in eine Zustimmung zu Vertragsänderungen ummünzen. Das ist unzulässig, wie das Landgericht Hannover in einem am Dienstag, 6. Dezember 2022, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 13 O 173/22). Auf Antrag der Verbraucherschützer verbot es das entsprechende Vorgehen der Sparda-Bank Hannover. 

Im Streitfall hatte die Sparda-Bank Ihre Kunden um Zustimmung zu Vertragsänderungen gebeten. Kunden, die darauf nicht reagierten, schrieb sie einen weiteren Brief und bot zwei Möglichkeiten für eine Zustimmung an: Online oder durch „konkludentes Handeln“. Letzteres meint rechtlich ein Handeln, das als Zustimmung angesehen werden kann. 

Hier meinte die Sparda-Bank Hannover, die weitere Nutzung des Kontos, etwa durch eine Überweisung, das Abheben von Geld oder eine bargeldlose Kartenzahlung, seien als konkludente Zustimmung anzusehen, ebenso das Akzeptieren eines Rechnungsabschlusses ohne Einwand. 

Der vzbv hielt dieses Vorgehen für unzulässig und klagte auf Unterlassung. Zunächst im Eilverfahren gab dem das Landgericht Hannover nun statt. 

Die Bank gebe hier einseitig vor, was als Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen gelten soll. Damit gehe sie letztlich davon aus, dass es für eine fehlende aktive Zustimmung nur Gründe wie Lethargie, Desinteresse, intellektuelle Überforderung, Unbeholfenheit oder Krankheit geben kann. 

Weiter verwies das Landgericht auf ein Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe der Postbank untersagt hatte, reines Schweigen als Zustimmung zu Vertragsänderungen zu werten (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 27. April 2021, Az.: XI ZR 26/20). 

Danach sei hier auch das Verhalten des Sparda-Bank Hannover als einseitige und unangemessene Benachteiligung der Kunden zu werten. Ähnlich wie reines Schweigen könne die Nutzung vertraglich vereinbarter Leistungen nicht als Zustimmung zu Vertragsänderungen angesehen werden. 

Dass auch andere Banken so vorgehen, ändere daran nichts, betonte das Landgericht. Der vzbv kündigte bereits an, wenn nötig auch weitere Banken abzumahnen. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Stefan-Redel - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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