Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Gen-Mais verseucht Honig: Imker klagen für Schutz vor Genmaispollen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute in den Jahren 2005 - 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais an. Die Bienenhäuser der Kläger sind zwischen 1und 3 km von der Anbaufläche entfernt.

Nachdem im Honig eines Klägers gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden war, erhob dieser Klage, der sich die übrigen Kläger später anschlossen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Honig, soweit er gentechnisch veränderte Maispollen enthält, wesentlich beeinträchtigt ist, weil es insoweit an der erforderlichen Zulassung als Lebensmittel fehlt und der Honig deswegen
nicht verkehrsfähig ist. Das ist nach einer im Verlauf des Verfahrens eingeholten Vorabentscheidung
des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr im Streit.

Die Klage auf Feststellung, dass die Kläger im Falle eines weiteren Anbaus des betreffenden Maises Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung solcher Verunreinigungen haben, haben die Vorinstanzen abgewiesen. Größere Sicherheitsabstände müssten beim Anbau nicht eingehalten werden; auch andere Vorsorgemaßnahmen seien nach dem Grundsatz der Koexistenz der verschiedenen Erzeugungsformen nicht verhältnismäßig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klagen schon deswegen keinen Erfolg haben können, weil das als Zulässigkeitsvoraussetzung erforderliche Feststellungsinteresse nicht mehr gegeben ist. Es ist nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird. Vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags ist zu erwarten, dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt.

BVerwG, Urteil 7 C 13.12 vom 24. Oktober 2013

Vorinstanzen:

VGH München, Urteil 22 BV 11.2175 vom 27. März 2012

VG Augsburg, Urteil Au 7 K 07.276 vom 30. Mai 2008

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Foto: © mik ivan - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung
16.04.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 508/25 ) entschied, dass Angestellte in Wellnessstudios auch an Sonn- und Feiertagen Beschäftigungen ausführen dürfen. VG Berlin kippt Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Studios Die Antragstellerin betreibt in Berlin mehrere Studios, in denen Wellnessmassagen angeboten werden. Ihre Angestellten führen diese Dienstleistungen für die Kunden durch, die sich passiv behandeln lassen. Im November 2025 untersagte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit die Beschäftigung der Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen, da nach Ansicht der Behörde der Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG) nicht greife. Die Behörde argumentierte, dass der Ausnahmetatbestand nur für Fälle gelte, in denen sich die Kunden...

weiter lesen weiter lesen

OVG Niedersachsen entzieht Beamten Ruhegehalt
27.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OVG Niedersachsen entzieht Beamten Ruhegehalt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25.02.2026, Az. 3 LD 10/24 ) verschärfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.07.2024, Az. 9 A 5/23) und erkannte auf Aberkennung des Ruhegehalts. Beamter tritt Gefangenen – Dienstbezüge gekürzt Gegenstand des Verfahrens war ein Beamter des niedersächsischen Justizvollzugs, der im Jahr 2023 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Grundlage waren die Feststellungen des Strafgerichts, die auch im Disziplinarverfahren bindend sind. Der Vorfall ereignete sich im November 2021 innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Inhaftierten wurde dieser von mehreren Beamten überwältigt, zu Boden gebracht...

weiter lesen weiter lesen
OVG Niedersachsen verschärft Disziplinarmaßnahme gegen Beamten
25.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OVG Niedersachsen verschärft Disziplinarmaßnahme gegen Beamten

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 10.03.2026 (Az.: 3 LD 2/25 ) im Berufungsverfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten der Direktion Osnabrück über eine verschärfte Disziplinarmaßnahme. Polizeibeamter zurückgestuft wegen rassistischer Chats und Waffenverstoß Gegenstand des Verfahrens war ein 53-jähriger Polizeihauptkommissar, der über Jahre hinweg Bild-, Text- und Videodateien mit rassistischen Inhalten, herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund sowie verherrlichendem Material zum nationalsozialistischen Unrechtsregime über Messenger-Dienste in dienstlichen und privaten Chats versendet und empfangen haben soll. Hierauf habe er nicht angemessen reagiert, wodurch er schuldhaft gegen seine Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten verstoßen habe. Zudem...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Keine Haftung des Landes für Glätteunfall auf Landstraße
18.03.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
OLG Frankfurt: Keine Haftung des Landes für Glätteunfall auf Landstraße

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 22.01.2026 (Az. 14 U 88/24 ), dass das Land Hessen nicht für einen Verkehrsunfall neben einem Holznasslagerplatz haftet. Schmerzensgeldforderungen in Höhe von mindestens 450.000 € wurden zurückgewiesen, da keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag. Glätteunfall auf Landstraße: Land Hessen nicht haftbar Gegenstand des Verfahrens war ein Verkehrsunfall auf einer Landesstraße in der Nähe von Homberg/Efze im November 2015 bei Minusgraden bis -2 °C. Der Kläger geriet nach eigenen Angaben auf einer Glättestelle neben einem vom Land Hessen betriebenen Holznasslagerplatz mit Sprinkleranlage von der Fahrbahn ab. Er verlangte vom Land Hessen unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 450.000 €. Die Klägerin berief sich...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?