Auch im Juli 2026 (Stand 08.07.2026) erreichen unsere Kanzlei weiterhin zahlreiche Anfragen von Unternehmen, Freiberuflern und Selbständigen, die plötzlich mit einer offensichtlich unberechtigten Google-Bewertung konfrontiert werden.
Nach unserer Erfahrung betrifft dieses Problem inzwischen nahezu jede Branche – vom Autohaus über Arztpraxen und Hotels bis hin zu Handwerksbetrieben, Immobilienmaklern, Restaurants, Rechtsanwälten oder Zahnarztpraxen.
Besonders ärgerlich ist dabei, dass eine einzige Fake-Bewertung den Gesamteindruck eines Unternehmens erheblich verschlechtern und potenzielle Kunden abschrecken kann.
Die gute Nachricht lautet jedoch:
Nicht jede negative Google-Bewertung muss hingenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen gute Chancen, eine Google Fake-Bewertung löschen zu lassen.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Bewertungen angreifbar sind, wie Google mit Löschanträgen umgeht und welche Fehler Betroffene vermeiden sollten.
1. Was ist überhaupt eine Google Fake-Bewertung?
Von einer Fake-Bewertung spricht man regelmäßig dann, wenn eine Bewertung nicht auf einer tatsächlichen Kundenerfahrung beruht.
Typische Beispiele sind:
- Bewertungen von Personen, die niemals Kunde waren
- erfundene Erfahrungsberichte
- Bewertungen durch Wettbewerber
- Bewertungen ehemaliger Mitarbeiter oder Bewerber
- gekaufte Bewertungen
- Bewertungen mit falschen Tatsachenbehauptungen
- reine Schmähkritik oder Beleidigungen
Gerade Bewertungen ohne jeglichen geschäftlichen Kontakt gehören zu den häufigsten Fällen, mit denen wir täglich befasst sind.
2. Wann kann man eine Google Fake-Bewertung löschen lassen?
Nicht jede schlechte Bewertung ist rechtswidrig.
Zulässig sind grundsätzlich auch kritische Meinungen.
Anders sieht es jedoch beispielsweise aus, wenn
- überhaupt kein Kundenkontakt bestand,
- nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden,
- beleidigende Inhalte verwendet werden,
- Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
- Google-Richtlinien missachtet werden oder
- ein Interessenkonflikt vorliegt.
In diesen Fällen bestehen oftmals gute Erfolgsaussichten für einen Löschungsantrag.
3. Warum löscht Google viele Bewertungen zunächst nicht?
Viele Unternehmen versuchen zunächst, eine Bewertung selbst über die Meldefunktion von Google entfernen zu lassen.
Nach unserer Erfahrung bleibt dies jedoch häufig erfolglos.
Der Grund:
Google prüft zunächst lediglich, ob ein offensichtlicher Verstoß gegen die eigenen Richtlinien vorliegt. Geht es dagegen um juristische Fragen – etwa fehlenden Kundenkontakt oder unwahre Tatsachenbehauptungen –, verlangt Google regelmäßig eine rechtlich fundierte Beanstandung.
Gerade hier entscheidet häufig die Qualität der Begründung über den Erfolg.
4. Welche Rolle spielt der tatsächliche Kundenkontakt?
Ein besonders wichtiger Angriffspunkt ist die Frage, ob überhaupt jemals eine Geschäftsbeziehung bestanden hat.
Kann der Bewertende einen entsprechenden Kontakt nicht nachvollziehbar darlegen, bestehen häufig gute Chancen auf eine Entfernung der Bewertung.
Gerade an dieser Stelle haben verschiedene gerichtliche Entscheidungen die Rechte betroffener Unternehmen deutlich gestärkt.
5. Welche Folgen können Fake-Bewertungen auf Google Maps für Unternehmen haben?
Viele Unternehmer unterschätzen die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelner negativer Bewertungen.
Mögliche Folgen sind unter anderem:
- geringere Sichtbarkeit bei Google
- sinkende Klickzahlen
- Vertrauensverlust bei Neukunden
- schlechtere Conversion-Raten
- Umsatzrückgänge
- nachhaltige Rufschädigung
Insbesondere Unternehmen mit bislang wenigen Bewertungen können durch einzelne Fake-Bewertungen erheblich beeinträchtigt werden.
6. Welche Fehler sollten Betroffene vermeiden?
Aus unserer täglichen Praxis beobachten wir immer wieder dieselben Fehler.
Nicht empfehlenswert ist insbesondere:
- vorschnelles Antworten auf die Bewertung
- emotionale Diskussionen mit dem Verfasser
- mehrfaches unbegründetes Melden bei Google
- Drohungen gegenüber dem Bewertenden
- Untätigkeit über längere Zeit
Je früher reagiert wird, desto besser sind häufig die Erfolgsaussichten.
7. Wie läuft ein professioneller Löschungsantrag ab?
Je nach Sachverhalt erfolgt zunächst eine rechtliche Prüfung der Bewertung.
Anschließend kann geprüft werden,
- ob Verstöße gegen Google-Richtlinien vorliegen,
- ob rechtliche Löschungsansprüche bestehen,
- welche Nachweise erforderlich sind,
- welche Argumentation gegenüber Google erfolgversprechend erscheint.
Google fordert den Bewertenden anschließend häufig zur Stellungnahme auf.
Kann dieser den behaupteten Kundenkontakt nicht nachvollziehbar darlegen oder bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet, wird die Bewertung häufig entfernt.
8. Muss jede negative Google-Bewertung akzeptiert werden?
Nein.
Viele Unternehmen gehen irrtümlich davon aus, jede schlechte Bewertung dulden zu müssen.
Das ist rechtlich nicht richtig.
Ob eine Bewertung zulässig ist, hängt stets vom konkreten Inhalt und den Umständen des Einzelfalls ab.
Auch scheinbar harmlose Ein-Stern-Bewertungen können unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein.
9. Was tun nach Erhalt einer unberechtigten Google-Bewertung?
Nach unserer Erfahrung empfiehlt sich regelmäßig folgendes Vorgehen:
- Bewertung dokumentieren (Screenshot)
- keine vorschnellen öffentlichen Diskussionen führen
- Kundenkontakt überprüfen
- rechtliche Erfolgsaussichten prüfen lassen (Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung)
- Löschungsantrag sorgfältig vorbereiten
- Fristen und weitere Entwicklungen beobachten
10. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei Fake-Google-Bewertungen
Wenn Ihr Unternehmen von einer unberechtigten oder offensichtlich gefälschten Google-Bewertung betroffen ist, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.
Wir prüfen unter anderem,
- ob ein Löschungsanspruch bestehen könnte,
- welche Erfolgsaussichten realistisch sind,
- welche rechtlichen Schritte sinnvoll erscheinen,
- ob ein anwaltlicher Löschungsantrag empfehlenswert ist.
Kostenlose Ersteinschätzung









