Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Google Fake-Bewertung löschen Juli 2026: So können Unternehmen unberechtigte Google-Bewertungen erfolgreich entfernen lassen

Auch im Juli 2026 (Stand 08.07.2026) erreichen unsere Kanzlei weiterhin zahlreiche Anfragen von Unternehmen, Freiberuflern und Selbständigen, die plötzlich mit einer offensichtlich unberechtigten Google-Bewertung konfrontiert werden.

Nach unserer Erfahrung betrifft dieses Problem inzwischen nahezu jede Branche – vom Autohaus über Arztpraxen und Hotels bis hin zu Handwerksbetrieben, Immobilienmaklern, Restaurants, Rechtsanwälten oder Zahnarztpraxen.

Besonders ärgerlich ist dabei, dass eine einzige Fake-Bewertung den Gesamteindruck eines Unternehmens erheblich verschlechtern und potenzielle Kunden abschrecken kann.

Die gute Nachricht lautet jedoch:

Nicht jede negative Google-Bewertung muss hingenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen gute Chancen, eine Google Fake-Bewertung löschen zu lassen.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Bewertungen angreifbar sind, wie Google mit Löschanträgen umgeht und welche Fehler Betroffene vermeiden sollten.

 

1. Was ist überhaupt eine Google Fake-Bewertung?

Von einer Fake-Bewertung spricht man regelmäßig dann, wenn eine Bewertung nicht auf einer tatsächlichen Kundenerfahrung beruht.

Typische Beispiele sind:

  • Bewertungen von Personen, die niemals Kunde waren
  • erfundene Erfahrungsberichte
  • Bewertungen durch Wettbewerber
  • Bewertungen ehemaliger Mitarbeiter oder Bewerber
  • gekaufte Bewertungen
  • Bewertungen mit falschen Tatsachenbehauptungen
  • reine Schmähkritik oder Beleidigungen

Gerade Bewertungen ohne jeglichen geschäftlichen Kontakt gehören zu den häufigsten Fällen, mit denen wir täglich befasst sind.

 

2. Wann kann man eine Google Fake-Bewertung löschen lassen?

Nicht jede schlechte Bewertung ist rechtswidrig.

Zulässig sind grundsätzlich auch kritische Meinungen.

Anders sieht es jedoch beispielsweise aus, wenn

  • überhaupt kein Kundenkontakt bestand,
  • nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden,
  • beleidigende Inhalte verwendet werden,
  • Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
  • Google-Richtlinien missachtet werden oder
  • ein Interessenkonflikt vorliegt.

In diesen Fällen bestehen oftmals gute Erfolgsaussichten für einen Löschungsantrag.

 

3. Warum löscht Google viele Bewertungen zunächst nicht?

Viele Unternehmen versuchen zunächst, eine Bewertung selbst über die Meldefunktion von Google entfernen zu lassen.

Nach unserer Erfahrung bleibt dies jedoch häufig erfolglos.

Der Grund:

Google prüft zunächst lediglich, ob ein offensichtlicher Verstoß gegen die eigenen Richtlinien vorliegt. Geht es dagegen um juristische Fragen – etwa fehlenden Kundenkontakt oder unwahre Tatsachenbehauptungen –, verlangt Google regelmäßig eine rechtlich fundierte Beanstandung.

Gerade hier entscheidet häufig die Qualität der Begründung über den Erfolg.

 

4. Welche Rolle spielt der tatsächliche Kundenkontakt?

Ein besonders wichtiger Angriffspunkt ist die Frage, ob überhaupt jemals eine Geschäftsbeziehung bestanden hat.

Kann der Bewertende einen entsprechenden Kontakt nicht nachvollziehbar darlegen, bestehen häufig gute Chancen auf eine Entfernung der Bewertung.

Gerade an dieser Stelle haben verschiedene gerichtliche Entscheidungen die Rechte betroffener Unternehmen deutlich gestärkt.

 

5. Welche Folgen können Fake-Bewertungen auf Google Maps für Unternehmen haben?

Viele Unternehmer unterschätzen die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelner negativer Bewertungen.

Mögliche Folgen sind unter anderem:

  • geringere Sichtbarkeit bei Google
  • sinkende Klickzahlen
  • Vertrauensverlust bei Neukunden
  • schlechtere Conversion-Raten
  • Umsatzrückgänge
  • nachhaltige Rufschädigung

Insbesondere Unternehmen mit bislang wenigen Bewertungen können durch einzelne Fake-Bewertungen erheblich beeinträchtigt werden.

 

6. Welche Fehler sollten Betroffene vermeiden?

Aus unserer täglichen Praxis beobachten wir immer wieder dieselben Fehler.

Nicht empfehlenswert ist insbesondere:

  • vorschnelles Antworten auf die Bewertung
  • emotionale Diskussionen mit dem Verfasser
  • mehrfaches unbegründetes Melden bei Google
  • Drohungen gegenüber dem Bewertenden
  • Untätigkeit über längere Zeit

Je früher reagiert wird, desto besser sind häufig die Erfolgsaussichten.

 

7. Wie läuft ein professioneller Löschungsantrag ab?

Je nach Sachverhalt erfolgt zunächst eine rechtliche Prüfung der Bewertung.

Anschließend kann geprüft werden,

  • ob Verstöße gegen Google-Richtlinien vorliegen,
  • ob rechtliche Löschungsansprüche bestehen,
  • welche Nachweise erforderlich sind,
  • welche Argumentation gegenüber Google erfolgversprechend erscheint.

Google fordert den Bewertenden anschließend häufig zur Stellungnahme auf.

Kann dieser den behaupteten Kundenkontakt nicht nachvollziehbar darlegen oder bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet, wird die Bewertung häufig entfernt.

 

8. Muss jede negative Google-Bewertung akzeptiert werden?

Nein.

Viele Unternehmen gehen irrtümlich davon aus, jede schlechte Bewertung dulden zu müssen.

Das ist rechtlich nicht richtig.

Ob eine Bewertung zulässig ist, hängt stets vom konkreten Inhalt und den Umständen des Einzelfalls ab.

Auch scheinbar harmlose Ein-Stern-Bewertungen können unter bestimmten Voraussetzungen rechtswidrig sein.

 

9. Was tun nach Erhalt einer unberechtigten Google-Bewertung?

Nach unserer Erfahrung empfiehlt sich regelmäßig folgendes Vorgehen:

 

- Bewertung dokumentieren (Screenshot)

- keine vorschnellen öffentlichen Diskussionen führen

- Kundenkontakt überprüfen

- rechtliche Erfolgsaussichten prüfen lassen (Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung)

- Löschungsantrag sorgfältig vorbereiten

 - Fristen und weitere Entwicklungen beobachten

 

10. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei Fake-Google-Bewertungen

Wenn Ihr Unternehmen von einer unberechtigten oder offensichtlich gefälschten Google-Bewertung betroffen ist, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.

Wir prüfen unter anderem,

  • ob ein Löschungsanspruch bestehen könnte,
  • welche Erfolgsaussichten realistisch sind,
  • welche rechtlichen Schritte sinnvoll erscheinen,
  • ob ein anwaltlicher Löschungsantrag empfehlenswert ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Juni 2026: Inkasso-Schreiben von Rhein Inkasso / Inkasso Südbaden im Zusammenhang mit NIMROD (Kalypso Media Group) erhalten? Das sollten Betroffene jetzt unbedingt wissen
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)01.06.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaIT Recht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im Juni 2026 (Stand: 01.06.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene, die Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH bzw. der Inkasso Südbaden GmbH erhalten haben. Die Schreiben stehen häufig im Zusammenhang mit früheren urheberrechtlichen Filesharing-Abmahnungen. Uns liegt aktuell unter anderem ein Inkassoschreiben vom 20.05.2026 mit Fristsetzung bis zum 03.06.2026 zur Prüfung vor. Die geforderten Beträge beziehen sich regelmäßig auf ältere Vorgänge, die teilweise mehrere Jahre zurückliegen. Hintergrund der Forderungen sind in vielen Fällen Ansprüche, die ursprünglich im Auftrag der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte bzw. deren Mandantin, der Kalypso Media Group GmbH, geltend gemacht wurden.   1. Worum...

weiter lesen weiter lesen
April 2026: Trustpilot Bewertungen löschen – Wann und wie Unternehmen negative Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können
SternSternSternSternStern
(5 Bewertungen)20.04.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaIT Recht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

  Negative Bewertungen auf Trustpilot sind auch im April 2026 (Stand 20.04.2026 ) für viele Unternehmen ein ernstzunehmendes Problem. Immer mehr Firmen berichten von plötzlichen schlechten Bewertungen, die den Gesamteindruck massiv verschlechtern – häufig ohne erkennbaren Kundenkontakt oder nachvollziehbaren Hintergrund. Mit diesem Ratgeber möchten wir aufzeigen, wann Sie eine Trustpilot Bewertung löschen lassen können, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie strategisch vorgehen sollten.   1. Warum Trustpilot Bewertungen auch 2026 so entscheidend sind   Trustpilot gehört zu den wichtigsten Bewertungsplattformen im europäischen Raum. Viele potenzielle Kunden informieren sich dort vor einer Kaufentscheidung. Der...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Datenschutz-Verbandsklage gegen X ist unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)04.05.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Datenschutz-Verbandsklage gegen X ist unzulässig

Wer ein soziales Netzwerk nutzt, rechnet oft nicht damit, dass die Frage nach Schadensersatz am Ende an sehr persönlichen Umständen hängt. Genau daran ist nun eine verbandsklageweise erhobene Abhilfeklage gegen die Betreiberin von X gescheitert. Eine Verbraucherorganisation wollte für in Deutschland registrierte Nutzer mindestens 750 Euro verlangen, bei einem konkreten Datenleck zusätzlich mindestens 250 Euro. Das Kammergericht sieht solche Ansprüche aber nicht als ausreichend gleichartig an. Für Nutzer sozialer Netzwerke ist die Entscheidung wichtig, weil sie eine verbreitete Annahme einordnet: Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zu einem pauschalen Betrag für alle Betroffenen. Entscheidend kann sein, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist und wie dieser aussieht....

weiter lesen weiter lesen

Wenn das Löschen von Bewertungen zur Rechtsfalle wird
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)29.04.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Wenn das Löschen von Bewertungen zur Rechtsfalle wird

Das OLG Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 19. März 2026 ( Az. 16 U 2/25 ) erkannt, dass das gewerbliche Angebot, Google-Bewertungen zu melden und zu beanstanden, dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegt. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis nach dem RDG tätig wird, bietet eine Leistung an, die rechtlich nicht ausführbar ist. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle Anbieter im Bereich Reputationsmanagement . Der Streit um Bewertungen: Marketingagentur gegen Anwaltskanzlei Eine Agentur für Suchmaschinenoptimierung und Webdesign warb damit, bei richtlinienwidrigen Google-Bewertungen „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden". Eine Anwaltskanzlei kommentierte dieses Angebot auf ihrer Internetseite: Die Agentur biete „ oftmals nicht ausführbare Leistungen "...

weiter lesen weiter lesen
LG Köln stoppt Fake-Profil per einstweiliger Verfügung
17.04.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
LG Köln stoppt Fake-Profil per einstweiliger Verfügung

Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2026 ( Az. 28 O 30/26 ) erkannt, dass Social-Media-Plattformen nach konkreter Meldung verpflichtet sind, ein Fake-Profil auf Social Media zu entfernen. Das Interesse Betroffener am Schutz ihrer sozialen Anerkennung überwiegt das Betreiberinteresse am Fortbestand eines Profils mit falscher Urheberschaft. Die Entscheidung schafft Klarheit für alle, deren Name im Netz missbraucht wird. Sachverhalt: Ein Profil — aber keine Kontrolle über den eigenen Namen Ein öffentlich bekannter Antragsteller stellte fest, dass auf einer Social-Media-Plattform ein fremdes Profil unter seinem Namen und seiner Sendungsbezeichnung betrieben wurde. Die Beiträge waren durchgehend in der Ich-Perspektive formuliert und erweckten den Anschein echter Aussagen . Er wandte...

weiter lesen weiter lesen

BGH klärt, wann Online-Unterricht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt
01.04.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
BGH klärt, wann Online-Unterricht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fällt

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2026 ( Az. III ZR 137/25 ) erkannt, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Online-Unterricht nur dann erfasst, wenn die Wissensvermittlung asynchron erfolgt und keine unkomplizierte Echtzeit-Kommunikation mit dem Lehrenden möglich ist. Synchrone Live-Kurse mit interaktiver Rückfragemöglichkeit fallen damit grundsätzlich nicht unter das FernUSG. Für Anbieter digitaler Lernformate und deren Teilnehmende schafft dieses Urteil wichtige Rechtssicherheit. Warum das Fernunterrichtsschutzgesetz für Online-Anbieter bedeutsam ist Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976 verpflichtet Anbieter entgeltlicher Bildungsangebote zur staatlichen Zulassung , wenn sie unter seinen Anwendungsbereich fallen. Es räumt Lernenden weitreichende...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dr. Danjel-Philippe Newerla Premium
5,0 SternSternSternSternStern (143) Info Icon
Dr. Danjel-Philippe Newerla
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Adresse Icon
Langener Landstr. 266
27578 Bremerhaven



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (143 Bewertungen)