Eine Great Bowery Abmahnung wegen der Nutzung eines Fotos kann für Unternehmen, Selbstständige und Betreiber von Webseiten schnell teuer werden. Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH vor, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuß & Jankord PartG ausgesprochen wurde.
Das Schreiben datiert vom 07.09.2026. Vorgeworfen wird die unberechtigte Nutzung eines Fotos. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine Zahlung von fast 3.000.- € verlangt.
Die Zahlungs- und Erklärungsfrist läuft in dem uns vorliegenden Fall bis zum 16.09.2026.
Doch was bedeutet eine solche Great Bowery Abmahnung konkret? Muss die geforderte Summe tatsächlich bezahlt werden? Und sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
1. Great Bowery Deutschland GmbH: Warum werden Fotos abgemahnt?
Bei den Abmahnungen der Great Bowery Deutschland GmbH geht es um die behauptet unberechtigte Nutzung von Fotografien.
Fotos können nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Je nach konkreter Gestaltung kommt dabei insbesondere ein Schutz als Lichtbildwerk oder als Lichtbild in Betracht.
Wird ein geschütztes Foto ohne entsprechende Nutzungsberechtigung beispielsweise auf einer
- Unternehmenswebsite,
- Shopseite,
- Verkaufsplattform,
- Social-Media-Seite,
- Werbeanzeige,
- Blogseite oder
- sonstigen Internetseite
verwendet, können urheberrechtliche Ansprüche entstehen.
Ob eine konkrete Nutzung tatsächlich rechtswidrig war, muss allerdings für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden.
Gerade bei einer Foto-Abmahnung kommt es darauf an, woher das Bild stammt und ob möglicherweise doch eine Nutzungsberechtigung bestand.
2. Aktueller Fall: Great Bowery Abmahnung von Fuß & Jankord
In dem uns vorliegenden aktuellen Fall macht die Great Bowery Deutschland GmbH Ansprüche über die Kanzlei Fuß & Jankord PartG geltend.
Das Abmahnschreiben vom 07.09.2026 enthält insbesondere die Forderung nach
- Unterlassung der beanstandeten Bildnutzung,
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
- Zahlung eines Lizenzschadens und
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten.
Die geltend gemachte Gesamtforderung beträgt 2.802,61 Euro.
Sie wird wie folgt aufgeschlüsselt:
1.600,00 Euro Schadensersatz bzw. Lizenzschaden
sowie
1.202,61 Euro Rechtsanwaltskosten einschließlich Mehrwertsteuer, wobei ein Gegenstandswert von 15.000 Euro zugrunde gelegt wird.
Die gesetzte Frist endet am 16.09.2026.
Wer ein solches Schreiben erhält, sollte die Frist daher keinesfalls ignorieren. Gleichzeitig bedeutet die Abmahnung nicht, dass sämtliche Forderungen automatisch berechtigt sind.
3. Lizenzschaden von 1.600 Euro: Ist diese Summe tatsächlich geschuldet?
Das ist eine der wichtigsten Fragen bei einer Great Bowery Foto-Abmahnung.
Liegt tatsächlich eine unberechtigte Nutzung vor, kann grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Bei der Berechnung kommt häufig die sogenannte Lizenzanalogie zum Einsatz.
Vereinfacht gesagt wird dabei darauf abgestellt, welche Vergütung für eine entsprechende Nutzung üblicherweise hätte vereinbart werden müssen.
Ob daraus im konkreten Fall tatsächlich ein Betrag von 1.600 Euro folgt, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit.
Für die Höhe können beispielsweise Bedeutung haben:
- Art des verwendeten Fotos,
- konkrete Internetnutzung,
- Dauer der Nutzung,
- Umfang der Veröffentlichung,
- kommerzieller Zweck,
- Reichweite des Angebots,
- Lizenzbedingungen des Rechteinhabers und
- gegebenenfalls ein vorhandener Lizenzmarkt.
Die Schadensersatzforderung sollte deshalb eigenständig geprüft und nicht allein deshalb bezahlt werden, weil sie im Abmahnschreiben genannt wird.
4. Woher stammt das Foto? Diese Frage kann entscheidend sein
Bei einer Foto-Abmahnung sollte möglichst genau rekonstruiert werden, wie das beanstandete Bild auf die eigene Website oder das eigene Angebot gelangt ist.
Dabei können insbesondere folgende Konstellationen relevant sein:
Das Foto wurde bei einer Bildagentur erworben:
Dann sollte geprüft werden, welche Lizenz tatsächlich erworben wurde und ob diese die konkrete Nutzung umfasst.
Das Foto wurde von einem Webdesigner eingebunden:
Dann sollte geklärt werden, woher der Dienstleister das Bild bezogen hat und welche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten bestanden.
Das Foto stammt aus einem älteren Internetauftritt:
Auch dann sollte die Herkunft des Bildes möglichst nachvollzogen werden.
Das Foto wurde von einem Mitarbeiter verwendet:
Hier stellt sich ebenfalls die Frage, ob eine entsprechende Nutzungsberechtigung vorhanden war.
Entscheidend ist nicht allein, wer das Foto auf der Internetseite eingestellt hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob die konkrete Nutzung urheberrechtlich erlaubt war und welche Rechte an dem Bild bestanden.
5. Great Bowery Abmahnung: Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben
Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geboten.
Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte grundsätzlich dazu, eine bestimmte Nutzung künftig zu unterlassen. Für zukünftige Verstöße kann eine Vertragsstrafe entstehen.
Das kann langfristige Konsequenzen haben.
Deshalb sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden.
Zunächst ist zu klären:
- Besteht überhaupt ein Unterlassungsanspruch?
- Welcher konkrete Verstoß soll unterlassen werden?
- Wie weit darf die Unterlassungsverpflichtung reichen?
- Ist die vorformulierte Erklärung möglicherweise weiter gefasst als erforderlich?
Je nach Ergebnis der Prüfung kann eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommen.
6. Foto gelöscht – ist die Great Bowery Abmahnung damit erledigt?
Nein.
Die Entfernung des beanstandeten Fotos kann zwar sinnvoll sein, um eine weitere Nutzung zu beenden. Bereits entstandene Ansprüche werden dadurch jedoch grundsätzlich nicht automatisch beseitigt.
Auch nach der Löschung können deshalb noch Forderungen wegen
- Unterlassung,
- Schadensersatz beziehungsweise Lizenzschaden und
- Rechtsanwaltskosten
im Raum stehen.
Umgekehrt sollte die konkrete Situation dokumentiert werden, bevor wichtige Informationen verloren gehen. Sinnvoll können beispielsweise Screenshots, Angaben zur ursprünglichen URL und Unterlagen über die Herkunft des Fotos sein.
7. Was sollte man nach einer Great Bowery Abmahnung nicht tun?
Eine Abmahnung löst verständlicherweise häufig den Wunsch aus, die Angelegenheit möglichst schnell zu beenden. Gerade dadurch können jedoch Fehler entstehen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden:
Die geforderte Summe sofort überweisen:
Damit kann unter Umständen ein Anerkenntnis verbunden sein. Jedenfalls sollte vorher geprüft werden, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Zahlungspflicht besteht.
Die Unterlassungserklärung unterschreiben:
Eine strafbewehrte Erklärung kann weitreichende Verpflichtungen für die Zukunft begründen.
Die Gegenseite spontan anrufen und den Sachverhalt erklären:
Unbedachte Angaben zur Herkunft oder Nutzung des Fotos können die spätere Verteidigung erschweren.
Die Abmahnung vollständig ignorieren:
Auch eine möglicherweise unberechtigte Forderung sollte nicht einfach liegen gelassen werden. Insbesondere die gesetzte Frist muss beachtet werden.
8. Wie kann man sich gegen eine Great Bowery Abmahnung verteidigen?
Die richtige Verteidigungsstrategie hängt davon ab, was sich bei der Prüfung des Einzelfalls ergibt.
In Betracht kommen beispielsweise:
a. Bestreiten einer unberechtigten Nutzung
Wenn eine wirksame Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung bestand, kann dies gegen die geltend gemachten Ansprüche sprechen.
b. Prüfung der Rechteinhaberschaft
Es sollte nachvollziehbar sein, welche Rechte die Great Bowery Deutschland GmbH am konkreten Foto beziehungsweise für die konkrete Nutzung geltend machen kann.
c. Überprüfung des Lizenzschadens
Auch wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, ist die Höhe des verlangten Schadensersatzes nicht automatisch festgelegt.
d. Prüfung der Rechtsanwaltskosten
Bei der aktuellen Abmahnung werden 1.202,61 Euro Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 15.000 Euro geltend gemacht. Auch diese Berechnung sollte überprüft werden.
e. Außergerichtliche Einigung
Kann der Vorwurf nicht vollständig ausgeräumt werden, kann eine wirtschaftlich sinnvolle Vergleichslösung eine Möglichkeit sein, das Verfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden.
9. Great Bowery Abmahnung 2026: Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wenn Sie aktuell eine Abmahnung der Great Bowery Deutschland GmbH von Fuß & Jankord PartG erhalten haben, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen:
1. Abmahnung und sämtliche Anlagen vollständig sichern.
2. Frist notieren.
3. Beanstandetes Foto und die konkrete Verwendung dokumentieren.
4. Herkunft des Fotos und mögliche Lizenzunterlagen recherchieren.
5. Keine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
6. Zahlungsforderung und Gegenstandswert rechtlich überprüfen lassen.
Erst danach sollte entschieden werden, ob die Ansprüche vollständig zurückgewiesen, modifiziert erfüllt oder im Wege eines Vergleichs erledigt werden können.
FAQ 2026 zur Great Bowery Abmahnung
Was ist eine Great Bowery Abmahnung?
Bei einer Great Bowery Abmahnung wird regelmäßig eine unberechtigte Nutzung eines Fotos beanstandet. Je nach Fall können Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden.
Wer spricht die aktuellen Great Bowery Abmahnungen aus?
In dem hier beschriebenen aktuellen Fall wird die Great Bowery Deutschland GmbH durch die Fuß & Jankord PartG vertreten. Das konkrete Abmahnschreiben datiert vom 07.09.2026.
Muss ich die Forderung bezahlen?
Nicht ohne vorherige Prüfung. Entscheidend ist, ob eine unberechtigte Nutzung vorlag und ob insbesondere die Höhe des Lizenzschadens und der Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt ist.
Soll ich die Unterlassungserklärung von Fuß & Jankord PartG unterschreiben?
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und welchen Inhalt sie gegebenenfalls haben sollte.
Was passiert, wenn ich das Foto bereits gelöscht habe?
Die Löschung kann die weitere Nutzung beenden, beseitigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche. Die Abmahnung sollte deshalb trotzdem rechtlich geprüft werden.
Kann eine Great Bowery Abmahnung zurückgewiesen oder die Forderung reduziert werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bestehen Zweifel an der Rechteinhaberschaft, der konkreten Nutzung, der Lizenzsituation oder der Schadensberechnung, können sich Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben. Auch eine außergerichtliche Reduzierung der Forderung kann je nach Fall in Betracht kommen.
Great Bowery Abmahnung erhalten: Wir prüfen Ihren Fall
Eine Great Bowery Abmahnung wegen eines Fotos sollte weder vorschnell bezahlt noch einfach ignoriert werden.
Die Kanzlei Dr. Newerla unterstützt Betroffene bei der Prüfung und Abwehr urheberrechtlicher Foto-Abmahnungen.
Je nach Sachlage kann das Ziel eine vollständige Zurückweisung der Forderungen, eine Anpassung der Unterlassungserklärung oder eine vergleichsweise Reduzierung der Zahlungsforderung sein.
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