Steuerrecht

Grenzpendler: trotz hoher Kapitalerträge Zusammenveranlagung

Zuletzt bearbeitet am: 01.12.2023

Ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien kann auch dann mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er in Deutschland hohe Kapitaleinkünfte hat. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem Urteil vom 22.1.2014 (4 K 2001/13) entschieden.

Der Kläger verdiente im Streitjahr 2009 ca. 140.000 € Arbeitslohn in Deutschland. Außerdem bezog er hier eine Dividende in etwa derselben Höhe. Den Antrag auf Zusammenveranlagung mit seiner ebenfalls in Belgien wohnenden Ehefrau lehnte das Finanzamt ab. Es rechnete die Dividende unter Hinweis auf das deutsch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen den belgischen Einkünften zu. Damit versteuere der Kläger weniger als 90 % seiner Einkünfte in Deutschland, was eine Zusammenveranlagung ausschließe (§ 1 Abs. 3 EStG).

Der 4. Senat hat nunmehr entschieden, dass Kapitaleinkünfte mit Einführung der Abgeltungssteuer auch im Rahmen der Grenzpendlerregelung des § 1 Abs. 3 EStG unberücksichtigt bleiben, solange nicht die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt wurde.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Vollständige Entscheidung 4 K 2001/13

Quelle: Justizministerium NRW

Foto: © Dan Race - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Was Bürger 2024 über neue Gesetze und Änderungen wissen müssen

Regelmäßig werden in Deutschland neue Gesetze verabschiedet, welche unter anderem finanzielle Veränderungen bei Verbrauchern hervorrufen. Dementsprechend ist es von Vorteil, sich mit den durch neue Gesetze entstehenden Konsequenzen auseinanderzusetzen. Manche Gesetzesänderungen sind vorteilhaft, andere wiederum führen zu gewissen Nachteilen, die berücksichtigt werden sollten. Steuerliche Veränderungen im Jahr 2024 Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie hier einer Arbeit nachgehen. Aber auch Rentner und andere Personengruppen sind unter Umständen steuerpflichtig. Daher spielen Änderungen hinsichtlich der ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet: Bankenprivileg gilt auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften

In einem Urteil vom 30. November 2023 (Aktenzeichen III R 55/20 ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzernfinanzierungsgesellschaften das gewerbesteuerliche Bankenprivileg beanspruchen können, sofern ihre bankbezogenen Aktivposten die anderweitigen Geschäftsposten überwiegen. BFH erkennt Konzernfinanzierer als Kreditinstitut trotz Dienstleistungseinkünften an Die betroffene Gesellschaft erbrachte mehrheitlich innerhalb eines Konzernverbundes verschiedene Dienstleistungen und agierte zudem als Konzernfinanzierungsgesellschaft, was sie nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als Kreditinstitut qualifizierte. Ein Vergleich der Aktivposten zeigte, ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als ... weiter lesen

Steuerrecht BFH-Urteil: Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt nicht abzugsfähig

In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung oder Erhöhung von nachehelichem Unterhalt steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung betrifft Unterhaltsempfänger, die ihre Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern (Az. X R 7/20 ). Kampf um höheren Unterhalt erfolgreich, doch Steuervorteil versagt Nach ihrer Scheidung im Jahr 2014 wurde die Klägerin von ihrem ehemaligen Ehemann (B) zu einem nachehelichen Unterhalt von monatlich 582,50 Euro verpflichtet. Ein gerichtliches Verfahren mündete in einem Vergleich, der B zur Zahlung eines ... weiter lesen

Ihre Spezialisten