Sie möchten sich ein neues Auto kaufen? Das von Ihnen gewünschte Modell ist in Deutschland nicht zu erhalten? Der neue Wagen kostet im östlichen Nachbarland weniger und hat eine bessere Ausstattung? In Frankreich wird der gewünschte Oldtimer zu einem guten Preis angeboten? Dank der EU ist es mittlerweile sehr einfach, ein Auto im Ausland kaufen zu können. Es gibt jedoch ein paar besondere Regelungen zu beachten. So gibt es zum Beispiel besondere Zulassungsregelungen, die Mehrwertsteuer muss beachtet werden und einiges mehr. Es muss auch zwischen einem Neu- und einem Gebrauchtwagen unterschieden werden. Die Zahlungsabwicklung, Vertragsabschluss und weitere Details. Alle diese Herausforderungen und Stolperfallen werden im folgenden Beitrag näher erläutert, um spätere Probleme zu vermeiden.
Auto im Ausland kaufen: EU vs. Nicht-EU
Planen Sie ein Auto im Ausland zu kaufen, sind, wie bereits erwähnt, einige Faktoren zu beachten. Der erste und auch sehr wichtige Faktor ist, wo das Auto gekauft wird. Die Steuern und der Zoll unterscheiden sich zwischen Nicht-EU und EU deutlich. Innerhalb der EU ist der Autohandel zollfrei. Außerhalb der EU, also Nicht-EU-Land, werden für einen Import eine Einfuhrumsatzsteuer und eine Zollgebühr fällig.
Die wichtigsten Faktoren hier im Überblick:
| Preis | Niedrigerer Nettopreis im EU-Ausland durch die unterschiedlichen Steuersysteme und Währungsschwankungen. |
| Garantie | Volle Herstellergarantie wie auch in Deutschland, technische Standards wie zum Beispiel die COC Vorschriften sind sich sehr ähnlich. |
| Steuern | Händler im EU-Ausland verkaufen meistens zu Nettopreisen und die Mehrwertsteuer wird in Deutschland bei der Einfuhr fällig. |
| Papiere | Dokumente werden in der Regel in Landessprache ausgestellt, ein vorhandener Bordcomputer muss eventuell in die deutsche Sprache umgestellt werden. |
| Ausstattung | Die Ausstattung der Fahrzeuge unterscheidet sich in der Regel je nach Herkunft, zum Beispiel eine winterliche Ausstattung in nördlichen Ländern, Sommerausstattung wie Klimaanlage in südlichen Ländern. |
Autoimport EU - Nicht-EU-Land
| Preis | Sehr oft trotz niedrigem Grundpreis teurer als Fahrzeuge, die innerhalb der EU-Länder gekauft werden. Der Grund: Zoll und Kosten für die Umrüstung. |
| Zoll und Steuern | Sehr oft mehr als 10% Zoll und dazu kommt noch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% in Deutschland. |
| Sicherheit und Technik | Oft kommt es vor, dass die Sicherheitsstandards abweichen, etwa die Beleuchtung oder das System des Airbag, wodurch eine Nachrüstung ebenfalls Kosten entstehen lässt. |
| Zulassung |
Sehr oft sind eine Einzelabnahme sowie die EWG-Betriebserlaubnis - das COC-Papier erforderlich. Aus diesem Grund entstehen weitere Kosten. |
Hinweis: Das EU-Neuwagen importieren ist der einfachste Weg, wenn Sie von einem vorteilhaften Preis profitieren möchten. Es ist kein Zoll zu bezahlen und technische Nachrüstungen sind ebenfalls nicht notwendig.
Was ist beim Auto im Ausland kaufen zu beachten?
Kaufen Sie Ihr Auto in einem EU-Ausland, gilt es genau auf die Dokumente zu achten. Dazu gehören der Kaufvertrag, die Nachweise und das COC-Papier. Zusätzlich gilt es auf die Regelung der Mehrwertsteuer bei einem Händler-Kauf zu achten. Die deutsche Zulassung benötigt die vollständigen Fahrzeugpapiere und die Gewährleistungsrechte müssen vorher abgeklärt werden. Dazu rät nicht nur der ADAC, sondern auch das europäische Verbraucherzentrum eindringlich.
Vor dem Auto im Ausland kaufen
Bevor ein Auto, egal ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug, im Ausland gekauft wird, sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Die Überprüfung des Fahrzeugs: Auch bei einem Neuwagen empfiehlt sich die Überprüfung durch einen Fachmann, idealerweise wird hier ein Gutachten ausgestellt. (Es ist möglich, dass ein Fahrzeug zum Beispiel bei der Auslieferung zum Händler beschädigt wurde!) Wer ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland importiert, sollte nicht nur Zoll- und Zulassungsfragen klären, sondern sich auch mit den Möglichkeiten zur Halterermittlung und zur Prüfung der Fahrzeughistorie beschäftigen.
Die Dokumente: Es ist sehr wichtig, dass Sie die originalen Fahrzeugpapiere erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Fahrzeugpapiere, gegebenenfalls die COC-Papiere und das Serviceheft.
Der Kaufvertrag: Beim Kaufvertrag müssen die vollständigen Angaben gemacht werden. Der Name, die Adresse und die Ausweisnummer vom Verkäufer und Käufer sind einzutragen. Zusätzlich empfiehlt es sich, das Datum und die Uhrzeit einzutragen. Der Kaufvertrag kann auf Wunsch auch beglaubigt werden. Das gilt ebenfalls für ein Fahrzeugleasing. Der ADAC und das europäische Verbraucherzentrum raten außerdem bei Sprachbarrieren zu einer Übersetzung des Kaufvertrages durch einen besonderen Übersetzer.
Die Steuern und die Mehrwertsteuer
Beim Auto im Ausland kaufen ist auf die steuerlichen Regelungen zu achten. Das gilt besonders für Nicht-EU-Länder.
Es gilt auf folgendes zu achten. Wird ein Auto von einer Privatperson gekauft, wird keine Mehrwertsteuer fällig.
Wird ein Auto bei einem Händler von einer Privatperson gekauft, ist die Mehrwertsteuer des Landes zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird nicht retourniert! In Deutschland ist aus diesem Grund keine Mehrwertsteuer mehr zu bezahlen.
Hinweis: Beim gebrauchten Auto kaufen gelten Sonderregelungen. Beim Neuwagenkauf gilt immer die Regelung des Kauflandes und so das Auto zugelassen wird.
Überführung und Zulassung
Transportieren Sie Ihr Auto selbst nach Deutschland, indem Sie es fahren, benötigen Sie ein temporäres Ausfuhrkennzeichen. Dieses Kennzeichen wird im Kaufland ausgestellt. Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ist hier nicht gültig. Eine Lösung ist hier jedoch ein Überstellungskennzeichen, das in Deutschland ausgestellt wird.
Die Fahrzeugversicherung
Für das Fahrzeug muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, wenn es selbst nach Deutschland gefahren und nicht mittels Transports gebracht wird. Eine grüne Versicherungskarte schützt bei eventuellen Unfällen bei der Überstellung.
Die Zulassung in Deutschland
Für die Zulassung Ihres Autos benötigen Sie die notwendigen Dokumente und Unterlagen.
Dazu zählen:
- der Kaufvertrag
- ein gültiger Ausweis
- die COC-Papiere oder auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- die eVB-Nummer
Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung gilt für 2 Jahre innerhalb der EU. Bei Gebrauchtfahrzeugen dauert sie in der Regel nur 1 Jahr. Für Sie gilt laut ADAC, dass ein Defekt, der innerhalb des ersten Jahres Auftritt kein Beweis erbracht werden muss. Das bedeutet, Sie müssen nicht beweisen, dass dieser Defekt bereits bestand. Die Herstellergarantie gilt in der gesamten EU. Kommt es zu einer Sachmängelhaftung, ist die Durchsetzung in der Regel wegen der Entfernung und der eventuellen Sprachbarriere sehr oft schwierig.
Tipp: Informieren Sie sich beim ADAC und bei Ihrer Zulassungsstelle im Vorhinein. Dadurch können eventuell auftretende Schwierigkeiten durch unterschiedliche Landesregelungen vermieden werden.
Tipps und Hinweise zum Auto im Ausland kaufen
Beim Autokauf, egal ob gebrauchtes oder neues Fahrzeug, gilt es auch im Ausland immer vorsichtig zu handeln. Betrüger lauern nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Wird ein Fahrzeug zum Beispiel sehr günstig angeboten, ist es wichtig, eine genaue Überprüfung vorzunehmen, bevor Sie den Kauf tätigen. Sehr günstige Fahrzeugpreise verheißen in der Regel nichts Gutes. Im Gegenteil, es deutet sehr stark auf Betrug. Das angebotene Fahrzeug bei Interesse genau zu überprüfen ist daher sehr wichtig. Des Weiteren sind noch andere Faktoren sehr gut abzuwägen. Die wichtigsten Tipps zum Auto im Ausland kaufen hier im Folgenden.
Recherche und Vertragsgestaltung
Bevor ein Kauf zustande kommt, ist es empfehlenswert, eine Preiskalkulation vorzunehmen. Der Nettopreis im EU-Ausland plus der deutschen Mehrwertsteuer von 19% sollte überprüft werden. Ist das Fahrzeug im Ausland nach Hinzurechnung der Mehrwertsteuer wirklich billiger? Rechnet man die Transportkosten, Anhänger, Transporteure oder selber fahren hinzu, wie hoch kommt der Kauf danach? Nur wenn es sich wirklich lohnt, ist der Kauf im Ausland wirklich ein Schnäppchen. Beim Kaufvertrag gilt immer laut Vertragsrecht das Recht des Kauflandes. Achten Sie daher auf eventuelle Klauseln im Vertrag. Auch die Bezeichnung für das Fahrzeug gilt es zu beachten, wodurch eine Übersetzung bei sprachlichen Problemen unumgänglich ist. Dabei geht es in erster Linie darum, wie das Fahrzeug bezeichnet wird. Ist der Neuwagen auch als Neufahrzeug ausgewiesen? Ist die Ausstattung vollständig angegeben? Jeder einzelne Faktor im Kaufvertrag sollte unbedingt genau überprüft werden, bevor er unterschrieben wird.
Tipp: unterschreiben Sie nie, wenn Sie etwas nicht verstehen oder lesen können!
Wichtige Dokumente und der Eigentumsstatus
Der Kaufvertrag muss im Original bestehen. Falls es bei einem gebrauchten Fahrzeug Reparaturen, Services und mehr gibt, können die Rechnungen hierfür verlangt werden. Für einen EU-Import ist eine EG-Typgenehmigung bzw. das COC-Papier notwendig. Fehlt diese Genehmigung, ist ein Einzelgutachten beim TÜV zu erstellen. Ohne dieses Papier kann das Fahrzeug in Deutschland nicht angemeldet werden. Bei einem Gebrauchtwagen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und II im Original wichtig. Andernfalls benötigen Sie eine Abmeldebestätigung im Original. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug außerhalb der EU gekauft, kann für diese Papiere eine extra Gebühr verrechnet werden. Eine weitere wichtige Überprüfung bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Fahrzeughistorie. Hier kann Ihnen CarVertical Auskunft geben, ob die Angaben des Verkäufers richtig sind. Außerdem erfahren Sie einfach, ob ein Pfandrecht auf dem Fahrzeug besteht.
Die Überführung nach Deutschland
Für die Überführung des Fahrzeugs benötigen Sie ein Exportkennzeichen. Dieses Kennzeichen benötigen Sie im Kaufland und in Deutschland. Achtung: Ein deutsches Kurzzeit- oder Händler-Kennzeichen ist für die Überführung nicht gültig! Am besten holen Sie sich auf der Zulassungsstelle für die Überführung ein Überstellungskennzeichen. Mit einer Kfz-Versicherung und dem Überstellungskennzeichen können Sie Ihr neues Auto problemlos nach Deutschland fahren.
Kosten, Steuern und Gebühren
Innerhalb der EU sind für ein Auto im Ausland gekauft keine Zollgebühren zu bezahlen. Zollgebühren werden nur für Fahrzeuge eingehoben, die von außerhalb in die EU eingeführt werden. Bei der Einfuhr aus Drittländern entstehen Kosten in der Höhe von 10% für den Zoll Die Mehrwertsteuer für das Fahrzeug ist beim deutschen Finanzamt in Höhe von 19% vom Nettopreis zu bezahlen. Hierfür wird das Formular “Innergemeinschaftlicher Erwerb” ausgestellt. Dieses Formular wird auch bei der Zulassung benötigt.
Die Zulassung in Deutschland
Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges in Deutschland benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente. Dies gilt für Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge. Reisepass oder Personalausweis den Kaufvertrag einen Beleg (z.B. ein SEPA-Lastschriftmandat) für die Bezahlung der Kfz-Steuer eine elektronische Versicherungsbestätigung Diese Angaben stammen vom ADAC. Im Folgenden die zusätzlichen Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeugs das innerhalb der EU importiert wurde: die ausländischen Fahrzeugpapiere die Übereinstimmungsbescheinigung (das COC-Papier*) den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, wenn das gekaufte Auto bereits älter als 3 Jahre ist. die Mitteilung über den innergemeinschaftlichen Erwerb bei Nutzfahrzeugen HU/AU Protokolle bei einem Fahrzeug ohne COC, Einzelabnahme lt. §21 StVO *Falls noch kein COC-Papier vorhanden ist, kann es bei dem Fahrzeughersteller angefordert werden. Existiert kein solches Papier, dann ist ein Gutachten bei der technischen Prüfstelle vorzulegen. Zum Beispiel vom TÜV mit einem technischen Datenblatt nach § 21 StVZO. Das gilt bei importierten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern oder bei einem nachgerüsteten Fahrzeug.
Rechte, Garantie und Haftung
Bei einem Kauf innerhalb der EU gelten die Verbraucherrechte des Kauflandes. Das bedeutet, die Gewährleistung erfolgt nach der dortigen Rechtsprechung. Die Beweispflicht liegt damit beim Verkäufer im Ausland. Die garantierte Garantie bei einem Neufahrzeug besitzt auch Gültigkeit in Deutschland, wenn ein Fahrzeug innerhalb der EU gekauft wird. Hier gilt zu beachten, dass der Umfang der Garantie durch das Verkaufsland festgelegt wird. Das Serviceheft ist dadurch vom Händler unbedingt abzustempeln.
Hinweis: Eine Kraftfahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung oder die Schlichtungsstellen der EU, zum Beispiel das European Consumer Centre Germany, stehen bei Problemen zur Verfügung.
Fazit
Ein Auto im Ausland kaufen ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Das gilt im Endeffekt für jeden Autokauf. Achten Sie auf die angegebenen Tipps und Hinweise, kann nichts schief gehen. Überprüfen Sie das Fahrzeug unbedingt vor dem Kauf und nutzen Sie die Möglichkeit, die Fahrzeughistorie einzusehen. So können Sie Betrug auf jeden Fall rechtzeitig erkennen.
Symbolgrafik:© Sondem - stock.adobe.com









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