Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Grillen auf dem Balkon - was muss beachtet werden?

Insbesondere im Sommer steigt in Deutschland das Bedürfniss den Grill anzuschmeißen. Vor allem Personen, die direkt in der Innenstadt leben tun dies gerne auf dem Balkon. Allerdings können dabei gleich mehrere rechtliche Probleme auftreten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. So ist beim Grillen auf dem Balkon häufig das Mietrecht, das Immissionsschutzrecht und Nachbarrecht betroffen.

Grillen in den eigenen vier Wänden – Wie oft?

Innerhalb der eigenen Wohnung darf sich ein Mieter vollständig in seiner Persönlichkeit entfallen.  Allerdings ist diese Freiheit nicht grenzenlos. Es müssen die Interessen der Nachbarn und die Nachtruhe beachtet werden. Diesen Grundsatz hat frühzeitig das AG Wedding in einem Urteil (Az. 10 C 476/89) aufgestellt. Daher lässt sich eine allgemeine Aussage, über das Grillen in der Wohnung oder auf dem Balkon nicht treffen. Sofern die Hausordnung, das Brutzeln auf dem nicht Balkon verbietet, hängt die Erlaubnis davon ab, ob die Interessen des Nachbarn nachhaltig gestört werden.  Somit liegt immer eine Einzelfallentscheidung vor.

Selbst zahlreiche deutsche Gerichte sind sich bei der Frage der Häufigkeit uneinig und kommen zu keiner übereinstimmenden Rechtsprechung. So entschied das Landgericht München (Az. 13 U 53/02) beispielshalber, dass 16-maliges Grillen auf dem Balkon innerhalb von 4 Monaten von den Mietern hingenommen werden muss. Das Oberlandgericht Oldenburg  und das LG Stuttgart sind hingegen nicht derart mieterfreundlich und halten 3 bis 4 Mal im Jahr als in Ordnung und in jedem Fall verhältnismäßig und hinnehmbar für die Nachbarn.

Bei den Einzelfallentscheidungen spielt jedoch nicht nur das Nachbarrecht eine wesentliche Rolle. Auch das Immissionsschutzgesetz muss beachtet werden. Ziel dieses Gesetztes ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgängen. So darf das Grillen auf dem Balkon nicht dazu führen, dass erheblicher Rauch entsteht, der in die Wohnungen der Nachbarn zieht.

Ist ein Holzkohlegriff verboten?

Viele Menschen sind der Ansicht, dass ein Holzkohlegrill auf einem Balkon nichts verloren hat und verboten ist.  Daher sollte ein Elektro- oder Gasgrill genutzt werden. Eine solche Bestimmung gibt es jedoch innerhalb der deutschen Rechtsordnung nicht.  Vielmehr sind bei dieser Frage wieder die einzelnen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So ist darauf hinzuweisen, dass von einem derartigen Grillen grundsätzlich eine entsprechend Rauchentwicklung zu erwarten ist, so dass dadurch das Immissionsschutzgesetz berührt sein dürfte. Wird ein solcher Qualm jedoch nicht produziert, so kann durchaus mit Holzkohle gegrillt werden. 

Grillverbot per Mietvertrag möglich?

Innerhalb des Mietvertrages kann das Grillen vertraglich untersagt sein. Derartige Klauseln sind aus Sicht zahlreicher Gerichte auch zulässig und nicht zu beanstanden. Sollte ein solches Verbot in Ihrem Mietvertrag vorhanden sein, so ist äußerste Vorsicht geboten. Sofern die Klausel missachtet wird, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, die schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen kann.

Grillen bis spät in die Nacht erlaubt?

Auf dem Balkon kann der Mieter im Rahmen der örtlichen Lärmschutzverordnung auf dem Balkon essen und trinken und sich in angemessener Lautstärke unterhalten. Ab 22 Uhr gilt jedoch in Deutschland die Nachtruhe. Diese besagt, dass auf dem Balkon auch in normaler Lautstärke kein Gespräch mehr geführt werden darf. Demnach ist das Grillen auf dem Balkon ab 22 Uhr streng untersagt.

Fazit:

Eine Verallgemeinerung wie oft und  mit welchem Grill auf dem Balkon  oder der Terrasse gegrillt werden kann gibt es nicht. Vielmehr sollten immer die Nachbarinteressen beachtet werden. Daher ist es zu empfehlen, die Nachbarn frühzeitig zu informieren oder sogar einzuladen.  Sollte es widererwartend zu Streitigkeiten gekommen sein, so kann ein Fachanwalt eine Rechtsberatung durchführen und unter Umständen außergerichtlich tätig werden. Vor allem wenn eine Kündigung droht, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.  Dieser kennte die aktuellsten Urteile zum Grillen auf dem Balkon.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik: © LianeM - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)01.10.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 465 C 781/25 ) hat mit Urteil vom 10.09.2025 entschieden, dass eine Wohnung nach einer schwerwiegenden rassistischen Beleidigung des Vermieters fristlos gekündigt und geräumt werden darf. Vermieter kündigt Mieterin fristlos und erhebt Räumungsklage Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hannover-Badenstedt hatte seiner Mieterin nach einem Vorfall im Dezember 2024 das Mietverhältnis fristlos beendet. Er erklärte, dass die Frau ihn während einer Begegnung vor Ort massiv rassistisch beschimpft habe. Laut seiner Darstellung äußerte sie dabei Formulierungen wie „Ihr Kanacken!“, „Bald kommt die AfD, euer Leben endet wie bei den Juden!“ sowie „Scheiß Ausländer!“. Die Beklagte bestritt das Geschehen und gab an, zum angeblichen Zeitpunkt nicht anwesend...

weiter lesen weiter lesen

AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)12.09.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig

Das Amtsgericht Hanau (Az. 32 C 16/25 ) entschied, dass Vermieter den im Mietvertrag festgelegten Betriebskostenschlüssel nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe ändern dürfen. Streit um geänderte Betriebskostenabrechnungen Die Vermieterin verlangte von ihrem Mieter ausstehende Mietzahlungen sowie Nachforderungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass in den Abrechnungen ohne seine Zustimmung neue Verteilungsschlüssel angewandt worden seien, die seine Kostenanteile erhöht hätten. Nach seiner Berechnung hätten sich bei Anwendung des ursprünglichen Personenschlüssels teilweise Guthaben ergeben, die er zusammen mit angefallenen Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung der Abrechnungen mit den geforderten Miet- und Nebenkostenzahlungen...

weiter lesen weiter lesen
AG München: Blumenkästen müssen nach innen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.06.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: Blumenkästen müssen nach innen

Das Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...

weiter lesen weiter lesen

BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens
30.12.2024Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. November 2024 (Az.: VIII ZR 15/23 ) entschieden, dass Eigenbedarfskündigungen bei DDR-Altmietverträgen unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich sind. Die Entscheidung klärt die Rechtslage für Vermieter und Mieter solcher Altverträge. DDR-Altmietvertrag und Kündigung Im Jahr 1990 schlossen die Beklagten mit einem volkseigenen Betrieb (VEB) in Ost-Berlin einen unbefristeten Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung. Der Vertrag orientierte sich an den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB-DDR) und regelte die Beendigung des Mietverhältnisses durch gegenseitige Vereinbarung, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Aufhebung. Nach dem Eigentumswechsel erklärte der neue Vermieter 2020 und 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Während das...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?