Bei der Sparda-Bank kam es zu diversen ungewöhnlichen Überweisungen ins Ausland auf dem Konto eines älteren Kunden. Schlussendlich wurden mehr als 30.000 Euro gestohlen. Immer wieder verschaffen sich Betrüger in verschiedenen Fällen Zugriff auf Bankkonten. Wie ist das trotz TAN-Generator und Co. möglich? Und trifft die Banken hier eine Mitschuld? In der Sendung Marktcheck spricht der SWR mit Guido Lenné über den aktuellen Fall.
Ein älterer Bankkunde wurde von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Sparda-Bank angerufen und über ungewöhnliche Abbuchungen auf seinem Konto informiert. Das Konto sollte nun sicherheitshalber gesperrt werden. Mit seinem TAN-Generator sollte der Rentner eine TAN erzeugen und diese dem Anrufer durchgeben. Allerdings war dieser keineswegs ein Angestellter der Sparda-Bank, sondern ein Betrüger. Die erzeugte TAN und weitere Zugangsdaten nutzte er, um die Verwaltung des Kontos auf die App der Sparda-Bank umzustellen und sich so Zugang zum Konto zu verschaffen. Ohne Eingabe weiterer TANs konnte er daraufhin Überweisungen tätigen und plünderte in mehreren Buchungen das Konto des Rentners.
Sind die Sicherheitsvorkehrungen solcher Apps ausreichend?
Grundsätzlich soll die App der Sparda-Bank sicher sein. Die Eingabe einer TAN ist für Buchungen in der App allerdings nicht erforderlich. Laut IT-Experten sollen die Sicherheitsvorkehrungen der App zwar grundsätzlich ausreichend sein, doch sei es durchaus sinnvoll, eine zusätzliche Bestätigung des Kontoinhabers einzuholen. Im vorliegenden Fall hätte so vielleicht Schlimmeres verhindert werden können, denn den Betrügern war bei den ersten Überweisungen ein Fehler passiert: Bei der Eingabe der IBAN war es zu einem Zahlendreher gekommen, sodass eine nicht unerhebliche Summe zunächst auf das Konto zurückgebucht wurde. Da die Kontobewegungen jedoch unbemerkt blieben, konnten die Kriminellen das Konto dann zwei Tage später endgültig plündern.
Der Kontoinhaber bekam davon nichts mit. Er stellte zwischenzeitlich lediglich fest, dass er über das Online-Portal nicht mehr auf sein Konto zugreifen konnte. Er fragte telefonisch bei der Sparda-Bank nach. Dort teilte man ihm mit, dass es unter Umständen ein technisches Problem mit dem Konto gebe. Eine Überprüfung des Kontos auf ungewöhnliche Aktivitäten blieb allerdings aus. Einige Tage später informierte man den Kunden dann darüber, dass sein Geld verschwunden sei. Die Abbuchungen waren auf ein Auslandskonto erfolgt. Eine Nachverfolgung war damit nicht möglich. Auch die Polizei bezweifelt, ob das Geld noch zurückgeholt werden kann. Der SWR fragte bei der Sparda-Bank nach, wie das möglich war. Die Bank beteuerte aber, dass ihre Sicherheitssysteme stets gegriffen hätten. Einer Mitschuld sei man sich nicht bewusst.
Banken hier in der Pflicht?
Der SWR fragt bei Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nach, ob die Bank wirklich keine Mitschuld trifft. „Wir würden dem Betroffenen raten, die Bank in Regress zu nehmen, denn es ist auch auf Seiten der Bank einiges schief gegangen“, so der Leverkusener Anwalt. Vor allem wenn ältere Kunden von Problemen mit ihrem Bankkonto berichteten, müsse eine Bank sofort reagieren, um weitere ungewöhnliche Buchungen zu verhindern. „Im Zweifelsfall hätte man das Konto hier sperren müssen“, sagt Lenné weiter. Man könne hier durchaus von Fahrlässigkeit seitens der Sparda-Bank sprechen. Der Anwalt moniert zudem das Überweisungslimit, das bei 25.000 € lag – laut der Bank eine von den Kunden gewünschte Standardeinstellung. Diese Summe sei aber viel zu hoch, so Guido Lenné.
Was Bankkunden tun können, um sich selber besser zu schützen, das verrät der Fachanwalt hier im aktuellen SWR-Beitrag.
Ob die Bank im vorliegenden Fall wirklich jegliche Mitschuld von sich weisen kann, wird wohl ein Gericht entscheiden müssen. Bankkunden, die ebenfalls Betrügern zum Opfer gefallen sind, sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und unter Umständen die Bank in Regress nehmen. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung steht die Anwaltskanzlei Lenné ihren Mandanten in solchen Fällen zur Seite. Bei einem kostenlosen Erstgespräch können sich Betroffene unverbindlich beraten lassen.