Medizinrecht

Haartransplantation im In- und Ausland: Worauf Patienten vor der OP achten sollten

12.05.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 26.03.2024

Eine Haartransplantation ist ein medizinischer Eingriff, der mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Wenn bei diesem Eingriff Fehler auftreten, kann der Patient unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Sorgfältige Auswahl der medizinischen Einrichtung

Vor einer Entscheidung für eine Haartransplantation sollten Patienten sorgfältig prüfen, welche Aspekte zu berücksichtigen sind. Ferner ist besonders die gründliche Recherche über den behandelnden Arzt oder die Klinik von Bedeutung. Wird eine Transplantation im Ausland in Betracht gezogen, kann die Auskunft zusätzlich erschwert sein. 

Erfahrungsberichte

Eine Möglichkeit, die Vertrauenswürdigkeit des Arztes zu recherchieren, können Erfahrungsberichte anderer Patienten sein, um einen Einblick in die Qualität der Arbeit des Arztes oder der Klinik zu bekommen. Zudem sollten Referenzen und Zertifikate eingesehen werden, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen. Auch eine ausführliche Beratung im Vorfeld der Behandlung kann dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren und ein realistisches Bild von den zu erwartenden Ergebnissen zu bekommen.

Risiken und Komplikationen

Generell gilt, dass eine Haartransplantation ein medizinischer Eingriff ist und mit gewissen Risiken verbunden sein kann. Es ist daher wichtig, sich vorab umfassend zu informieren und sich für einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Arzt oder eine Klinik zu entscheiden, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Grundsätzlich kann eine Haartransplantation wie jede andere medizinische Behandlung auch misslingen. Mögliche Komplikationen können laut Hairforlife beispielsweise eine

  • unsachgemäße Platzierung der Haarfollikel,
  • Infektionen oder
  • Narbenbildung

wie sein. In manchen Fällen können auch unvorhergesehene Ereignisse wie ein schlechter Gesundheitszustand des Patienten oder eine unzureichende Haardichte zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen.

Zu den Faktoren, die zu einem schlechten Ergebnis führen können, gehören aber auch unter anderem mangelnde Erfahrung und Kompetenz des behandelnden Arztes oder der Klinik, eine unzureichende Vorbereitung und Aufklärung des Patienten sowie technische Fehler während der Operation. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die medizinische Einrichtung im Vorfeld zu prüfen, speziell wenn man sich durch erstaunlich günstige Preise im Ausland angelockt fühlt.

Unsachgemäßer Ausgang der Haartransplantation

Misslingt eine Haartransplantation, können Patienten Schadensersatz oder eine Wiederholung der Behandlung zu fordern. In Deutschland ist die Grundlage dafür das Arzthaftungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist und sich auf die Verantwortung von Ärzten für die Gesundheit ihrer Patienten beruft. 

Schadensersatz

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche kann hierbei aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder aus vertraglichen Haftungsgrundlagen, insbesondere dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient (§ 630a ff. BGB), entstehen.

Im Falle einer fehlerhaften Haartransplantation, die zu körperlichen oder psychischen Schäden führt, könnte der Patient einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Körperverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB geltend machen. Hierfür müsste der Patient jedoch nachweisen, dass der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, dieser für den Schaden kausal war und der Arzt auch schuldhaft, d.h. fahrlässig oder vorsätzlich, gehandelt hat. 

Dabei kann es mehrere Gründe für eine fehlerhafte Behandlung geben, wie z.B.

  • eine unzureichende medizinische Untersuchung vor der Operation,
  • unsachgemäße Transplantationstechniken oder
  • mangelhafte Nachbehandlung.

In solchen Fällen kann der Patient das Arzthaftungsrecht geltend machen und auf Schadensersatz klagen. Der Arzt haftet ebenfalls, wenn er seiner Pflicht zur ausgiebigen Aufklärung über die Risiken und Erfolgsaussichten des Eingriffs nicht nachkommt.

Im Rahmen des Behandlungsvertrages könnte ebenfalls ein Schadensersatzanspruch entstehen. Hierbei kommt es darauf an, ob der Arzt seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung über Risiken und mögliche Behandlungsalternativen, verletzt hat. Ist dies der Fall und entsteht dem Patienten hierdurch ein Schaden, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den speziellen Vorschriften der §§ 630a ff. BGB bestehen. In jedem Fall sollte der betroffene Patient in einer solchen Situation rechtlichen Rat einholen, um seine Ansprüche prüfen und durchsetzen zu können.

Um eine Klage erfolgreich zu bearbeiten, muss die fehlerhafte Behandlung nachgewiesen werden. Hierzu können medizinische

  • Gutachten,
  • Zeugenaussagen und andere
  • Dokumentationen

herangezogen werden. 

Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung

Neben dem Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, hat der Patient im Falle einer misslungenen Haartransplantation ein Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises, wenn die Fehlerhaftigkeit der Dienstleistung des Arztes als Ursache für den Ausgang der Transplantation nachgewiesen werden konnte.

Verjährung 

Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen drei Jahre. Diese gilt auch für Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht. Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei grobem Behandlungsfehler oder arglistigem Verschweigen von Behandlungskomplikationen durch den Arzt, kann die Verjährungsfrist auch länger sein. Diese Fristverlängerung wird als "höchstpersönliche Verletzung" bezeichnet und beträgt gemäß § 199 Abs. 2 BGB in der Regel 30 Jahre.

Behandlung im Ausland

Es ist auch möglich, Schadensersatzansprüche in einem anderen Land geltend zu machen, wenn die Operation im Ausland durchgeführt wurde, hierbei ist allerdings mit erheblich größeren Schwierigkeiten zu rechnen. In der Regel müssen nämlich die Rechtsvorschriften des Landes beachtet werden, in dem die Operation stattgefunden hat, wodurch es schwierig sein kann, den behandelnden Arzt oder die Klinik zur Verantwortung zu ziehen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Haartransplantation im Ausland zu informieren.

Um sich vorab abzusichern, sollten vor der Operation die rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Land geklärt werden. Hierbei kann die deutsche Botschaft oder das Auswärtige Amt hilfreich sein. Zudem ist es ratsam, vorab einen Vertrag mit der Klinik abzuschließen, in dem alle Leistungen und Risiken festgehalten werden. Im Falle einer fehlerhaften Operation oder mangelhaften Nachbehandlung können so Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. 

Insgesamt ist es empfehlenswert, sich vor einer Haartransplantation im Ausland umfassend über die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken zu informieren. Durch eine vorausschauende Planung und Absicherung können im Falle von Komplikationen oder Fehlern bei der Operation die rechtlichen Ansprüche und Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Im Schadensfall muss der Patient natürlich niemals alleine dastehen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten und so den emotionalen Schaden zu mildern.

Klage aus dem Jahr 2018 resultiert in 20.000€ Schadensersatz

Ein Beispiel für eine juristische Auseinandersetzung, bei der ein Patient aufgrund einer misslungenen Haartransplantation Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht hat, ist der Fall eines 31-jährigen Mannes, der sich 2018 in München einer Haartransplantation unterzogen hatte, wie die Abendzeitung berichtet. Leider erzielte der Patient nicht das gewünschte Ergebnis und klagte über postoperative Schmerzen und Schwellungen. Da die Beschwerden zwei Tage nach dem Eingriff an einem Sonntag auftraten, waren die Ärzte unerreichbar und die Maßnahmen konnten erst am Folgetag ergriffen werden, als der Transplantationsbereich bereits stark vereitert war.

Daraufhin reichte der Geschädigte eine Schadensersatzklage in Höhe von 26.000 Euro für die Kosten der Transplantation sowie 8.000 Euro für Folgebehandlungen gegen die Klinik ein. Die beklagte Klinik verteidigte sich damit, dass die Haartransplantation ordnungsgemäß durchgeführt wurde und dass der Kläger direkt nach der Operation keine Komplikationen gezeigt habe.
Das Landgericht München entschied letztendlich zugunsten des Klägers und verurteilte die Klinik zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. Es wurde als erwiesen angesehen, dass die Klinik ihrer Pflicht der fachgemäßen Nachsorge nicht nachgekommen sei.

Symbolgrafik: © Elnur - stock.adobe.com

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