Sozialrecht

Hartz-IV-Bildungspaket greift bei Lese- und Rechtschreibschwäche

Zuletzt bearbeitet am: 22.02.2024

Marburg (jur). Schüler in Hartz-IV-Familien mit Lese- und Rechtschreibschwäche können eine entsprechende Therapie aus dem Hartz-IV-Bildungspaket bezahlen. Dies ist zeitlich unbegrenzt möglich, wie das Sozialgericht (SG) Marburg in einem am Dienstag, 6. November 2012, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom 1. November 2012 entschied (Az.: 5 AS 213/12).

Damit gab das SG einer zwölfjährigen Schülerin aus Marburg recht. Obwohl ihre Schule sie von der ersten Klasse an besonders unterstützte, blieb ihre Lese- und Rechtschreibschwäche ein Hindernis für ihre schulischen Leistungen. Seit 2011 erhält sie daher eine besondere außerschulische Therapie.

Schon im ersten Anlauf zahlte das Jobcenter erst nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss. Nun lehnte die Behörde erneut die Finanzierung ab: Zumindest eine dauerhafte Förderung sei vom Gesetz nicht vorgesehen.

Dem widersprach das SG. Ohne ausreichende Therapie wirke sich eine Lese- und Rechtschreibschwäche „massiv auf das Bildungsniveau und damit auch auf die Berufschancen aus“. Soweit die Lernschwäche nicht mit einer psychischen Erkrankung verbunden sei, bleibe dafür auch das Jobcenter zuständig. Es müsse die Leistungen daher aus dem „Bildungspaket“ erbringen.

Eine Ablehnung sei nur dann zulässig, wenn die Förderung erfolglos bleibe und das „geistige Potenzial“ des Kindes übersteige. Im Streitfall sei die Schülerin aber überdurchschnittlich intelligent. Ihre Lese- und Rechtschreibschwäche dürfe die Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten daher nicht behindern.

Die meist kurz als Bildungspaket bezeichneten „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ sollen besondere Unterstützungen für Schulkinder möglich machen, etwa einen Zuschuss zum Mittagessen oder Schulmaterial. Es umfasst aber auch Nachhilfeunterricht oder wie im Marburger Fall eine anderweitige „Lernförderung“, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen

Sozialrecht Landessozialgericht entscheidet: Kein Unfallversicherungsschutz auf indirektem Arbeitsweg

Im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde der Fall einer Klägerin behandelt, die auf einem Umweg zur Arbeit verunfallte und daher keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hatte (Az.  L 10 U 3232/21 ). Mutter nach Umweg-Unfall ohne Versicherungsschutz Eine Frau begleitete ihre Tochter auf dem Schulweg zu einem Treffpunkt, der entgegengesetzt zu ihrer Arbeitsstelle lag. Nach diesem Umweg ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit, jedoch noch vor dem Erreichen der direkten Route von ihrer Wohnung aus, ein Unfall, bei dem sie schwer verletzt wurde. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ... weiter lesen

Sozialrecht Sozialgericht Düsseldorf: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe für Schwiegersohn

Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 6 U 284/20 ) hat entschieden, dass die Renovierung im Haus des Schwiegervaters nicht als Arbeitsunfall gilt. Verletzung bei Schwiegersohn ist kein Arbeitsunfall Der 51-jährige Kläger unterstützte bei Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, wo dieser mit der Tochter des Klägers und deren Sohn lebte. Während der Arbeiten verletzte sich der Kläger schwer und forderte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft wies dies zurück, da eine "Wie-Beschäftigung" aufgrund der familiären Bindung nicht vorliege. ... weiter lesen

Ihre Spezialisten