Sozialrecht

Hartz-IV: Wohnfläche richtet sich nach der Zahl der Personen

Zuletzt bearbeitet am: 12.10.2024

Kassel (jur). Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger bekommen nicht automatisch einen Bonus bei der Wohnfläche. Mehr Platz gibt es nur, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, urteilte am Mittwoch, 22. August 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 13/12 R).

Die klagende Mutter wohnt mit ihrem heute 13-jährigen Sohn in einer knapp 80 Quadratmeter großen Wohnung in Kiel. Das Jobcenter forderte die beiden auf, in eine kleinere Wohnung umzuziehen und so die Unterkunftskosten zu senken. Die Mutter meinte, sie brauche eigene Rückzugsmöglichkeiten und mit ihrem Sohn daher mehr Platz als beispielsweise ein Ehepaar. Auch bei der sozialen Wohnraumförderung werde dies mit einem „Wohnflächenmehrbedarf“ von zehn Quadratmetern berücksichtigt.

Doch bei Hartz IV richtet sich die angemessene Wohnfläche grundsätzlich nach der Zahl der Personen, urteilte das BSG. Einen Bonus gebe es nur, wenn im Einzelfall aus individuellen Gründen ein Mehrbedarf besteht. Ob dies hier der Fall ist, soll nun noch das schleswig-holsteinische Landessozialgericht prüfen.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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