Hamm. Kommunalpolitiker begehen Hausfriedensbruch, wenn sie sich während der Corona-Pandemie weigern, den vorgeschriebenen 3G-Nachweis zu erbringen, den sie für die Teilnahme an Ausschusssitzungen benötigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 24. Januar 2023 bekannt gegebenen Beschluss um den AfD-Politiker und Paderborner Stadtrat Alexander Lex (Az.: 4 RVs 134/22) deutlich gemacht.
Der Stadtrat wollte am 24. August 2021 an einer öffentlichen Ausschusssitzung der Stadt Paderborn teilnehmen. Der 3G-Nachweis war für alle Teilnehmer und damit auch für die Ratsherren obligatorisch, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu verringern. Sie mussten danach für die Teilnahme an der Sitzung nachweisen, dass sie entsprechend geimpft, genesen oder negativ getestet wurden.
Der Ratsherr hat sich aber trotz wiederholter Aufforderungen des stellvertretenden Bürgermeisters, der die Sitzung leitete, geweigert, den Nachweis vorzuzeigen. Weil der AfD-Politiker das Rathaus daraufhin nicht freiwillig verlassen wollte, wurde die Polizei gerufen. Diese muste ihn dann aus dem Sitzungssaal herausziehen und auch aus dem Rathaus führen.
Vom Landgericht Paderborn wurde das Verhalten des Mannes als Hausfriedensbruch bewertet. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro, also insgesamt 750 €. Der AfD-Politiker habe sich unbefugt im Sitzungssaal aufgehalten. Trotz wiederholter Aufforderungen des stellvertretenden Bürgermeisters habe er sich geweigert, einen 3G-Nachweis vorzuzeigen oder den Saal zu verlassen.
Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung sehe für Ratsherren zwar grundsätzlich das Recht vor, im Rahmen ihres freien Mandats an den Sitzungen teilzunehmen. Aufgrund der damals geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW durften Personen, die keine Impfung oder keinen Test nachweisen konnten, jedoch nicht an Veranstaltungen teilnehmen und damit auch nicht an den Ausschusssitzungen.
Das OLG hat nun eine Berufung des AfD-Politikers gegen das Urteil des Landgerichts vom 13. Dezember 2022 zurückgewiesen. Eine Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Daher sei die Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs rechtmäßig verhängt worden.
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