Strafrecht

Herr Scholz, warum muss ich meinem Nachbarn nicht helfen?

Zuletzt bearbeitet am: 03.03.2022

Ich bin von Beruf Rechtsanwalt und als solcher in Köln tätig.

Ich habe in den 10 Jahren des Studiums und der Ausbildung der Rechtswissenschaften gelernt, was Recht und was Unrecht ist.

Nehmen wir einmal an, dass mein Nachbar - sagen wir nicht im Nachbarhaus, sondern im übernächsten Haus - von einer Bande Verbrecher übel überfallen wird, verletzt wird und ausgeraubt wird.

Mein Nachbar liegt verletzt, blutend und um Hilfe bittend auf dem Boden.

Ich sehe ihn dort.

Was muss ich machen, Herr Scholz?

In Deutschland ist die unterlassene Hilfeleistung ein im Strafgesetzbuch in § 323c normiertes Unrecht. Es macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Ein Unglücksfall ist ein Zustand, der eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachgüter bedeutet. Entscheidend ist, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist. Neben den Unglücken im klassischen Sinne gehören auch vorsätzliche Straftaten Dritter zu den Unglücksfällen. Die unterlassene Hilfeleistung ist ein echtes Unterlassungsdelikt, bei dem allein das Unterlassen des Täters (das Nichtleisten der Hilfe) zur Erfüllung des Tatbestands ausreicht. Vollendet ist die Tat, sobald der Täter seinen Entschluss, nicht zu helfen, nach außen kundtut bzw. betätigt.

Es genügt demnach nicht, meinen Nachbarn verletzt liegen zu lassen.

Es genügt ebenso nicht, meinem Nachbarn ungeöffnetes Verbandsmaterial zu übergeben.

Ebenso genügt es nicht meinem Nachbarn zu zeigen, wie er das Verbandsmaterial verwendet, um sich selbst zu verarzten.

Wenn ich meinem Nachbarn nicht helfe, dann mache ich mich strafbar.

Herr Scholz, wenn ich meinem Nachbarn nicht helfe, werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Warum müssen die europäischen Nachbarländer der Ukraine – unabhängig von einer NATO-Mitgliedschaft der Ukraine - der verletzten, angegriffenen, ausgeraubten und überfallenen Ukraine und deren Staatsangehörige nicht helfen?

Wieso genügt es hier erst gar nicht zu helfen?

Warum reicht es später aus Schutzmaterial, wie Helme, zu liefern?

Warum reicht es noch später Verteidigungsmaterial, wie Waffen, mit der Erklärung, wie man dieses bedient, zu liefern?

Passt dieses Verhalten mit den deutschen Werten und Normen überein?

Wird hier kein doppelzüngiges Verhalten angelegt und die Bundesrepublik Deutschland verhält sich so, wie sie es von ihren Staatsbürgern nicht verlangt und sogar unter Strafe stellt?`

Also Herr Scholz, helfe ich meinem Nachbar oder nicht?

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Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heumarkt 50
50667 Köln

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