Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 L 691/25.KS) hat mit Beschluss vom 21.08.2025 die Beschwerde eines Grundstückseigentümers abgewiesen. Dieser wollte die Untersagung der Nutzung von Wohn- und Zirkuswagen zu Wohnzwecken auf seinem Areal verhindern. Damit bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel bestehen.
Eigentümer kämpft gegen Nutzungsverbot für Bauwagen
Der Antragsteller wehrte sich gegen eine Nutzungsuntersagung der Stadt Kassel vom 5. Februar 2025. Mit dieser hatte die Behörde nicht nur die Nutzung sämtlicher Wohn- und Zirkuswagen auf dem Grundstück des Antragstellers untersagt, sondern zugleich die Vermietung als Stellplatz für weitere bauliche Anlagen verboten und die sofortige Vollziehung angeordnet.
Hintergrund war, dass die Stadt bereits im Mai 2022 einen Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Baugenehmigung für mehrere Bauwagen abgelehnt hatte. Gegen diese Ablehnung läuft derzeit ein Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Kassel (Az. 2 K 2132/23.KS).
Gegen die Untersagung legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht Kassel einstweiligen Rechtsschutz. Dieses lehnte den Antrag jedoch mit Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 2 L 691/25.KS) ab. Dagegen legte der Antragsteller Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein.
VGH Hessen bestätigt Bauwagen-Nutzungsverbot endgültig
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel und wies die Beschwerde zurück.
Das Gericht führte aus, es sei nicht entscheidend, dass die Stadt Kassel bereits seit Jahren von den Bauwagen ohne Genehmigung wusste. Ebenso seien keine Ermessensfehler der Behörde erkennbar. Grundsätzlich sei bei einer ohne Genehmigung errichteten baulichen Anlage ein Nutzungsverbot auszusprechen. Ein Ausnahmefall, der ein Absehen davon rechtfertigen könnte, liege nicht vor.
Zudem sei das schnelle Einschreiten der Stadt geboten gewesen, um ein Signal gegen die dauerhafte Missachtung baurechtlicher Vorgaben zu setzen. Besonders ins Gewicht fiel, dass der Antragsteller im Juli 2025 das Aufstellen eines weiteren Bauwagens ohne Genehmigung auf seinem Grundstück zugelassen hatte, der mittlerweile bewohnt werde.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Tipp:Wer Bauwagen, Wohnwagen oder ähnliche Anlagen dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen will, sollte vorab zwingend eine Baugenehmigung einholen. Ohne Genehmigung drohen nicht nur Untersagungen, sondern auch empfindliche Folgekosten. Wer bereits eine Ablehnung erhalten hat, sollte weitere Maßnahmen unbedingt vermeiden, da diese die Erfolgschancen im Verfahren erheblich schmälern können.
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