Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Hessisches LSG: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsvertrag

Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis nur zum Schein besteht (Az. L 7 AL 5/23).

Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Reisebranche

Die Klägerin, eine GmbH aus Mittelhessen, deren Geschäftsfeld seit 2019 unter anderem die Organisation von Reisen umfasst, beantragte für den Monat September 2021 Kurzarbeitergeld für ihre einzige sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterin. Dabei handelte es sich um eine Mitgesellschafterin der GmbH, für die ab dem 1. März 2020 ein Geschäftsführeranstellungsvertrag mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro und einem Dienstwagen vereinbart worden war.

Die Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag ab.

Die Klägerin argumentierte, dass die Reisebranche auch im Herbst 2021 weiterhin stark von der Pandemie betroffen sei und ein vollständiger Arbeitsausfall vorliege. In erster Instanz gab das Sozialgericht Gießen der Klägerin Recht und verpflichtete die Bundesagentur zur Zahlung des Kurzarbeitergeldes.

Scheinarbeitsverhältnis schließt Anspruch aus

Das Hessische Landessozialgericht hob das Urteil auf und gab der Bundesagentur Recht.

Nach Ansicht der Darmstädter Richter war das zwischen der GmbH und der Mitarbeiterin formal bestehende Arbeitsverhältnis nur zum Schein abgeschlossen worden, um die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld zu schaffen.

Maßgeblich war, dass die Klägerin bereits vor Beginn der Pandemie nur geringe Umsätze erzielt hatte, die keinesfalls zur Finanzierung des Bruttojahresgehalts von 60.000 Euro und des Dienstwagens ausreichten. Ein realistischer Jahresumsatz von rund 500.000 Euro, der nötig gewesen wäre, um die Personalkosten zu decken, war im Frühjahr 2020 nicht in Sicht.

Zudem trat die Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis nachweislich erst im Januar 2022 tatsächlich an. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgte erst am 24. März 2020, und die Beiträge für März bis Mai 2020 wurden erst nach der ersten Bewilligung von Kurzarbeitergeld entrichtet.

Das Gericht wertete dies als eindeutigen Hinweis darauf, dass das Arbeitsverhältnis allein zum Zweck der Erlangung von Kurzarbeitergeld begründet wurde. Ein Anspruch nach den gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld scheidet in solchen Fällen aus.

Die Revision wurde nicht zugelassen; das Urteil ist rechtskräftig.

Tipp: Bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld ist entscheidend, dass ein echtes Arbeitsverhältnis besteht und ein tatsächlicher Arbeitsausfall vorliegt. Verträge, die nur formal abgeschlossen oder rückwirkend zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erstellt werden, erfüllen die Voraussetzungen nicht. Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, dass Beschäftigung und Gehaltszahlungen realistisch und nachvollziehbar dokumentiert sind, um rechtliche Risiken und Rückforderungen zu vermeiden.

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Bundessozialgericht: Schulgeld für Privatschulen erhöht Bürgergeld nicht
13.03.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Bundessozialgericht: Schulgeld für Privatschulen erhöht Bürgergeld nicht

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Auszubildende an privaten Berufsfachschulen gezahltes Schulgeld nicht vom Einkommen abziehen dürfen, wenn sie zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Damit erhöht sich ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen nicht. Maßgeblich ist das Urteil des 4. Senats vom 13.03.2026 zum Aktenzeichen B 4 AS 8/25 R . Streit um Berücksichtigung von Schulgeld Im zugrunde liegenden Verfahren besuchte eine Klägerin eine private Berufsfachschule, für deren Teilnahme regelmäßig Schulgeld entrichtet werden musste. Parallel dazu erhielt sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Da diese Förderung nach ihrer Ansicht nicht ausreichte, beantragte sie ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch...

weiter lesen weiter lesen

OVG NRW verneint Anspruch auf Blindengeld ohne organischen Befund
09.03.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
OVG NRW verneint Anspruch auf Blindengeld ohne organischen Befund

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Az. 12 A 1170/23 ) entschieden, dass bei einer psychogen bedingten Sehstörung kein Anspruch auf Blindengeld besteht. Die Richter verneinten einen Leistungsanspruch gegen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, da es an einer organischen Ursache der geltend gemachten Beeinträchtigung fehlte. Klage auf Blindengeld wegen psychogener Blindheit gescheitert Die Klägerin aus dem Kreis Steinfurt beantragte beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Bewilligung von Blindengeld. Zur Begründung machte sie geltend, aufgrund einer sogenannten psychogenen Blindheit nicht mehr sehen zu können. Der zuständige Leistungsträger ließ die Sehfähigkeit durch die Augenklinik Dortmund begutachten. Auf Grundlage dieses Gutachtens...

weiter lesen weiter lesen
LSG Bayern: Keine Betriebsprüfungen in Privathaushalten
20.02.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Bayern: Keine Betriebsprüfungen in Privathaushalten

Das Landessozialgericht Bayern hat mit Urteil vom 18.07.2024 (Az.:  S 4 BA 26/23 ) entschieden, dass Betriebsprüfungen in Privathaushalten unzulässig sind. Zuständig für Nachforderungen bei Schwarzarbeit bleiben die Krankenkassen. Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Pflege Im Rahmen der Ermittlungen der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden wurde nach dem Tod eines Pflegebedürftigen festgestellt, dass die im Privathaushalt tätige Pflegekraft nicht sozialversichert war. Dabei handelte es sich um eine abhängige Beschäftigung, die eigentlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Rentenversicherung erließ daraufhin gegenüber den Erben des Verstorbenen einen Nachforderungsbescheid über Sozialversicherungsbeiträge. Grundlage dafür war eine anlassbezogene Betriebsprüfung, die die...

weiter lesen weiter lesen

LSG Niedersachsen-Bremen: Bürgergeld-Ausschluss bei Immatrikulation
19.02.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Niedersachsen-Bremen: Bürgergeld-Ausschluss bei Immatrikulation

Im Urteil vom 27. Januar 2026 (Az. L 11 AS 56/24 ) hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass immatrikulierte Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld haben – selbst dann nicht, wenn sie faktisch gar nicht studieren. Bürgergeld-Rückforderung nach Immatrikulation trotz Krankheit Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines 37-jährigen Mannes aus Münster. Er hatte bereits im Jahr 2012 ein Musikstudium abgeschlossen. Anschließend versuchte er mehrfach, über verschiedene Zweitstudiengänge sowie ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis beruflich wieder Fuß zu fassen. Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos, weil er an einer psychischen Erkrankung litt, die eine stabile Erwerbstätigkeit verhinderte. Seit dem Jahr 2018 erhielt er Bürgergeld. Während des...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?