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Hohe Abfindung für Mercedes-Mitarbeiter

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(1 Bewertung)06.04.2025 Arbeitsrecht

Start des Abfindungsprogramms im April 2025 – Informationen für Mercedes-Mitarbeitende

Am Standort Sindelfingen von Mercedes-Benz sind derzeit rund 30.500 Mitarbeitende beschäftigt, und die Unternehmensführung steht vor der Herausforderung, sich an die dynamischen Bedingungen der Automobilindustrie anzupassen. In einer Videobotschaft wandte sich Ola Källenius, der CEO von Mercedes-Benz, an die Belegschaft und erklärte, dass es notwendig sei, bestimmte Veränderungen vorzunehmen, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zum Personalabbau, die jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen sollen.

Ab sofort haben die Mitarbeitenden von Mercedes in Deutschland Klarheit über die bevorstehenden Veränderungen. In einer gemeinsamen Ankündigung mit dem Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Ergun Lümali wurden Details zum umfangreichen Personalabbauprogramm präsentiert. Dieses Programm ist Teil eines bereits vorab angekündigten umfassenden Sparplans, der unter dem Titel „Next Level Performance“ läuft. Trotz einer soliden Positionierung des Unternehmens kündigte Mercedes-Benz an, dass die gesamte Automobilindustrie in Deutschland zunehmend unter Druck gerät. Die Konzernleitung stellte fest, dass es momentan keine Anzeichen für eine kurzfristige Verbesserung der Marktsituation gibt. Besonders problematisch war das Geschäft in China, was im vergangenen Jahr zu einem erheblichen Rückgang der Gewinne führte.

Ein wichtiger Aspekt des Sparplans ist das Ziel, bis 2027 die jährlichen Kosten um fünf Milliarden Euro zu reduzieren. Ein Teil dieser Einsparungen soll durch Personalabbau realisiert werden, unter anderem durch natürliche Fluktuation, das Nicht-Nachbesetzen frei werdender Stellen und ein Abfindungsangebot.

Wer Anspruch auf Abfindungen hat

Das Abfindungsprogramm wird ausschließlich den indirekten Bereich des Unternehmens betreffen. Dieser Bereich umfasst alle unterstützenden Tätigkeiten, die nicht direkt mit der Produktion von Fahrzeugen verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise die Abteilungen Finanzen und Rechnungswesen, Unternehmenskommunikation, Personalwesen, Vertrieb und Marketing sowie Forschung und Entwicklung.

In seiner Videobotschaft betonte Källenius, dass das Personalabbauprogramm „umfassend“ sei. Konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen oder zur Höhe der Einsparungen durch Abfindungen gab es jedoch nicht. Besonders das Management wird von den Maßnahmen betroffen sein, da hier ein „überproportionaler“ Stellenabbau vorgesehen ist.

Erweiterung von Zeitarbeitsverhältnissen und Outsourcing

Darüber hinaus kündigte der Mercedes-Chef an, dass das Unternehmen künftig vermehrt auf Zeitarbeitskräfte setzen und den Trend zum Outsourcing vorantreiben werde. Es besteht theoretisch die Möglichkeit, den notwendigen Personalabbau durch eine Verminderung von Zeitarbeitern und eine Reduzierung externer Auftragsvergaben abzumildern. Mercedes verfolgt jedoch einen anderen Weg, der darauf abzielt, flexibler zu werden, indem zunehmend projektbezogene Dienstleistungen eingekauft und Zeitarbeitskräfte beschäftigt werden, die nicht zur festen Belegschaft zählen.

Besonders in den indirekten Bereichen, die häufig als Verwaltung zusammengefasst werden, sieht der Vorstand eine Überzahl von Mitarbeitern, was durch Abfindungen reduziert und bei Bedarf durch externe Kräfte ergänzt werden soll. Im direkten Produktionsbereich scheint das Unternehmen hingegen ausreichend Spielraum zu haben, um ohne Abfindungen Personal abzubauen, indem offene Stellen nicht nachbesetzt werden.

An den Standorten Sindelfingen und Untertürkheim sind insgesamt etwa 53.500 Personen beschäftigt, wobei allein in Sindelfingen rund 21.500 in der Produktion tätig sind. Dies bedeutet, dass theoretisch bis zu 17.900 Angestellte an diesen Standorten die Möglichkeit haben, das Unternehmen im Rahmen einer Abfindung zu verlassen.

Freiwilligkeit und Sicherheiten für die Mitarbeitenden

Das Abfindungsangebot wird unter dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ angeboten. Im Rahmen der sogenannten Zukunftssicherung, intern „ZuSi“ genannt, sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2034 ausgeschlossen. Somit bleibt es jedem Mitarbeiter freigestellt, das Unternehmen zu verlassen, wenn dies aus persönlichem Wunsch geschieht. Die Konditionen sind für das Abfindungsprogramm „erheblich verbessert“ worden. Das bedeutet, dass das Unternehmen der Kündigung nur zustimmen muss, wenn der Mitarbeiter die Abfindung in Anspruch nehmen möchte.

Das Abfindungsprogramm wird im April 2025 offiziell starten und für die Dauer eines Jahres laufen. Bereits jetzt haben interessierte Mitarbeiter die Möglichkeit, im Mercedes-Intranet Informationen über die spezifischen Konditionen zu erhalten.

Nach der bekannten Abfindungsregelung besteht die Möglichkeit, dass langjährige Mitarbeiter, die von sich aus Mercedes verlassen, Abfindungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro zu erhalten.

Laut den bekannten Berechnungen wäre es für einen 55-jährigen Teamleiter, der über einen Bruttoverdienst von 9.000 Euro verfügt und auf eine Berufserfahrung von 30 Jahren zurückblicken kann, möglich, eine Abfindung von mehr als einer halben Million Euro zu erhalten. Darüber hinaus könnte eine Sachbearbeiterin im Alter von 45 Jahren, die seit 20 Jahren im Unternehmen tätig ist und ein monatliches Bruttoeinkommen von 7.500 Euro bezieht, mit einer Abfindung von etwa 300.000 Euro rechnen. Dieses großzügige Abfindungsangebot stellt eine bedeutende Unterstützung für langjährige Mitarbeiter dar, die sich entschließen, das Unternehmen zu verlassen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

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