Baurecht und Architektenrecht

Hütte ohne Baugenehmigung muss noch nach 60 Jahren weg

Zuletzt bearbeitet am: 21.03.2024

Koblenz (jur). Wer ohne schriftliche Baugenehmigung eine Hütte baut, muss sie gegebenenfalls auch nach 60 Jahren noch abreißen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 8. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil zu einer Hütte im pfälzischen Herdorf entschieden

Die Hütte war um 1960 errichtet worden. 2019 erließ die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf erstmals einen Bebauungsplan, der für den Bereich eine Grünfläche vorsieht. Im April ordnete die Kreisverwaltung Altenkirchen daher den Abriss der Hütte an. 

Dagegen klagten die Eigentümer. Die Hütte habe mit den damaligen Vorschriften im Einklang gestanden und sei mündlich genehmigt worden. Das sei damals üblich gewesen. Zudem hätten sie nach so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass die Hütte stehenbleiben kann. 

In seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 24. April 2023 folgte das Verwaltungsgericht dem nicht. Die Abrissverfügung sei rechtmäßig. 

Zur Begründung erklärten die Koblenzer Richter, eine mündliche Genehmigung hätten die Eigentümer nicht bewiesen und sei zudem auch schon damals nicht zulässig gewesen. Demnach sei die Hütte „formell illegal“. Auch könne „die bloße Untätigkeit einer Bauaufsichtsbehörde“ keinen Vertrauenstatbestand für baurechtswidrige Zustände schaffen, auch wenn diese schon lange bestehen. 

 

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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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