Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Nicht umsonst leben alleine in Deutschland über fünf Millionen registrierte Hunde in Familien, was bedeutet, dass in mehr als einem Achtel der Haushalte mindestens einer dieser Vierbeiner zu finden ist.
Sich einen Hund anzuschaffen, ist eine weitreichende Entscheidung. Nicht nur die tägliche sowie tierärztliche Versorgung muss gewährleistet sein; auch sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen für das Zusammenleben von Hund und Halter relevant. Welche Gesetze muss man bei der Hundehaltung beachten? Ein einzelnes Gesetz, welches sämtliche Regelungen bezüglich Hunden und deren Haltung in sich vereint, gibt es nicht; vielmehr sind relevante rechtliche Regelungen in vielen verschiedenen Rechtsgrundlagen zu finden.
Da wäre zunächst einmal das Mietrecht, gemäß welchem es einem Vermieter obliegt, Hundehaltung zu gestatten beziehungsweise zu verbieten. Möchte er nicht, dass seine Mieter Hunde halten, und legt er dies mietvertraglich fest, erübrigt sich die Frage bezüglich der Anschaffung eines Hundes: Mieter sind an diese Regelungen gebunden und dürfen keine Hunde halten, wenn dies seitens des Vermieters nicht erwünscht ist. Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen es sich bei dem betreffenden Hund um einen Blindenhund handelt.
Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Regelungen, welche für die Hundehaltung relevant sind. Entsprechende Gesetze finden sich
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im Ordnungswidrigkeitenrecht,
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im Strafrecht,
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im Tierschutzrecht,
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im Umweltrecht,
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im Zivilrecht,
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in den Gesetzen und Verordnungen des Bundes,
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in den Hundeverordnungen der Länder,
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in örtlichen Regelungen der Städte und Kommunen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist unter anderem von Bedeutung, wenn sich Nachbarn von Hundehaltern über Hundegebell beschweren. Gemäß § 117 OwiG kann ein lautes Gebell in jenen Fällen als Orndungswidrigkeit geahndet werden, in denen es dazu geeignet ist, die Gesundheit eines Dritten zu gefährden. Dies muss er allerdings per ärztliches Attest nachweisen.
Gemäß dem Strafrecht kann ein Hundehalter wegen Körperverletzung bestraft werden, wenn sein Hund einen anderen Menschen verletzt.
Das Tierschutzrecht ist als Leitfaden anzusehen, gemäß welchem eine artgerechte Haltung eines Tieres erfolgen sollte. So erklärt beispielsweise § 18 Abs.1 TierSchG, dass es als eine Ordnungswidrigkeit angesehen wird, wenn jemand „einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt“. Zur Ahnung von Verstößen gegen diese gesetzlichen Regelungen wird wiederum das Ordnungswidrigkeitengesetz angewendet.
Das Umweltrecht ist unter anderem für Hundehaltung von Bedeutung, weil es die gesetzlichen Regelungen des Naturschutzes enthält. Zu diesen zählt beispielsweise die Festlegung der Brut- und Setzzeiten, in denen Hunde grundsätzlich auch in der freien Natur an Leinen zu halten sind. Auch bezüglich eines eventuellen Hundebegräbnisses auf dem eigenen Grundstück kommt es zum Tragen: es ist zwar gestattet, kleine Hunde im eigenen Garten zu beerdigen, jedoch dürfen dabei die Belange eines Wasserschutzgebietes nicht missachtet werden. Diese haben generell Vorrang. Wer also in der Nähe eines solchen Gebietes wohnt, wird kaum Chancen haben, seinen Hunden dort die letzte Ruhestätte zu geben.
Zivilrecht: Ein Hundehalter muss sich darüber im Klaren sein, dass er für Schäden, die sein Hund verursacht hat, haftbar ist und schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in den §§ 833, 843, 844 und 847 BGB.
Die Gesetze und Verordnungen des Bundes, das Hundegesetz der Länder, sowie die örtlichen Regelungen der Städte und Kommunen beziehen sich auf Regelungen, welche für einen bestimmten Bereich allgemeingültig sind. Zu diesen Regelungen zählen beispielsweise die Verordnungen bezüglich Hundesteuer, Leinenzwang, Hundeführerschein und Sachkundenachweis zum Halten von Hunden.
Das Hundegesetz enthält Vorschriften bezüglich der Meldepflicht eines Hundes beim Zentralregister sowie der Tauglichkeitsprüfung ihres Halters. Es dient dazu, zu verhindern, dass Hunde in den falschen Händen zu gefährlichen Waffen werden; zudem vereinfacht es die Erhebung der Hundesteuer für die Kommunen.
Quelle: Fachanwalt.de-Redaktion
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