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Ich wehre mich gerichtlich gegen eine Kündigung. Muss ich zum Gerichtstermin erscheinen?

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(1 Bewertung)15.11.2024 Arbeitsrecht
Zuletzt bearbeitet am: 15.11.2024

Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie als Partei des Rechtsstreits verpflichtend nur dann zu Güte- und Gerichtsterminen vor dem Arbeitsgericht erscheinen, wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich angeordnet hat. Richterinnen und Richter handhaben dies unterschiedlich.

Wurde Ihr persönliches Erscheinen angeordnet und möchten oder können Sie nicht teilnehmen, so kann - etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit - die Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragt werden oder Sie müssen sich ausreichend entschuldigen. Eine ärztlich bescheinigte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit genügt hier regelmäßig nicht, eine ärztlich attestierte Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der konkreten Erkrankung hingegen regelmäßig schon.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Timo Didier LL.M.

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