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Ist die Verwendung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?

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(2 Bewertungen)15.04.2025 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich mit einigen bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Viele Selbstständige und Freiberufler stehen vor allem zu Beginn ihrer  Gründung vor der Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen sollen oder nicht. Ein Geschäftskonto ist eine Sonderform des Girokontos und bietet für Unternehmer einige Vorteile mit sich. Häufig herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob die Verwendung eines Geschäftskontos verpflichtend ist oder nicht.

Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto?

Unabhängig davon, ob man ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG gründen möchte - ein Geschäftskonto hilft Selbstständigen und Freiberuflern dabei, private und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben voneinander zu trennen. Dies vereinfacht die Buchhaltung enorm. So kann man sich nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch einige Nerven sparen. Geschäftskonten sind zudem mit Zusatzfunktionen ausgestattet, was den Geschäftsalltag ebenso leichter macht. Ein Beispiel hierfür sind Tools für das Liquiditätsmanagement oder Electronic-Banking-Services.

Doch auch, wenn ein Geschäftskonto in vielerlei Hinsicht von Vorteil ist, dürfen die anfallenden Kosten für diesen Service nicht außer Acht gelassen werden. Dies kann insbesondere für Neugründer, die in den ersten Jahren nach ihrer Gründung häufig nur geringe Gewinne erzielen, zu einer finanziellen Belastung führen. Die Kosten für ein Geschäftskonto für Freiberufler oder Kleinunternehmer belaufen sich in etwa auf 50 bis 150 Euro pro Jahr

Für wen gilt die Geschäftskonto-Pflicht?

Wenn man in Deutschland eine Kapitalgesellschaft gründen möchte (GmbH, UG, AG, KGaA, eG, e.V.), dann ist man gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Dies hängt damit zusammen, dass jede Kapitalgesellschaft als juristische Person gilt, die sich dadurch auszeichnet, dass sie eigenständig rechts- und geschäftsfähig ist. Bereits zu Beginn der Gründung muss das Geschäftskonto bestehen, da das Stammkapital auf das entsprechende Konto eingezahlt werden muss. 

Alle anderen Selbstständigen, Freiberufler oder Kleinunternehmer sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Sie dürfen also ihr Privatkonto für geschäftliche Zwecke nutzen und stehen lediglich in der Pflicht, dem Finanzamt lückenlos ihre Buchungen vorzulegen.

Kann man die Kosten für ein Geschäftskonto steuerlich absetzen?

Die Ausgaben für ein Geschäftskonto gelten in Deutschland als Betriebsausgaben, weshalb sie steuerlich geltend gemacht werden und über die jährliche Steuererklärung zurückgeholt werden können. Für Privatpersonen ist das nicht möglich. Absetzbare Kosten sind beispielsweise Kontoführungs- und Transaktionsgebühren. Um den Anspruch erwirken zu können, sollte man sämtliche Belege gut aufbewahren und die anfallenden Kosten protokollieren. Unternehmer, die ihr privates Konto für geschäftliche Transaktionen nutzen, können die anfallenden Kosten lediglich anteilig geltend machen. 

Zusammenfassung zum Geschäftskonto

  1. Vorteile eines Geschäftskontos:

    • Trennung von Privat- und Geschäftsbereich: Vereinfacht die Buchhaltung und spart Zeit und Nerven.
    • Zusatzfunktionen: Beispielsweise Liquiditätsmanagement und Electronic-Banking-Services.
  2. Kostenaspekt:

    • Kosten für Geschäftskonten: Variieren, können für Neugründer eine finanzielle Belastung darstellen.
    • Jährliche Kosten: Etwa 50 bis 150 Euro für Freiberufler oder Kleinunternehmer.
  3. Geschäftskonto-Pflicht in Deutschland:

    • Kapitalgesellschaften: Pflicht gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
    • Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer: Keine gesetzliche Pflicht, Privatkonto nutzbar.
  4. Steuerliche Absetzbarkeit:

    • Betriebsausgaben: Kontoführungs- und Transaktionsgebühren steuerlich absetzbar.
    • Wichtigkeit der Belegaufbewahrung: Für die Steuererklärung relevant.
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