Verwaltungsrecht

Ist Streusalz verboten oder erlaubt? – Erläuterung mit Beispielen und Tipps

13.12.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 01.08.2024

Streusalz verboten – eine Aussage, die in verschiedenen Regionen unterschiedliche Bedeutungen hat, denn die Regelungen zum Verbot von Streusalz variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Die Verwendung von Streusalz zur Eis- und Schneebekämpfung ist ein Thema, das sowohl von Umweltaspekten als auch von Sicherheitsbedenken geprägt ist. Grundsätzlich ist der Einsatz von Streusalz für private Haushalte mit Einschränkungen nicht erlaubt. Dies liegt hauptsächlich an der hohen Umweltbelastung, die durch den Einsatz von Streusalz einhergeht.  

Streusalz: Wirkung, Nutzung und Folgen

Streusalz, auch bekannt als Natriumchlorid, wird häufig zur Bekämpfung von Schnee und Eis eingesetzt. Es senkt den Gefrierpunkt von Wasser, wodurch Eis und Schnee auftauen. In Deutschland ist Streusalz sowohl in privaten Haushalten als auch auf öffentlichen Straßen verbreitet. Seine Nutzung führt jedoch zu Umweltschäden, da es in Boden und Grundwasser eindringen und dort schädlich wirken kann. Auch Infrastrukturen wie Fahrzeuge, Brücken und Straßen können durch Streusalz korrodieren.

Aufgrund dieser negativen Auswirkungen gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich der Verwendung von Streusalz in verschiedenen Bundesländern, wobei manche Regionen den Einsatz einschränken oder verbieten, während andere ihn zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit weiterhin erlauben.

Streusalz erlaubt oder verboten?

Die Verwendung von Streusalz variiert je nach Anwendungsbereich und Ort, wobei private Nutzung auf Gehwegen und Zufahrten in vielen deutschen Städten beschränkt oder verboten ist, um Umweltschäden zu reduzieren. Die ersten Verbote im privaten Bereich traten in den 1980er-Jahren in Kraft, als die Umweltauswirkungen zunehmend erkannt wurden, und führten zur Entwicklung individueller kommunaler Regelungen.

Auf öffentlichen Straßen wird Streusalz jedoch häufiger für die Verkehrssicherheit eingesetzt, basierend auf Wetterbedingungen und lokalen Vorschriften.

Fachanwalt.de-Tipp: In Regionen, in denen die Verwendung von Streusalz beschränkt oder verboten ist, kann die Schneeräumung eine Herausforderung darstellen. Eine effektive, umweltfreundliche und rechtlich weniger bedenkliche Methode ist die Kombination aus mechanischer Entfernung und der Verwendung alternativer Streumittel (s. unten). Zudem ist es ratsam, regelmäßig den Zustand der Gehwege zu überprüfen und bei Bedarf nochmals zu streuen, besonders an Tagen mit wechselnden Temperaturen. Diese Methode sichert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern schützt auch unsere Umwelt.

In welchen Bundesländern ist Streusalz verboten?

Die Regelungen zum Verbot von Streusalz unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während einige Bundesländer den Einsatz von Streusalz im privaten Bereich streng reglementieren oder verbieten, erlauben andere unter bestimmten Bedingungen dessen Nutzung.

Beispiele (Stand: 2023)

Der private Einsatz von Streusalz ist: 

  • In Berlin, München und Hamburg komplett verboten.
  • In Nordrhein-Westfalen (NRW) in vielen Städten verboten.
  • In Rheinland-Pfalz und Baden in einigen Städten stark eingeschränkt und nur unter extremen Wetterbedingungen wie Eisregen gestattet.
  • In Sachsen grundsätzlich verboten.
  • In Schleswig-Holstein auf Geh- und Radwegen sowie in der Fußgängerzone nur bei Eisregen erlaubt.
  • In Saarland auf Bürgersteigen grundsätzlich verboten. Das Verbot bezieht sich auf streusalzhaltige Mittel. 
  • In Brandenburg komplett verboten.

Fachanwalt.de-Tipp: Zu beachten ist, dass es keine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz von Streusalz gibt. Die Verordnungen variieren je nach Bundesland und Stadt. Es ist daher ratsam, vor der Verwendung von Streusalz bei den Behörden nachzufragen und sich eventuelle Ausnahmeregelungen in der Satzung zeigen zu lassen. Es kann selbst innerhalb eines Bundeslandes zu unterschiedlichen Regelungen kommen, je nach lokalen Gegebenheiten und Umweltbedingungen.

Welche Strafen drohen?

Die Nichteinhaltung der regionalen Vorschriften zur Verwendung von Streusalz kann zu verschiedenen Strafen führen. Diese reichen von Verwarnungen bis hin zu Bußgeldern und richten sich nach dem Ausmaß des Verstoßes sowie den lokalen Bestimmungen.

  • Bei geringfügigen Verstößen wie der einmaligen unerlaubten Nutzung von Streusalz auf privaten Gehwegen kann es zu Verwarnungen oder kleinen Bußgeldern kommen. Diese Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, die Bürger über die geltenden Regelungen aufzuklären und die Einhaltung der Vorschriften zu fördern.
  • In Fällen, in denen wiederholt oder in großem Umfang gegen das Streusalzverbot verstoßen wird, können Bußgelder von mehreren 10.000 € verhängt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die Verwendung von Streusalz nachweislich Umweltschäden entstanden sind oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand. 

Die Höhe der Strafen und die Art der Durchsetzung können von Kommune zu Kommune variieren. In einigen Städten wird strenger kontrolliert, während in anderen Gemeinden ein pragmatischerer Ansatz verfolgt wird. Die kommunalen Satzungen und Ordnungsbehörden sind hier die maßgeblichen Instanzen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2003 - 21 U 38/03: Das Gericht hat entschieden, dass Wohnungseigentümer auch außerhalb der festgelegten Zeiten der Räum- und Streupflicht Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits vor Beginn der Streupflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entstehung von Gefahrenquellen zu erwarten ist. Unterlässt der Wohnungseigentümer diese Maßnahmen, welche auch das Räumen und Streuen der Straße umfassen können, verstößt er gegen seine Verkehrssicherungspflichten und kann zu Schadensersatz verpflichtet werden.
  • Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 31.05.2006 - 4 U 218/05 - In einem Rechtsstreit lehnte das Oberlandesgericht Jena den Schadensersatzanspruch von Hausbesitzern gegen eine Stadt ab, nachdem Streusalz einen Gebäudesockel beschädigt hatte. Das Gericht befand, dass die Stadt bei Schnee und Eis zwischen Streusalz und Splitt wählen darf, besonders im winterintensiven Thüringer Wald. Es sah keine Pflichtverletzung seitens der Stadt, da keine übermäßige Beeinträchtigung vorlag und Straßenanlieger die Lage ihres Grundstücks hinnehmen müssen.

Wie kann ein Fachanwalt helfen?

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann hinsichtlich Rechte und Pflichten aufklären, die genauen Umstände des Verstoßes bewerten und dabei helfen, die besten rechtlichen Schritte zu bestimmen. Er kann auch Einspruch gegen Bußgelder einlegen und bei Bedarf die Angelegenheit vor Gericht vertreten.

Alternativen zum Streusalz

Angesichts der Umweltprobleme, die mit dem Gebrauch von Streusalz einhergehen, sowie der regionalen Verbote und Einschränkungen seiner Nutzung, ist die Suche nach alternativen Streumitteln von großer Bedeutung. Es gibt mehrere umweltfreundliche Optionen, die sowohl effektiv als auch nachhaltig sind.

  • Sand und Splitt bieten guten Halt auf vereisten Flächen, ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu haben. Sie sind besonders geeignet für Gehwege und kleinere Flächen.
  • Umweltfreundliche Auftaumittel als Alternativen zu herkömmlichem Streusalz. Diese Mittel, oft auf Basis von Calcium-Magnesium-Acetat, sind weniger schädlich für Pflanzen und Böden.
  • Granulat aus nachwachsenden Rohstoffen, das aus Mais oder Rüben hergestellt wird. Diese Produkte sind biologisch abbaubar und eine umweltfreundliche Alternative.
  • Heißes Wasser, um Eis zu schmelzen, besonders wenn es sich um dünne Eisschichten handelt. Diese Methode sollte jedoch mit Vorsicht angewendet werden, da das Wasser wieder gefrieren und zu noch rutschigeren Bedingungen führen kann.
  • Mechanische Entfernung von Eis ist oft die umweltfreundlichste Methode, um mit Glätte umzugehen. Obwohl arbeitsintensiver werden keine Umweltschäden verursacht. 

Quelle: Umweltbundesamt

 

Autor: Fachanwalt.de-Redaktion

Symbolgrafik: © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

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