Verwaltungsrecht

Jobwechsel-Dokumente ehemaliger Bundesminister bleiben vertraulich

Zuletzt bearbeitet am: 11.01.2024

Berlin. Unterlagen des Karenzzeitgremiums in Bezug auf den Wechsel, aus dem Amt ausgeschiedener Bundesminister und Staatssekretäre in neue Jobs, bleiben vertraulich. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf Einsichtnahme in diese Unterlagen, wie das Verwaltungsgericht Berlin in seinem am Dienstag, 24.05.2022, verkündeten Urteil  (Az.: 2  K 166/20) entschieden hat.

Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung melden, wenn sie eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen möchten. Während dieser Periode kann der Bund die Beschäftigung untersagen.

Bei dieser Entscheidung wurde die Bundesregierung von einem beratenden Gremium im Kanzleramt unterstützt. Aktuell gehören zu diesem „Karenzzeitgremium“ der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle und die ehemalige Hamburger Senatorin Chris Krista Sager (Grüne).

Typischerweise empfiehlt das Gremium Wartezeiten von weniger als 18 Monaten und die Bundesregierung folgt diesem Rat normalerweise. In diesem Fall begehrten die Kläger Einsicht in die „Karenzzeit-Akte“ eines bestimmten ehemaligen Bundesministers. Dies lehnte die Bundesregierung ab. Dies sei rechtens, meinte das Verwaltungsgericht. Die Informationsbeschaffung stehe dem Schutz personenbezogener Daten entgegen.

Als Grund führte der Berliner Richter aus, dass die Anzeigepflicht den Bundesminister a. D. „nicht als ‚normalen Bürger‘, sondern gerade in seiner Eigenschaft als früheres Mitglied der Bundesregierung“ beträfe. Es handle sich um Informationen, die auch in Verbindung mit der früheren Amtstätigkeit stünden. Doch diese seien für amtierende und pensionierte Minister gleichermaßen geschützt.

Gegen diese Entscheidung vom 12.05.2022 hat das Verwaltungsgericht Berlin die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

 

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © Yanukit - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten