Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Juli 2026: Soundcheck Media FZCO Abmahnung wegen Musiknutzung auf TikTok / Instagram von Hild & Kollegen erhalten? Das müssen Sie jetzt unbedingt wissen!

SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)07.07.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Im Juli 2026 (Stand: 07.07.2026) erreichen uns Anfragen von Unternehmen, Selbstständigen und Social-Media-Nutzern, die eine Zahlungsaufforderung oder ein Forderungsschreiben im Namen der Soundcheck Media FZCO im Zusammenhang mit der Nutzung von Musik auf Plattformen wie TikTok oder Instagram über die Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben.

Die Schreiben betreffen regelmäßig den Vorwurf, dass bestimmte Musikstücke ohne ausreichende Lizenz in Social-Media-Videos verwendet und dadurch öffentlich zugänglich gemacht worden seien.

Viele Betroffene sind überrascht, weil die verwendete Musik direkt über die jeweilige Plattform verfügbar war oder der Eindruck entstanden ist, dass eine Nutzung automatisch erlaubt sei. Gerade bei geschäftlichen Accounts, Werbevideos oder Unternehmensprofilen können jedoch besondere urheberrechtliche Fragen entstehen.

 

Wichtig ist:


Ein Schreiben von Soundcheck Media FZCO sollte ernst genommen werden. Gleichzeitig bedeutet eine Zahlungsaufforderung nicht automatisch, dass die geforderte Summe in voller Höhe berechtigt ist. Eine individuelle Prüfung des Sachverhalts ist daher regelmäßig sinnvoll.

1. Worum geht es bei den aktuellen Soundcheck Media FZCO Schreiben?

Bei den aktuellen Schreiben geht es um die Nutzung von Musikstücken in Videos, die insbesondere über TikTok oder Instagram veröffentlicht wurden.

Soundcheck Media FZCO macht hierbei geltend, über entsprechende Rechte an bestimmten Musikaufnahmen zu verfügen und diese Rechte gegenüber Nutzern durchzusetzen.

Den Empfängern wird regelmäßig vorgeworfen, dass sie beispielsweise:

  • Musik in Kurzvideos oder Reels eingebunden haben,
  • diese Inhalte öffentlich zugänglich gemacht haben,
  • die Musik im Zusammenhang mit einem geschäftlichen Auftritt verwendet haben,
  • hierfür keine ausreichende Lizenz besessen haben.

Besonders häufig betroffen sind Unternehmen und Selbstständige, die Social Media zur Werbung nutzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Handwerksbetriebe,
  • Restaurants,
  • Fitnessstudios,
  • Immobilienunternehmen,
  • Onlinehändler,
  • Dienstleister,
  • Influencer und Content Creator.

Nach unserer Erfahrung besteht häufig ein Missverständnis darin, dass die bloße Verfügbarkeit eines Liedes innerhalb einer Plattform nicht automatisch bedeutet, dass jede Form der Nutzung rechtlich erlaubt ist.

Folgende Musikstücke sind nach unserer Kenntnis derzeit betroffen:

 

- MALVADO DE VAPO (xccvdxz, Y3LLAVISION)

- YOSHO HAI MONTAGEM (Torbahed, ZODIVK, Y3LLAVISION)

- VILLAGE FUNK!

- SLAVA FUNK!

- TIKI TIKI (QMIIR, SALIMA CHICA)

 

2. Warum kann die Nutzung von TikTok- oder Instagram-Musik rechtliche Probleme verursachen?

 

Viele Nutzer gehen davon aus, dass Musik, die innerhalb von TikTok oder Instagram angeboten wird, uneingeschränkt verwendet werden darf.

Diese Annahme ist jedoch nicht immer zutreffend.

Die Plattformen verfügen zwar über umfangreiche Musikbibliotheken und schließen teilweise eigene Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern. Diese Nutzungsrechte können aber abhängig sein von:

  • der Art des Accounts,
  • dem Zweck der Veröffentlichung,
  • einer privaten oder gewerblichen Nutzung,
  • der konkreten Reichweite und Verwendung des Videos.

Insbesondere Unternehmen sollten vorsichtig sein, wenn Musik in Beiträgen verwendet wird, die mittelbar oder unmittelbar Werbezwecken dienen.

Ein Beispiel:


Ein privater Nutzer veröffentlicht ein Urlaubsvideo mit Musik im Hintergrund. Anders kann die rechtliche Bewertung aussehen, wenn ein Unternehmen denselben Song verwendet, um ein Produkt, eine Dienstleistung oder die eigene Marke zu bewerben.

3. Welche Vorwürfe werden in Soundcheck Media Abmahnungen erhoben?

Nach den uns vorliegenden Fällen wird regelmäßig behauptet, dass eine urheberrechtlich geschützte Tonaufnahme ohne erforderliche Nutzungsberechtigung verwendet worden sei.

Typische Vorwürfe lauten:

  • Nutzung eines geschützten Musikstücks ohne Lizenz,
  • öffentliche Zugänglichmachung über Social Media,
  • Verwendung außerhalb der zulässigen Plattformlizenz,
  • kommerzielle Nutzung eines Musiktitels ohne Zustimmung der Rechteinhaber.

Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Einzelfall.

Nicht jede Veröffentlichung eines Videos mit Musik führt automatisch zu einer berechtigten Forderung. Zu prüfen sind insbesondere:

  • Wer hat das Video veröffentlicht?
  • War das Profil privat oder geschäftlich?
  • Welche Musik wurde verwendet?
  • In welchem Zusammenhang wurde das Video eingesetzt?
  • Welche Lizenzbedingungen galten tatsächlich?
  • Ist Soundcheck Media FZCO tatsächlich anspruchsberechtigt?

Gerade diese Fragen können entscheidend dafür sein, ob und in welchem Umfang Forderungen bestehen.

4. Welche Forderungen stellt die Soundcheck Media FZCO?

Die Schreiben enthalten regelmäßig finanzielle Forderungen wegen der behaupteten Musiknutzung.

Dabei können insbesondere verlangt werden:

  • Schadensersatz,
  • Auskunft über die Nutzung,
  • Abmahnkosten
  • Kosten der Beweissicherung (hier für die Sicherung des vermeintlichen Verstoßes durch die Stington & Partner Legal GmbH)

Die geforderten Beträge können je nach Einzelfall erheblich sein.

Betroffene sollten deshalb nicht vorschnell zahlen oder die Forderung ungeprüft akzeptieren. Gerade bei Musiknutzungen auf Social Media hängt die rechtliche Bewertung stark von den konkreten Umständen ab.

Eine sorgfältige Prüfung kann zeigen, ob:

  • die Forderung dem Grunde nach besteht,
  • die Höhe nachvollziehbar ist,
  • eine Reduzierung möglich ist,
  • oder rechtliche Einwände bestehen.

5. Warum eine schnelle Reaktion wichtig ist

Auch wenn eine Zahlungsaufforderung von Soundcheck Media FZCO nicht automatisch bedeutet, dass die Forderung vollständig berechtigt ist, sollte ein solches Schreiben nicht ignoriert werden.

Wer gar nicht reagiert, riskiert:

  • weitere Zahlungsaufforderungen,
  • zusätzliche Kosten,
  • eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.

Gleichzeitig sollten Betroffene vermeiden, vorschnell Kontakt aufzunehmen oder umfangreiche Angaben zu machen.

Insbesondere Aussagen zur Nutzung, Reichweite oder geschäftlichen Verwendung können später eine wichtige Rolle spielen.

Gerne. Ich setze den zweiten Teil jetzt im gleichen Stil fort (mit Handlungsempfehlungen, Verteidigungsansätzen, Beratungshinweisen und FAQ-Bereich), damit du beide Teile anschließend zu einem vollständigen Ratgeber zusammenfügen kannst.

 

6. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es gegen eine SoundCheck Media FZCO Abmahnung?

Auch wenn eine Abmahnung von SoundCheck Media FZCO über die Kanzlei Hild & Kollegen zunächst einschüchternd wirkt, bedeutet der Erhalt eines solchen Schreibens nicht automatisch, dass sämtliche geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind.

Ob und in welchem Umfang Forderungen bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Zu prüfen sind insbesondere folgende Punkte:

  • Liegt tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor?
  • War der veröffentlichte Inhalt überhaupt öffentlich zugänglich?
  • Handelte es sich tatsächlich um eine gewerbliche Nutzung?
  • Bestehen möglicherweise Nutzungsrechte durch die verwendete Plattform?
  • Ist die SoundCheck Media FZCO tatsächlich aktivlegitimiert und kann die geltend gemachten Rechte nachweisen?
  • Ist die Höhe der geforderten Lizenzzahlung nachvollziehbar und angemessen?

 

Gerade bei Social-Media-Veröffentlichungen kommt es häufig auf Details an. Entscheidend kann beispielsweise sein, ob ein Video rein privat veröffentlicht wurde oder ob ein geschäftlicher Bezug bestand.

Auch die Frage, ob ein Unternehmen einen bestimmten Musiktitel tatsächlich in einem kommerziellen Zusammenhang genutzt hat, muss sorgfältig geprüft werden.

 

7. Warum Social-Media-Musiknutzung rechtlich problematisch sein kann

Viele Nutzer gehen davon aus, dass Musik, die auf Plattformen wie TikTok oder Instagram verfügbar ist, automatisch für jede Art von Veröffentlichung genutzt werden darf.

Diese Annahme ist jedoch häufig falsch.

Die von den Plattformen angebotenen Musikbibliotheken enthalten zwar zahlreiche lizenzierte Titel, diese Lizenzen gelten aber nicht zwangsläufig uneingeschränkt für jede Nutzung.

Besonders problematisch können sein:

  • Unternehmensaccounts
  • Werbevideos
  • Produktvorstellungen
  • Influencer-Marketing
  • bezahlte Beiträge
  • gewerbliche Social-Media-Auftritte

Ein Unternehmen kann sich daher nicht immer darauf berufen, dass ein Lied innerhalb der Plattform verfügbar war.

Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss jedoch immer anhand der konkreten Nutzungssituation bewertet werden.

 

8. Was passiert, wenn man eine SoundCheck Media FZCO Forderung ignoriert?

 

Eine Zahlungsaufforderung oder Abmahnung sollte keinesfalls einfach ignoriert werden.

Wer nicht reagiert, riskiert unter anderem:

  • weitere Zahlungsaufforderungen
  • eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
  • zusätzliche Kosten durch Gerichtsverfahren
  • eine Verschärfung der rechtlichen Situation

Gerade im Urheberrecht können sich Kosten schnell erhöhen, wenn eine Angelegenheit unnötig eskaliert. Gleichzeitig bedeutet eine Fristsetzung in einer Abmahnung nicht automatisch, dass die geforderte Summe tatsächlich vollständig bezahlt werden muss.

Eine rechtliche Prüfung vor Ablauf der Frist kann daher entscheidend sein. Hierbei steht Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla gerne zur Seite. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

 

9. Kann man eine SoundCheck Media FZCO Forderung reduzieren oder vergleichen?

 

Selbst wenn sich herausstellt, dass eine Nutzung rechtlich problematisch war, gibt es häufig Möglichkeiten, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

In vielen Fällen lassen sich beispielsweise:

  • Forderungen reduzieren,
  • Vergleichsvereinbarungen treffen,
  • Zahlungsmodalitäten verhandeln,
  • weitere rechtliche Risiken vermeiden.

Entscheidend ist eine individuelle Bewertung des jeweiligen Falls.

Eine vorschnelle Zahlung der geforderten Summe kann dagegen dazu führen, dass mögliche Verteidigungsmöglichkeiten verloren gehen.

 

10. Unsere Unterstützung bei SoundCheck Media FZCO Abmahnungen wegen TikTok- und Instagram-Musiknutzung

 

Wenn Sie eine Abmahnung, Zahlungsaufforderung oder Lizenzforderung der SoundCheck Media FZCO erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Prüfung.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung:

 

 Rufen Sie uns an:  0471 / 483 99 88 – 0


Schreiben Sie uns gerne: info@drnewerla.de

 

Senden Sie uns das Schreiben gerne unverbindlich zu. Wir beraten Mandanten bundesweit im Bereich der Abwehr urheberrechtlicher Forderungen und entwickeln eine individuelle Lösung für Ihren Fall.

 

FAQ – SoundCheck Media FZCO Abmahnung wegen Musiknutzung auf TikTok und Instagram

 

1. Ist eine SoundCheck Media FZCO Abmahnung Abzocke oder Betrug?

Bei Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der SoundCheck Media FZCO handelt es sich regelmäßig um ernstzunehmende urheberrechtliche Forderungsschreiben. Trotzdem sollte jede Forderung individuell geprüft werden, da nicht automatisch jede geltend gemachte Summe oder jeder Anspruch berechtigt sein muss.

 

2. Warum werde ich wegen eines TikTok- oder Instagram-Videos abgemahnt?

Meist wird vorgeworfen, dass ein geschütztes Musikstück ohne ausreichende Lizenz in einem Video verwendet und anschließend öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Besonders häufig betroffen sind Videos auf gewerblichen Social-Media-Profilen.

3. Muss ich die geforderte Lizenzzahlung sofort bezahlen?

Nein. Eine Zahlung sollte grundsätzlich erst nach rechtlicher Prüfung erfolgen. Entscheidend ist, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

 

4. Reicht es nicht aus, dass TikTok oder Instagram die Musik angeboten haben?

Nicht immer. Die Plattformlizenzen gelten häufig nur für bestimmte Nutzungen. Gerade bei Unternehmen oder Werbevideos können zusätzliche Rechte erforderlich sein.

 

5. Können auch kleine Unternehmen oder Selbstständige betroffen sein?

 

Ja. Auch kleinere Unternehmen, Selbstständige oder Betreiber von Social-Media-Kanälen können betroffen sein, wenn Musik in einem geschäftlichen Zusammenhang verwendet wurde.

6. Was sollte ich nach Erhalt einer SoundCheck Media FZCO Forderung tun?

Empfehlenswert ist:

- Frist notieren
- Schreiben nicht ignorieren
- keine vorschnelle Zahlung leisten
- keine umfangreichen Erklärungen abgeben
- rechtliche Prüfung bei der Kanzlei Dr. Newerla einholen

 

7. Kann man sich gegen eine SoundCheck Media FZCO Forderung wehren?

Ja. Je nach Sachverhalt können verschiedene Ansatzpunkte bestehen, beispielsweise hinsichtlich der Rechteinhaberschaft, der Nutzung, der Verantwortlichkeit oder der Höhe der Forderung.

 

8. Was kostet eine anwaltliche Prüfung einer SoundCheck Media FZCO Abmahnung?

 

Die Kosten hängen vom Umfang des Falls und der gewünschten Unterstützung ab. Wir bieten eine transparente Beratung und prüfen zunächst, welche Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerne vertreten wir Sie zum kostengünstigen Festpreis.

 

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Juli 2026: SoundGuardian-Berechtigungsanfrage bzw. Abmahnung wegen „OMG“ (White Gangster) erhalten? Warum jetzt erstmals doppelte Forderungen geltend gemacht werden
SternSternSternSternStern
(7 Bewertungen)08.07.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im Juli 2026 (Stand: 08.07.2026) erreichen unsere Kanzlei weiterhin zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Berechtigungsanfrage oder Zahlungsaufforderung der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung von Musik auf TikTok , Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen erhalten haben. Die aktuellen Fälle weisen eine neue Entwicklung auf. Uns wurde vor heute (08.07.2026) erstmals ein Schreiben vorgelegt, in dem für dieselbe Veröffentlichung zwei getrennte urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Konkret betrifft die Berechtigungsanfrage die Nutzung der Tonaufnahme sowie des musikalischen Werks „OMG“ des Künstlers White Gangster . Nach dem uns vorliegenden SoundGuardian-Schreiben vom 04.07.2026 wird hierfür eine Gesamtforderung von...

weiter lesen weiter lesen

Juli 2026: SoundGuardian-Abmahnung (Berechtigungsanfrage) wegen Reel / Musik auf Instagram oder TikTok erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen!
SternSternSternSternStern
(4 Bewertungen)02.07.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Warum das Thema aktuell (stand Juli 2026) wieder deutlich zunimmt Seit mittlerweile mehreren Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Forderungen wegen der Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken gegen die SoundGuardian GmbH. Dabei reicht die Bandbreite der Betroffenen von klassischen Dienstleistungsunternehmen wie Autohäusern, Handwerksbetrieben und Immobilienmaklern bis hin zu Arzt- und Zahnarztpraxen, Onlinehändlern und Influencern . Nach unserer praktischen Erfahrung gibt es kaum noch eine Branche, die nicht zumindest gelegentlich mit entsprechenden Schreiben konfrontiert wird. Eine statistische Auswertung liegt uns zwar nicht vor, allerdings zeigen unsere laufenden Mandatszahlen, dass die Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen
30.04.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen

Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 31. März 2026 ( Az. 18 U 3853/25 ) erkannt, dass die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Regelfall nicht ausreicht, um den für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen zu belegen. Ein vollstreckter Haftbefehl hingegen kann als starkes Indiz für eine erhärtete Tatsachengrundlage gelten. Was versteht man unter Verdachtsberichterstattung? Die Verdachtsberichterstattung beschreibt die öffentliche Mitteilung über Personen, bei denen ein strafrechtlicher Verdacht besteht, ohne dass ein abschließendes Urteil ergangen ist. Dieses Vorgehen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts . Voraussetzung...

weiter lesen weiter lesen

Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.03.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab

Das Amtsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2026 ( Az. 142 C 9786/25 ) erkannt, dass rein automatisiert erzeugte KI-Grafiken in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Für Unternehmen und Kreative, die verstärkt auf generative Software setzen, hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn ohne den Status als geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz fehlt die rechtliche Handhabe gegen Nachahmer. KI-generierten Logos: Wann ist eine Grafik eine „persönliche geistige Schöpfung“? Ein Nutzer hatte mit generativer KI drei Symbole erstellt und beanspruchte das Urheberrecht, etwa für einen Händedruck oder einen Laptop mit Paragraphenzeichen. Das Gericht entschied jedoch, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt sind....

weiter lesen weiter lesen
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen
13.01.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...

weiter lesen weiter lesen

Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories
10.12.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dr. Danjel-Philippe Newerla Premium
5,0 SternSternSternSternStern (143) Info Icon
Dr. Danjel-Philippe Newerla
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Adresse Icon
Langener Landstr. 266
27578 Bremerhaven



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (143 Bewertungen)