Warum das Thema aktuell (stand Juli 2026) wieder deutlich zunimmt
Seit mittlerweile mehreren Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Forderungen wegen der Nutzung von Musik in sozialen Netzwerken gegen die SoundGuardian GmbH. Dabei reicht die Bandbreite der Betroffenen von klassischen Dienstleistungsunternehmen wie Autohäusern, Handwerksbetrieben und Immobilienmaklern bis hin zu Arzt- und Zahnarztpraxen, Onlinehändlern und Influencern.
Nach unserer praktischen Erfahrung gibt es kaum noch eine Branche, die nicht zumindest gelegentlich mit entsprechenden Schreiben konfrontiert wird. Eine statistische Auswertung liegt uns zwar nicht vor, allerdings zeigen unsere laufenden Mandatszahlen, dass die Anzahl der Anfragen im Zusammenhang mit SoundGuardian in den letzten Monaten eher zugenommen als abgenommen hat. Das Thema bleibt damit hochaktuell und betrifft längst nicht mehr nur Social-Media-Agenturen oder professionelle Content-Creator.
In diesem Beitrag erklären wir, was hinter den aktuellen Schreiben der SoundGuardian GmbH steckt, warum sie derzeit so häufig auftreten und welche rechtlichen Schritte Betroffene kennen sollten
1. Was ist die SoundGuardian Abmahnung bzw. Berechtigungsanfrage überhaupt?
Bei den derzeit im Umlauf befindlichen Schreiben der SoundGuardian GmbH handelt es sich in vielen Fällen nicht unmittelbar um klassische „Abmahnungen“, sondern um sogenannte Berechtigungsanfragen bzw. vorgerichtliche Forderungsschreiben. Auch heute (02.07.2026) haben wir von einem Betroffenen wieder ein derartiges Schreiben vorgelegt bekommen.
Inhaltlich geht es dabei regelmäßig um den Vorwurf, dass Musikstücke ohne ausreichende Lizenz in Videos auf Plattformen wie:
- TikTok
- Instagram (Reels, Stories, Beiträge)
verwendet worden sein sollen.
Die SoundGuardian GmbH macht dabei urheberrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber geltend und prüft insbesondere, ob eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechts vorliegt.
2. Warum gerade Social Media im Fokus steht
Der zentrale Auslöser für diese Entwicklungen ist die massive Nutzung von Musik in kurzen Videoformaten.
Gerade bei TikTok und Instagram Reels werden Musikstücke häufig:
- direkt in Videos eingebunden
- als Hintergrundmusik genutzt
- mit Werbeinhalten kombiniert
- oder zur Steigerung der Reichweite eingesetzt
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die Inhalte nicht rein privat, sondern zumindest teilweise geschäftlich oder werblich genutzt werden.
Genau an dieser Stelle setzen die Forderungen häufig an: Eine rein private Nutzung wird rechtlich anders bewertet als eine Nutzung im geschäftlichen Kontext, etwa zur Kundenakquise oder Markenbildung.
3. Welche Unternehmen und Nutzer sind besonders betroffen?
Auffällig ist, dass die Schreiben längst nicht mehr nur klassische Influencer betreffen. Nach unseren aktuellen Fällen sind insbesondere folgende Gruppen betroffen:
- kleine und mittelständische Unternehmen
- lokale Dienstleister (z. B. Fitnessstudios, Friseure, Restaurants)
- Online-Shops und E-Commerce-Händler
- Social-Media-Agenturen
- Selbstständige mit Unternehmensprofilen
Der gemeinsame Nenner ist meist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Nutzung von Social Media zu werblichen Zwecken.
4. Typische Musikstücke in den SoundGuardian-Fällen
Die geltend gemachten Ansprüche beziehen sich regelmäßig auf bekannte und häufig genutzte Songs aus dem Pop- und Dance-Bereich. Dazu gehören unter anderem Titel, die in Social-Media-Trends oder viralen Videos verwendet wurden.
Charakteristisch ist dabei weniger der einzelne Song, sondern vielmehr die systematische Durchsetzung von Rechten an populärer Musik, die häufig in kurzen Videoformaten eingesetzt wird.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass Musik aus Plattformbibliotheken automatisch rechtlich unproblematisch ist – genau diese Annahme führt jedoch in der Praxis häufig zu Konflikten.
5. Was wird den Betroffenen von der SoundGuardian GmbH in der Abmahnung / Berechtigungsanfrage konkret vorgeworfen?
Die typischen Vorwürfe in den SoundGuardian-Schreiben lassen sich im Kern auf drei Punkte reduzieren:
- Unlizenzierte Nutzung eines Musikwerks
Es wird behauptet, dass keine ausreichende Nutzungsberechtigung vorlag. - Öffentliche Zugänglichmachung
Das Video sei über Social Media öffentlich abrufbar gewesen. - Ggf. gewerblicher Kontext
Besonders relevant ist die Einstufung als geschäftliche Nutzung, etwa bei Unternehmensprofilen oder werblichen Inhalten.
Die rechtliche Bewertung hängt dabei stark vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob tatsächlich eine kommerzielle Nutzung vorliegt oder ob die Musik lediglich beiläufig verwendet wurde.
6. Welche Forderungen werden von der SoundGuardian GmbH typischerweise geltend gemacht?
Die SoundGuardian GmbH fordert normalerweise einen mehr oder weniger Hohen Geldbetrag.
Die geforderten Beträge können je nach Einzelfall erheblich variieren. In einzelnen uns bekannten Fällen wurden Forderungen im fünfstelligen Bereich geltend gemacht.
Wichtig ist: Die Höhe der Forderung bedeutet nicht automatisch, dass diese rechtlich in dieser Form durchsetzbar ist.
8. Muss man auf eine SoundGuardian-Abmahnung bzw. Berechtigungsanfrage reagieren?
Grundsätzlich sollten solche Schreiben nicht ignoriert werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Forderung sofort akzeptiert werden muss.
In der Praxis ist eine Reaktion meist sinnvoll, da andernfalls weitere Schritte drohen können, etwa:
- gerichtliche Verfahren
- einstweilige Verfügungen
- Mahnverfahren
- zusätzliche Kostensteigerungen
Entscheidend ist daher nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ der Reaktion.
9. Sind die Forderungen der SoundGuardian GmbH immer berechtigt?
Nein. Eine pauschale Beurteilung ist aber ohne konkrete Einzelfallprüfung nicht möglich.
Ob eine Forderung durchsetzbar ist, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Wurde die Musik tatsächlich urheberrechtlich geschützt genutzt?
- Liegt eine Lizenz über die Plattform selbst vor?
- Handelt es sich um private oder geschäftliche Nutzung?
- Ist der Account als Unternehmen zu bewerten?
- Wer ist überhaupt rechtlich verantwortlich für die Veröffentlichung?
Gerade die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung ist in der Praxis häufig streitanfällig. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung.
10. Verteidigungsmöglichkeiten im Einzelfall
Je nach Konstellation können verschiedene rechtliche Ansatzpunkte bestehen, um Forderungen ganz oder teilweise zurückzuweisen oder zu reduzieren. Dazu gehören insbesondere:
- fehlende oder unzureichende Aktivlegitimation
- Nutzung im nicht kommerziellen Bereich
- bereits vorhandene Plattformlizenz
- überhöhte Schadensberechnung
- fehlende Nachweise zur konkreten Nutzung
- Verjährungsfragen in älteren Fällen
- fehlerhafte Zuordnung des Videos oder Accounts
Welche Argumentation im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte jedoch immer individuell geprüft werden.
11. Wie sollten Betroffene jetzt konkret reagieren?
Nach Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH empfehlen sich regelmäßig folgende Schritte:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren
- keine vorschnellen Zahlungen leisten
- keine direkten inhaltlichen Stellungnahmen abgeben
- keine Unterlagen ungeprüft unterschreiben
- Inhalte (Videos, Posts) sichern oder dokumentieren
- rechtliche Prüfung veranlassen
Gerade frühe Fehlreaktionen lassen sich später oft nur schwer korrigieren.
12. Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung der SoundGuardian GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose erste rechtliche Einschätzung an.
Wir prüfen insbesondere:
- ob die Forderung dem Grunde nach plausibel ist
- ob eine Verteidigung möglich erscheint
- ob die Höhe der Forderung nachvollziehbar ist
- welche rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen bestehen
Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0
E-Mail: info@drnewerla.de
Gerne vertreten wir Sie bundesweit zum günstigen Festpreis!
FAQ – SoundGuardian Berechtigungsanfrage 2026
1. Ist eine SoundGuardian-Berechtigungsanfrage eine Abmahnung?
Nicht zwingend. Häufig handelt es sich zunächst um eine vorgerichtliche Forderung, die einer Abmahnung ähnelt, aber rechtlich anders einzuordnen sein kann.
2. Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Ja, zumindest sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen. Ignorieren ist in der Regel keine gute Strategie.
3. Reicht Musik aus TikTok oder Instagram nicht automatisch aus?
Nein. Auch dort können Nutzungsbeschränkungen bestehen, insbesondere bei gewerblicher Verwendung.
4.Wer ist überhaupt betroffen?
Sowohl Unternehmen als auch Selbstständige, wenn ein kommerzieller Bezug angenommen wird.
5. Wie hoch können die Forderungen der SoundGuardian GmbH sein?
Je nach Fallkonstellation und Anzahl der genutzten Lieder können Forderungen von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro geltend gemacht werden.
7. Was passiert, wenn ich nicht auf das SoundGuardian-Schreiben reagiere?
Dann müssen Sie leider damit rechnen, dass die Angelegenheit an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben wird und auch gegebenenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
8. Gibt es Möglichkeiten zur Reduzierung der Forderung?
Ja, je nach Fallkonstellation bestehen nach unserer langjährigen Erfahrung mit der SoundGuardian GmbH häufig Verhandlungs- oder Verteidigungsansätze.









