Auch im Juli 2026 (Stand: 08.07.2026) erreichen unsere Kanzlei weiterhin zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Berechtigungsanfrage oder Zahlungsaufforderung der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung von Musik auf TikTok, Instagram oder anderen Social-Media-Plattformen erhalten haben.
Die aktuellen Fälle weisen eine neue Entwicklung auf.
Uns wurde vor heute (08.07.2026) erstmals ein Schreiben vorgelegt, in dem für dieselbe Veröffentlichung zwei getrennte urheberrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Konkret betrifft die Berechtigungsanfrage die Nutzung der Tonaufnahme sowie des musikalischen Werks „OMG“ des Künstlers White Gangster.
Nach dem uns vorliegenden SoundGuardian-Schreiben vom 04.07.2026 wird hierfür eine Gesamtforderung von 6.250.- € erhoben. Die Frist zur Zahlung wurde auf den 22.07.2026 gesetzt.
Nach unserer Einschätzung verdient diese Vorgehensweise besondere Aufmerksamkeit, weil hier für ein einziges Video unterschiedliche Rechte getrennt geltend gemacht werden.
Betroffene sollten daher weder vorschnell zahlen noch ungeprüfte Erklärungen abgeben.
1. Worum geht es in den aktuellen SoundGuardian-Schreiben?
Nach den uns vorliegenden Berechtigungsanfragen wird den Betroffenen vorgeworfen, geschützte Musik (insbesondere das Lied „OMG“ von White Gangster) ohne die erforderlichen Nutzungsrechte in Social-Media-Videos verwendet zu haben.
Die Schreiben beziehen sich regelmäßig auf Plattformen wie
- TikTok,
- Instagram,
- Facebook Reels
Aus Sicht der SoundGuardian GmbH sollen die betreffenden Musikstücke außerhalb des von den Plattformen eingeräumten Lizenzumfangs genutzt worden sein.
Regelmäßig wird dabei insbesondere behauptet, dass die Veröffentlichung im Zusammenhang mit einem gewerblich genutzten Account erfolgt sei.
Gerade diese Frage sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorliegt, hängt stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
2. Was ist an den aktuellen Forderungen wegen „OMG“ besonders?
Die Besonderheit der uns aktuell vorliegenden Berechtigungsanfrage liegt darin, dass nicht lediglich Ansprüche wegen der Tonaufnahme, sondern zusätzlich Ansprüche wegen des musikalischen Werks erhoben werden.
Nach dem aktuellen Schreiben vom 04.07.2026 wird die Gesamtforderung in zwei gleich hohe Positionen aufgeteilt.
Gefordert werden jeweils
- 3.125 € wegen der angeblichen Nutzung der Tonaufnahme sowie
- weitere 3.125 € wegen der Nutzung des musikalischen Werks.
Damit ergibt sich eine Gesamtforderung von 6.250 € für lediglich ein veröffentlichtes Video.
Eine derartige doppelte Geltendmachung war in den uns bislang vorliegenden SoundGuardian-Schreiben nach unserer Erinnerung bislang nicht in dieser Form enthalten.
Gerade deshalb empfiehlt sich eine besonders sorgfältige rechtliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche.
3. Warum wird zwischen Tonaufnahme und musikalischem Werk unterschieden?
Vielen Betroffenen ist zunächst nicht bekannt, dass bei Musikstücken unterschiedliche urheberrechtliche beziehungsweise leistungsschutzrechtliche Positionen bestehen können.
Vereinfacht dargestellt wird unterschieden zwischen
- der eigentlichen Tonaufnahme,
- also der konkreten Aufnahme eines Songs,
und
- dem musikalischen Werk,
- also der zugrunde liegenden Komposition beziehungsweise dem Werk selbst.
Je nachdem, welche Rechte von wem wahrgenommen werden, können unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Ob dies im konkreten Einzelfall tatsächlich in der geltend gemachten Form berechtigt ist, sollte jedoch stets individuell geprüft werden.
4. Welche Vorwürfe erhebt SoundGuardian regelmäßig?
Nach dem Inhalt der uns bekannten Schreiben wird den Empfängern regelmäßig vorgeworfen,
- geschützte Musik ohne erforderliche Lizenz verwendet zu haben,
- die Musik in ein Video eingebunden zu haben,
- das Video öffentlich zugänglich gemacht zu haben,
- hierdurch Rechte der jeweiligen Rechteinhaber verletzt zu haben.
Dabei wird häufig darauf abgestellt, dass die Nutzung nicht mehr vom Lizenzmodell der jeweiligen Plattform gedeckt gewesen sei.
Gerade im Zusammenhang mit Unternehmensprofilen, Influencern oder sonstigen gewerblichen Accounts ist dieser Punkt häufig Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung.
Ob diese Einschätzung im jeweiligen Einzelfall zutrifft, sollte sorgfältig überprüft werden.
5. Welche Forderungen enthält die aktuelle SoundGuardian-Berechtigungsanfrage?
Besonders auffällig ist in dem uns vorliegenden Schreiben die Aufteilung der Gesamtforderung auf zwei selbständige Positionen. Dadurch erhöht sich der geltend gemachte Betrag erheblich.
Ob diese Berechnung im konkreten Einzelfall rechtlich Bestand hat, sollte sorgfältig geprüft werden.
6. Sollten Betroffene die Forderung sofort bezahlen?
Nach unserer Erfahrung empfiehlt es sich regelmäßig nicht, unmittelbar nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage eine Zahlung zu leisten.
Zunächst sollte geklärt werden,
- ob die behauptete Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt,
- ob sämtliche geltend gemachten Rechte bestehen,
- ob die verlangte Lizenzhöhe nachvollziehbar ist,
- und ob die doppelte Berechnung im konkreten Fall rechtlich gerechtfertigt sein kann
Nicht jede geltend gemachte Forderung ist automatisch in der verlangten Höhe durchsetzbar.
Gerade bei neuen rechtlichen Konstellationen empfiehlt sich daher eine sorgfältige Prüfung. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
7. Welche Fehler sollten Betroffene vermeiden?
In der Praxis beobachten wir immer wieder ähnliche Reaktionen, die sich später nachteilig auswirken können.
Aus unserer Sicht sollte insbesondere Folgendes vermieden werden:
- vorschnelle Zahlung ohne rechtliche Prüfung,
- unüberlegte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
- vorschnelle Schuldeingeständnisse,
- ungeprüfte Auskünfte über die Nutzung,
- oder das vollständige Ignorieren der gesetzten Fristen.
Wer besonnen reagiert und den Sachverhalt zunächst prüfen lässt, schafft regelmäßig die bessere Ausgangsposition für die weitere Bearbeitung.
8. Gibt es Möglichkeiten, sich gegen die SoundGuardian-Forderung zu verteidigen?
Ob und in welchem Umfang Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt immer von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Je nach Sachlage können unter anderem folgende Fragen von Bedeutung sein:
- Lag tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vor?
- Bestand überhaupt eine Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung?
- Ist der richtige Anspruchsgegner angeschrieben worden?
- Sind sämtliche geltend gemachten Rechte ausreichend nachgewiesen?
- Ist die Höhe der verlangten Lizenz angemessen?
- Ist die getrennte Geltendmachung von Ansprüchen wegen Tonaufnahme und musikalischem Werk im konkreten Fall berechtigt?
Nicht jede Berechtigungsanfrage bzw. Abmahnung von SoundGuardian führt daher zwangsläufig dazu, dass die vollständige Forderung bezahlt werden muss.
9. Wie sollten Betroffene jetzt vorgehen?
Wer eine Berechtigungsanfrage oder Zahlungsaufforderung der SoundGuardian GmbH erhält, sollte aus unserer Sicht folgende Schritte beachten:
- Ruhe bewahren.
- Fristen sorgfältig notieren.
- Keine vorschnellen Zahlungen leisten.
- Keine ungeprüften Erklärungen oder Auskünfte abgeben.
- Das betroffene Video und alle relevanten Unterlagen sichern.
- Den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen (nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung)
Gerade bei den aktuell erstmals verstärkt geltend gemachten Doppelansprüchen empfiehlt sich eine besonders sorgfältige rechtliche Bewertung.
10. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei SoundGuardian-Berechtigungsanfragen
Wenn Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder Zahlungsaufforderung der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung des Songs „OMG“ von White Gangster oder eines anderen Musiktitels erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.
Wir prüfen unter anderem,
- ob die geltend gemachten Ansprüche nachvollziehbar erscheinen,
- ob die Höhe der Forderung rechtlich überprüft werden sollte,
- welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen können,
- und welche Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kostenlose Erst
Kostenlose Ersteinschätzung:
Rufen Sie uns an: 0471 / 483 99 88 – 0
Schreiben Sie uns: info@drnewerla.de
Gerne können Sie uns das Schreiben vorab per E-Mail übersenden. Nach einer ersten Prüfung erläutern wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen.
FAQ – SoundGuardian-Berechtigungsanfrage wegen „OMG“ (White Gangster)
1. Warum verlangt SoundGuardian für ein einziges Video zwei getrennte Beträge?
Nach dem uns aktuell vorliegenden Schreiben werden Ansprüche sowohl wegen der Nutzung der Tonaufnahme als auch wegen des zugrunde liegenden musikalischen Werks geltend gemacht. Ob diese doppelte Berechnung im konkreten Fall berechtigt ist, sollte sorgfältig geprüft werden.
2. Muss ich die geforderte Summe sofort bezahlen?
Nein. Vor einer Zahlung sollte zunächst geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen.
3. Was bedeutet „Berechtigungsanfrage“?
Mit einer Berechtigungsanfrage fordert die Gegenseite den Empfänger regelmäßig auf, zu einer behaupteten Musiknutzung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls eine Lizenzvergütung zu zahlen. Auch wenn das Schreiben nicht ausdrücklich als Abmahnung bezeichnet wird, sollte es ernst genommen werden.
4. Betrifft das nur TikTok?
Nein. Vergleichbare Schreiben können sich auch auf Inhalte bei Instagram, Facebook oder anderen Social-Media-Plattformen beziehen.
5. Welche Rolle spielt die gewerbliche Nutzung?
Ein zentraler Punkt vieler SoundGuardian-Verfahren ist die Frage, ob das betreffende Video im Rahmen eines gewerblichen Accounts veröffentlicht wurde. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss jeweils individuell beurteilt werden.
6. Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?
Wer Fristen verstreichen lässt, riskiert, dass weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Deshalb sollte jedes Schreiben sorgfältig geprüft und nicht ignoriert werden.
7. Kann die Forderung reduziert werden?
Je nach Sachverhalt bestehen häufig rechtliche oder wirtschaftliche Ansatzpunkte, um über die geltend gemachten Forderungen zu verhandeln oder deren Höhe überprüfen zu lassen.
8. Kann ich eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten?
Ja. Unsere Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Nach Durchsicht Ihres Schreibens erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten sowie die aus unserer Sicht sinnvollsten nächsten Schritte.
Autor
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz









