Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Juni 2026: Frommer Legal Abmahnung für Image Professionals GmbH erhalten? Was Betroffene jetzt über die Foto-Abmahnung wissen sollten

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)01.06.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Auch im Juni 2026 (Stand: 01.06.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene bei uns, nachdem sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH erhalten haben. Gegenstand der Vorwürfe ist regelmäßig die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos oder Bildmaterial im Internet.

Für viele Betroffene kommt die Abmahnung überraschend. Oft wurden die beanstandeten Bilder bereits vor Jahren veröffentlicht oder stammen vermeintlich aus frei zugänglichen Internetquellen.

Wichtig ist zunächst:
Die Abmahnungen von Frommer Legal für die Image Professionals GmbH sollten ernst genommen werden. Nach unserer Erfahrung handelt es sich regelmäßig nicht um Fake-Schreiben oder Betrugsversuche.

 

1. Worum geht es bei den aktuellen Frommer-Legal-Abmahnungen für Image Professionals?

 

In den uns vorliegenden Schreiben wird den Betroffenen typischerweise vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Fotos ohne ausreichende Nutzungsrechte öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Häufig betroffen sind dabei:

  • Bilder auf Webseiten
  • Social-Media-Fotos
  • eingebundene Pressebilder
  • Stockfotos ohne ausreichende Lizenz
  • ältere Blogartikel
  • archivierte Inhalte

Viele Betroffene gehen irrtümlich davon aus:

  • dass Bilder aus Google frei verwendet werden dürfen,
  • dass ältere Inhalte keine Rolle mehr spielen,
  • oder dass Facebook-Posts rechtlich unproblematisch seien.

Genau hier entstehen jedoch häufig urheberrechtliche Risiken.

 

2. Welche Forderungen stellt Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH?

 

Die Schreiben enthalten regelmäßig mehrere Ansprüche gleichzeitig.

Typischerweise gefordert werden:

  • Entfernung der beanstandeten Bilder
  • Schadensersatz wegen der Nutzung
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • Dokumentationskosten
  • teilweise Auskunft über Art und Dauer der Nutzung

Besonders auffällig ist aktuell, dass den Schreiben häufig zusätzliche Formulare zur Auskunftserteilung beigefügt werden.

Hier ist besondere Vorsicht geboten.

 

3. Vorsicht bei Auskunftsformularen von Frommer Legal

 

In vielen Fällen fordert die Gegenseite detaillierte Informationen zur Nutzung der Bilder.

Beispielsweise:

  • Seit wann wurde das Bild verwendet?
  • Auf welchen Seiten war es eingebunden?
  • Wurde das Bild gewerblich genutzt?
  • Wie hoch war die Reichweite?

Unüberlegte Angaben können erhebliche Nachteile verursachen.

Denn solche Informationen können später:

  • zur Berechnung hoher Forderungen dienen,
  • als Schuldeingeständnis gewertet werden,
  • oder die eigene Verteidigung erschweren.

Daher sollten entsprechende Erklärungen und Auskünfte niemals ungeprüft abgegeben werden.

 

4. Warum Image Professionals-Foto-Abmahnungen schnell teuer werden können

 

Urheberrechtliche Ansprüche bestehen häufig aus mehreren Kostenpositionen gleichzeitig.

Dazu gehören insbesondere:

  • Lizenzschadensersatz
  • Zuschläge wegen fehlender Urheberbenennung
  • Rechtsanwaltskosten
  • Dokumentations- und Recherchekosten

Je nach Anzahl der Bilder und Nutzungsdauer können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren.

Gerade bei älteren Webseiten oder umfangreichen Social-Media-Auftritten wird das finanzielle Risiko häufig unterschätzt.

 

5. Was Betroffene jetzt keinesfalls tun sollten

 

Viele Empfänger reagieren zunächst vorschnell. Genau das kann problematisch werden.

Nicht empfehlenswert ist insbesondere:

  • sofortige Zahlung ohne Prüfung
  • ungeprüfte Kontaktaufnahme mit Frommer Legal
  • vorschnelle Auskünfte
  • Ignorieren der Fristen
  • unüberlegte Schuldeingeständnisse

Denn bereits kleine Fehler können die eigene Position erheblich verschlechtern.

 

6. Kann man auch eine Einigung in Betracht ziehen?

Selbst wenn sich eine Bildnutzung im Nachhinein als problematisch herausstellt, bedeutet das nicht automatisch, dass die geltend gemachten Forderungen vollständig akzeptiert werden müssen.

In vielen Fällen lassen sich:

  • Vergleichslösungen erzielen,
  • Forderungen reduzieren,
  • Zahlungsbeträge verhandeln,
  • oder wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse erreichen.

Entscheidend ist stets die konkrete Fallgestaltung.

 

7. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Forderung der Image Professionals GmbH?

Ja , je nach Ausgangslage und Fallgestaltung kann es Ansatzpunkte für eine Verteidigung geben– und diese sollten sorgfältig geprüft werden.

Mögliche Ansatzpunkte können beispielsweise sein:

  • vorhandene Lizenzrechte
  • fehlerhafte Rechtekette
  • falsche Zuordnung des Bildes
  • fehlende Verantwortlichkeit
  • Verjährung
  • überhöhte Schadensberechnung
  • zulässige Nutzung im Einzelfall

Nicht jede Forderung ist automatisch in voller Höhe berechtigt.

 

8. Wie lassen sich zukünftige Foto-Abmahnungen von Frommer Legal vermeiden?

Gerade im Bereich Bildnutzung entstehen viele Probleme durch fehlende Dokumentation.

Wichtig ist daher:

  • ausschließlich eigene oder sauber lizenzierte Bilder verwenden
  • Lizenznachweise dauerhaft speichern
  • Nutzungsbedingungen genau prüfen
  • Social-Media-Inhalte vorsichtig verwenden
  • Bildquellen dokumentieren
  • regelmäßige Prüfung älterer Webseiteninhalte durchführen

Besondere Vorsicht gilt bei vermeintlich „kostenlosen“ Bildern aus dem Internet.

 

9. Was tun nach Erhalt einer Image-Professionals-Abmahnung?

Empfehlenswert ist regelmäßig folgendes Vorgehen:

✔ Ruhe bewahren
✔ Fristen notieren
✔ keine vorschnellen Zahlungen leisten
✔ keine ungeprüften Erklärungen abgeben
✔ Bildnutzung intern prüfen
✔ Unterlagen und Screenshots sichern
✔ anwaltliche Einschätzung einholen

 

10. Kostenlose Ersteinschätzung bei Frommer-Legal-Abmahnungen wegen Fotos

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.

Wir prüfen unter anderem:

  • ob die Forderung berechtigt erscheint
  • ob die Höhe nachvollziehbar ist
  • ob Verteidigungsmöglichkeiten bestehen
  • ob Verjährung eine Rolle spielt
  • welche wirtschaftliche Lösung sinnvoll ist

Kontaktieren Sie uns gerne:

0471 / 483 99 88 – 0


 info@drnewerla.de

Gerne können Sie uns das Schreiben vorab per E-Mail zusenden.

 

 

FAQ – Frommer Legal / Image Professionals Abmahnung

 

1. Ist eine Abmahnung von Frommer Legal für Image Professionals echt?

Nach unserer Erfahrung ja. Es handelt sich regelmäßig um reale anwaltliche Forderungsschreiben.

 

2. Warum werde ich wegen eines Fotos abgemahnt?

Meist wird vorgeworfen, dass ein Bild ohne ausreichende Lizenz im Internet genutzt wurde.

 

3. Sind auch Facebook- oder Instagram-Bilder betroffen?

Ja. Gerade Social-Media-Inhalte führen häufig zu urheberrechtlichen Forderungen.

 

4. Muss ich sofort zahlen?

Nein. Die Forderung sollte zunächst rechtlich geprüft werden.

 

5. Sollte ich das Auskunftsformular unterschreiben?

Das sollte keinesfalls ungeprüft erfolgen, da unbedachte Angaben problematisch sein können.

 

6. Können auch ältere Webseiten betroffen sein?

Ja. Gerade ältere oder archivierte Inhalte werden häufig abgemahnt.

 

7. Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Dann drohen gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

 

8. Gibt es Möglichkeiten, die Forderung zu reduzieren?

Ja. In vielen Fällen bestehen rechtliche oder wirtschaftliche Ansatzpunkte zur Reduzierung der Forderung.

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Mai 2026: KSP-E-Mail im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten? So prüfen Betroffene die Echtheit und reagieren richtig
SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)22.05.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im Mai 2026 (Stand: 22.05.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Unternehmen, Vereine, Webseitenbetreiber und auch Privatpersonen bei uns, die eine E-Mail oder ein Schreiben der Kanzlei KSP im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben. Hintergrund sind regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen der Nutzung von Fotos im Internet. Viele Betroffene sind im ersten Moment verunsichert oder halten die Nachricht für eine betrügerische E-Mail. Die Unsicherheit ist nachvollziehbar – denn die Forderungen werden inzwischen häufig auch per einfacher E-Mail versendet und nicht mehr ausschließlich per Post. Typische Fragen lauten dabei: Ist diese E-Mail wirklich von einer Kanzlei? Oder handelt es sich um Spam oder Phishing? Warum werde ich überhaupt...

weiter lesen weiter lesen
Mai 2026: NIMROD-Abmahnung wegen Fotos von Bihlmayer Media oder Michael Bihlmayer? Das sollten Betroffene jetzt wissen
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)21.05.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch Ende Mai 2026 (Stand: 21.05.2026) melden sich weiterhin Betroffene bei unserer Kanzlei, nachdem sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben. In den uns aktuell vorliegenden Fällen werden Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotos der Bihlmayer Media bzw. von Fotograf Michael Bihlmayer geltend gemacht. Die Schreiben betreffen dabei keineswegs nur große Unternehmen. In der Praxis sehen wir derzeit insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit: Firmenwebseiten Blogs und redaktionellen Beiträgen Social-Media-Profilen älteren Webseiten Vereinsseiten Onlineshops eBay- oder Kleinanzeigen-Angeboten Viele Betroffene sind überrascht, dass bereits die Nutzung einzelner Bilder erhebliche...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen
30.04.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen

Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 31. März 2026 ( Az. 18 U 3853/25 ) erkannt, dass die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Regelfall nicht ausreicht, um den für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen zu belegen. Ein vollstreckter Haftbefehl hingegen kann als starkes Indiz für eine erhärtete Tatsachengrundlage gelten. Was versteht man unter Verdachtsberichterstattung? Die Verdachtsberichterstattung beschreibt die öffentliche Mitteilung über Personen, bei denen ein strafrechtlicher Verdacht besteht, ohne dass ein abschließendes Urteil ergangen ist. Dieses Vorgehen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts . Voraussetzung...

weiter lesen weiter lesen

Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.03.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab

Das Amtsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2026 ( Az. 142 C 9786/25 ) erkannt, dass rein automatisiert erzeugte KI-Grafiken in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Für Unternehmen und Kreative, die verstärkt auf generative Software setzen, hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn ohne den Status als geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz fehlt die rechtliche Handhabe gegen Nachahmer. KI-generierten Logos: Wann ist eine Grafik eine „persönliche geistige Schöpfung“? Ein Nutzer hatte mit generativer KI drei Symbole erstellt und beanspruchte das Urheberrecht, etwa für einen Händedruck oder einen Laptop mit Paragraphenzeichen. Das Gericht entschied jedoch, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt sind....

weiter lesen weiter lesen
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen
13.01.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...

weiter lesen weiter lesen

Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories
10.12.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dr. Danjel-Philippe Newerla Premium
5,0 SternSternSternSternStern (143) Info Icon
Dr. Danjel-Philippe Newerla
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Adresse Icon
Langener Landstr. 266
27578 Bremerhaven



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (143 Bewertungen)