Auch aktuell (Stand: 02.06.2026) werden uns weiterhin markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei BluePort Legal vorgelegt, die im Namen der HSV Fußball AG & Co. KGaA ausgesprochen werden. Im Mittelpunkt steht dabei regelmäßig der Vorwurf, dass geschützte Kennzeichen des Hamburger SV ohne Zustimmung für den Verkauf oder die Bewerbung von Waren verwendet worden seien.
Besonders häufig betroffen sind Verkaufsangebote auf eBay, Etsy, Amazon, Kleinanzeigen oder in eigenen Onlineshops. Erst kürzlich wurde uns erneut eine entsprechende Abmahnung zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand waren Fanartikel in Form von Blechschildern mit Bezug zum Hamburger SV.
1. Warum mahnt der HSV überhaupt ab?
Der Hamburger SV verfügt über umfangreiche Markenrechte, die wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung sind. Fanartikel und Merchandisingprodukte stellen seit Jahren einen wichtigen Bestandteil der Vermarktung professioneller Fußballvereine dar.
Wer Vereinskennzeichen ohne Lizenz nutzt, kann deshalb schnell in den Fokus markenrechtlicher Maßnahmen geraten.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen beruft sich die HSV Fußball AG & Co. KGaA insbesondere auf verschiedene eingetragene Marken, darunter:
- HSV
- Hamburger SV
- Nur der HSV
- Volksparkstadion
- die bekannte HSV-Raute
- das HSV-Emblem
- weitere Wort-, Bild- und Wort-/Bildmarken des Vereins
Viele Verkäufer unterschätzen dabei, dass bereits die Verwendung eines geschützten Vereinskennzeichens in einer Artikelüberschrift oder Produktbeschreibung markenrechtliche Konsequenzen auslösen kann.
2. Welche Produkte führen häufig zu einer HSV-Abmahnung?
Nach unserer Erfahrung betrifft dies nicht nur klassische Trikots oder professionelle Fanartikel.
Abgemahnt werden unter anderem auch:
- Metallschilder und Blechschilder
- Schlüsselanhänger
- Aufkleber
- Fahnen und Banner
- Tassen
- Textilien
- Poster
- Geschenkartikel
- Dekorationsartikel
- individuell gestaltete Fanprodukte
Besonders problematisch wird es, wenn Vereinslogos oder geschützte Bezeichnungen genutzt werden, um die Attraktivität eines Angebots zu steigern.
3. Welche Forderungen enthält eine HSV-Abmahnung typischerweise?
Markenrechtliche Abmahnungen verfolgen regelmäßig mehrere Ziele gleichzeitig.
In den uns bekannten Fällen werden insbesondere verlangt:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Lieferanten und Vertriebswege
- Angaben zu Umsätzen und Verkaufszahlen
- Schadensersatz
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
- teilweise Rückruf- oder Vernichtungsansprüche
In dem uns aktuell vorliegenden Verfahren wurde ein Gegenstandswert von 50.000 Euro zugrunde gelegt.
Allein dieser Streitwert verdeutlicht, dass die Angelegenheit wirtschaftlich ernst genommen werden sollte.
4. Das größte Risiko: Die Unterlassungserklärung
Der finanzielle Schwerpunkt einer Markenabmahnung liegt häufig nicht einmal bei den unmittelbaren Zahlungsforderungen.
Besonders riskant ist vielmehr die geforderte Unterlassungserklärung.
Viele Betroffene unterschreiben diese vorschnell, um die Angelegenheit schnell zu beenden. Genau hierin liegt jedoch oftmals das größte Risiko.
Eine Unterlassungserklärung kann:
- über viele Jahre wirken,
- hohe Vertragsstrafen auslösen,
- weitreichende Verpflichtungen enthalten,
- spätere Verkaufsaktivitäten erheblich einschränken.
Jeder zukünftige Verstoß kann weitere Forderungen nach sich ziehen.
Deshalb sollte eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft abgegeben werden.
5. Können auch private Verkäufer eine Abmahnung erhalten?
Ja.
Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass Markenrecht ausschließlich gewerbliche Händler betrifft.
Tatsächlich kann bereits ein umfangreicher oder wiederholter Verkauf von Fanartikeln dazu führen, dass ein Handeln als geschäftlich eingestuft wird.
Von Bedeutung sind dabei unter anderem:
- Anzahl der Verkäufe
- Dauer der Verkaufstätigkeit
- Gleichartigkeit der Waren
- professionelles Auftreten
- Gewinnerzielungsabsicht
Die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Handeln verlaufen oftmals fließend.
6. Muss jede Forderung akzeptiert werden?
Nein, nicht automatisch.
Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Je nach Sachlage kommen beispielsweise folgende Prüfungsansätze in Betracht:
- liegt überhaupt eine markenmäßige Benutzung vor?
- wurde das Zeichen lediglich beschreibend verwendet?
- ist der richtige Anspruchsgegner ausgewählt worden?
- sind sämtliche Forderungen nachvollziehbar berechnet?
- ist der Streitwert angemessen?
- bestehen Einwendungen gegen einzelne Ansprüche?
Eine individuelle Prüfung kann daher erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
7. Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Nach Erhalt einer HSV-Abmahnung empfiehlt sich regelmäßig folgendes Vorgehen:
✔ Fristen notieren
✔ keine vorschnelle Zahlung leisten
✔ Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
✔ keine Auskünfte gegenüber der Gegenseite erteilen
✔ Verkaufsangebote und Unterlagen sichern
✔ anwaltlichen Rat einholen
Wer untätig bleibt, riskiert gerichtliche Verfahren und zusätzliche Kosten.
8. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei HSV-Abmahnungen nutzen!
Wenn Sie eine Abmahnung von BluePort Legal im Zusammenhang mit Marken des Hamburger SV erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir insbesondere:
- die geltend gemachten Ansprüche,
- die Erfolgsaussichten einer Verteidigung,
- mögliche Risiken der Unterlassungserklärung,
- sowie sinnvolle wirtschaftliche Lösungsansätze.
Kostenloses Erstgespräch:
0471 / 483 99 88 – 0
Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung:
Gerne können Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail übersenden.
FAQ – HSV-Abmahnung von BluePort Legal
1. Wer verschickt die HSV-Abmahnungen?
Nach den uns vorliegenden Fällen erfolgt die Geltendmachung regelmäßig durch die Kanzlei BluePort Legal im Auftrag der HSV Fußball AG & Co. KGaA.
2. Welche HSV-Marken werden besonders häufig geltend gemacht?
Insbesondere die Marken „HSV“, „Hamburger SV“, „Nur der HSV“, „Volksparkstadion“ sowie die bekannte HSV-Raute und das Vereins-Emblem.
3. Können Blechschilder oder Dekoartikel eine Markenverletzung darstellen?
Ja. Auch scheinbar einfache Fanartikel können markenrechtliche Ansprüche auslösen, wenn geschützte Kennzeichen verwendet werden.
4. Ist ein Streitwert von 50.000 Euro üblich?
Bei bekannten Vereinsmarken werden regelmäßig hohe Gegenstandswerte angesetzt. Ein Streitwert von 50.000 Euro ist daher nicht ungewöhnlich.
5. Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben werden?
Eine vorschnelle Unterschrift ist regelmäßig nicht empfehlenswert. Zunächst sollte geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind oder Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
6. Können auch eBay-Verkäufer betroffen sein?
Ja. Ein erheblicher Teil der uns bekannten Fälle betrifft Verkaufsangebote auf eBay und vergleichbaren Plattformen.
7. Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Es drohen einstweilige Verfügungen, Klagen sowie zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten.
8. Gibt es Chancen, die Forderungen zu reduzieren?
Je nach Sachverhalt bestehen häufig rechtliche oder wirtschaftliche Ansatzpunkte, um Ansprüche abzuwehren oder zumindest zu reduzieren.
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