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Justiz auf dem Weg in die Zukunft: Weniger Papier vor Gericht dank Digitalisierung

Zuletzt bearbeitet am: 16.08.2024

Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran: Ein neues Gesetz ermöglicht es - unter anderem - Bürgern, Strafanträge online zu stellen und an Verfahren per Videokonferenz teilzunehmen. Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr zu optimieren und die Effizienz der Gerichtsverfahren zu steigern, während der Datenschutz gewährleistet bleibt. Grundlage für „weniger Papier vor Gericht“ ist das Gesetz zur „weiteren Digitalisierung der Justiz“ das am 24. Juli 2024 in Kraft getreten ist und im Bundesgesetzblatt Nr. 234 vom 16. Juli 2024 veröffentlicht wurde. 

Absicht und Maßnahmen der Digitalisierung

Das neue Gesetz soll den elektronischen Rechtsverkehr und die digitale Aktenführung in allen Verfahrensordnungen optimieren. Die beschlossenen Maßnahmen zielen darauf ab, Gerichtsverfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Datenschutz zu gewährleisten. Die Justiz soll so für das digitale Zeitalter gerüstet werden, ohne bewährte Prozesse zu vernachlässigen.

Konkrete Maßnahmen - Auszug

  • Optimierung des elektronischen Rechtsführung Digitalisierung der Gerichtsakten. 
  • Die elektronische Kommunikation mit Gerichten wird erleichtert und ausgeweitet. Rechtsanwälte können jetzt Anträge ihrer Mandanten elektronisch an die Gerichte übermitteln. Dies war vorher nicht in allen Fällen möglich, wie beispielsweise bei Insolvenzanträgen. Für Verteidiger und Rechtsanwälte wird die Pflicht zur digitalen Übermittlung von Dokumenten in Straf- und Bußgeldsachen erweitert.Die Zeiten, in denen Akten ausgedruckt und wieder eingescannt werden mussten, gehören damit der Vergangenheit an.
  • Bürger können Strafanträge digital (online) stellen, was den Prozess vereinfacht und beschleunigt.Diese Erweiterung der digitalen Interaktionsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Justiz verspricht eine effizientere und zugänglichere Handhabung rechtlicher Angelegenheiten, die den Anforderungen unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft gerecht wird.
  • Bei Revisionshauptverhandlungen können Angeklagte, Verteidiger und Staatsanwälte per Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn es um die rechtliche Überprüfung eines Urteils geht. Ein wesentlicher Punkt, da Online-Konferenzen Anreisen ersparen und die Terminfindung erleichtern.
  • Bis zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung am 1. Januar 2026 können bestehende Papierakten in digitaler Form weitergeführt werden. Dies verhindert, dass der gesamte Altbestand eingescannt werden muss und entlastet so die Gerichtsmitarbeiter (Hybridaktenführung).
  • Das Identifizierungsverfahren ELSTER wird in begrenztem Umfang im elektronischen Rechtsverkehr zugelassen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Justiz zu modernisieren, Verfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten sowie die Bürgernähe zu erhöhen. Die Digitalisierung soll nicht nur den Papierverbrauch reduzieren, sondern auch die Effizienz und Zugänglichkeit des Justizsystems verbessern.

Fachanwalt.de-Tipp: Ab 2026 müssen Insolvenzverwalter ein elektronisches Gläubigerinformationssystem bereitstellen. Gläubiger erhalten über dieses System Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Entscheidungen. Die elektronische Zustellung und Verwaltung der Akten wird standardisiert und bis 2035 stufenweise umgesetzt, um eine vollständige Digitalisierung zu gewährleisten.

Übergangsregelungen bis 2035

Papierformführung bis Ende 2025

Weiterführung von Papierakten in Zivilprozessen, in Familiensachen, bei internationaler Rechtshilfe, in Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren bis Ende 2025 erlaubt.

Verschlusssachenregelungen bis Ende 2035

Papierform für Verschlusssachen im Handelsrecht, in Zivilprozessen, im Familienrecht, in Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren bis Ende 2035 erlaubt.

Standards für elektronische Übermittlung

Die Bundesregierung kann Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festlegen.

Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 234 vom 16. Juli 2024

Conclusio zur Digitalisierung der Justiz

Die Digitalisierung der Justiz wird durch neue Gesetze vorangetrieben, um Effizienz und Bürgernähe zu steigern. Elektronischer Rechtsverkehr und digitale Aktenführung werden optimiert, während der Datenschutz gewährleistet bleibt. Übergangsregelungen bis 2035 ermöglichen eine schrittweise Umsetzung und berücksichtigen besondere Sicherheitsanforderungen.

Symbolbild: © Fizkes - stock.adobe.com

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