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Kardinal Woelki im Streit mit Bild teilweise erfolgreich

19.05.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 02.01.2024

Köln. Rainer Maria Woelki, Kardinal und Erzbischof von Köln, hat einen Teilerfolg im Streit um die Berichterstattung der Bildzeitung zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche errungen. Das Landgericht Köln hat in einem am Mittwoch, 18. Mai 2022, verkündeten Urteil entschieden, dass Bild online mit den Überschriften „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ und „Stoppen sie den Kardinal!“ das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Priesters verletzte (Az: 28 O 276/21). In einem anderen Urteil hat das Landgericht jedoch die Begriffe „Woelki-Skandal“ und „Missbrauchs- und Vertuschungsskandal“ als zulässige Wertung gebilligt (Az.: 28 O 279/21).

Anlass für die Berichterstattung sind Vorwürfe gegen einen katholischen Priester gewesen, der Sex mit einem Minderjährigen hatte. Bild online berichtete daraufhin in zwei Artikeln und titelte: „Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester“ sowie „Stoppen sie den Kardinal!“ Weiter hieß es: „Ungeachtet dessen beförderte Woelki diesen Sexualstraftäter nur zwei Jahre später zum Vize-Stadtdechanten von Düsseldorf“

Das Landgericht urteilte, dass diese Äußerung ebenso falsch ist wie die Behauptung, dass Woelki einen Priester befördert habe, obwohl dieser zuvor Kindesmissbrauch eingestanden habe. Der Priester habe keine strafbare Tat begangen, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist. Es habe sich nicht um ein Kind, sondern um einen Jugendlichen gehandelt, „mit dem es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen ohne gegenseitige Berührungen“ gekommen sei.

Unklar sei auch gewesen, ob dem Priester bewusst gewesen sei, dass der Jugendliche minderjährig war. Daher dürfe er nicht als „Missbrauchs-Priester“ bezeichnet werden. Es spiele also keine Rolle, ob Kardinal Woelki davon wusste.

Bild dürfe allerdings über einen „Woelki-Skandal“ und einen „Vertuschungs- und Missbrauchsskandal“ in der katholischen Kirche sprechen. Dies seien zulässige Wertungen im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen. Der unstreitige Missbrauchsskandal sei auch vertuscht, worden, indem hierzu ein Gutachten nicht veröffentlicht wurde. Für Woelki sei diese Bewertung auch nicht ehrenrührig.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © photobyphotoboy - stock.adobe.com

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