Arbeitsrecht

Kein Arbeitsplatz nach illegaler Arbeitnehmerüberlassung aus Ausland

Zuletzt bearbeitet am: 11.03.2024

Erfurt (jur). Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leihfirma aus dem EU-Ausland führt nicht zu einer Übernahmepflicht des deutschen Entleihbetriebs. Nach einem am Dienstag, 26. April 2022, verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt kann anderes nur gelten, wenn für das Arbeitsverhältnis die Geltung des deutschen Rechts vereinbart wurde (Az.: 9 AZR 228/21).

Damit wies das BAG eine Ingenieurin aus Frankreich ab. Sie war bei einer Leihfirma in Paris beschäftigt und wurde von Oktober 2014 bis April 2016 einer Firma in Karlsruhe eingesetzt. Kurz darauf hatte ihre französische Arbeitgeberin sie entlassen.

Die Ingenieurin klagte in Frankreich gegen ihre Arbeitgeberin und in Deutschland gegen den Karlsruher Entleihbetrieb. Hintergrund der Klage in Deutschland ist, dass Leiharbeitgeber für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland eine Genehmigung benötigen. Liegt diese nicht vor, kommt automatisch kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihbetrieb zustande.

Wie nun das BAG entschied, kann sich die Französin darauf nicht berufen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entstehe ein Arbeitsverhältnis zum Entleihbetrieb nur bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung nach deutschem Recht. Hier habe die Leihfirma aber ihren Sitz in Paris, und für das Arbeitsverhältnis sei die Geltung des französischen Rechts vereinbart worden.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Arbeitsrecht Arbeitsgericht Siegburg urteilt: Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem Fall, in dem es um die Rücknahme einer Einstellungszusage für einen schwerbehinderten Bewerber ging, entschieden. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Nichteinstellung aufgrund eines ärztlichen Gutachtens eine Diskriminierung darstellt (Az.: 3 Ca 1654/23 ). Stadt zieht Jobzusage an diabetischen Bewerber zurück – Klage wegen Diskriminierung Ein schwerbehinderter Bewerber, der an Diabetes leidet, bewarb sich Anfang 2023 bei einer Stadtverwaltung für eine Ausbildung zum Straßenwärter. Seine Schwerbehinderung gab er dabei offen an. Er erhielt eine vorläufige Zusage, die jedoch von den Ergebnissen einer ... weiter lesen

Arbeitsrecht Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann?  ... weiter lesen

Arbeitsrecht Verwaltungsgericht Hannover bestätigt Entlassung von Polizeikommissar-Anwärterin

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 2 B 512/24; 2 A 5953/23 ) bekräftigt die Entlassung einer Polizeikommissar-Anwärterin aufgrund ihrer polizeikritischen Äußerungen in sozialen Netzwerken. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Neutralität und des Mäßigungsgebots im Beamtenverhältnis. Polizeianwärterin wegen kritischer Äußerungen in sozialen Medien entlassen Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine angehende Polizeikommissarin, gegen die die Niedersächsische Polizeiakademie eine Entlassungsverfügung erließ. Ausschlaggebend waren diverse Äußerungen in sozialen Medien, die als kritisch gegenüber der Polizei ... weiter lesen

Ihre Spezialisten