Schufa Holding AG ("Schufa") unter Druck! Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dies zu Recht!
Betroffene von Schufa-Einträgen aufgepasst: Soweit Daten zu ihrem Insolvenzverfahren seitens der Schufa gespeichert wurden, was regelmäßig desaströse Folgen für den Schufa-Score und Ihre Kreditwürdigkeit zur Folge hat, so besteht zunehmend Hoffnung!
Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden legt dem EuGH diverse Fragen zur Entscheidung vor.
Hierzu gehört die Frage, ob die Speicherung vorbenannter Daten über Betroffene eines Insolvenzvefahrens erlaubt ist und wie lange.
Im Fadenkreuz der Vorlage steht dabei die Frage, ob Publikationen der Insolvenzgerichte von der Schufa kongruent übernommen werden dürfen. Dies namentlich für den Fall, dass kein spezieller Anlass zur Speicherung im Schufadatenbestand besteht. Die nicht anlassbezogende Speicherung von Daten betroffener Privatpersonen läuft de facto auf eine Vorratsdatenspeicherung hinaus. Korrigiert gehört nach Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services vor allem die von der Schufa praktizierte Handhabung, wonach in bundesdeutschen Registern - konkret der Amtsgerichte - bereits gelöschte Daten über Insolvenztatbestände im Datenbestand der Schufa noch über mehrere Jahren hinweg (!) Fortbestand haben. Im öffentlichen Registern muss die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten gelöscht werden, nicht so im Schufa-Datenbestand. Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH - und parallel hierzu auch der Gesetzgeber - gegen die Handhabung der Schufa hinsichtlich deren Umgang mit sensiblen Daten einschreitet. Negativeinträge in der Schufa können schließlich existenzbedrohend sein!
Immerhin handelt es sich bei der Schufa um eine lediglich privat organisierte Auskunftei, welche sich mit Speicherfristen von drei Jahren extreme Befugnisse anmasst. Die Schufa ist traditionell mit einer unglaublichen Machtfülle ausgestattet, da z.B. Finanzdienstleistungsunternemen in aller Regel Kreditvergaben von einer "sauberen" Schufa abhängig machen.
Indes kann die Kanzlei MPH Legal Services einen weiteren Erfolg gegenüber der Schufa verzeichnen:
Zum wiederholten Male gelingt es uns, bei der Schufa für unsere Mandantschaft eine titulierte Forderung einer vorzeitigen Löschung zuzuführen. Dies zeigt, dass auch augenscheinlich aussichtslose Fälle/Schufa-Einträge anwaltlich überprüft werden sollten. Es steht viel auf dem Spiel. Häufig stehen Schufa-Einträge auch Kreditaufnahmen im Wege. Wir werden für Sie tätig – dies bundesweit! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.