Allgemein

Kein Schadenersatz für Steinschlag von Millionen Jahre alten Gesteinen

Zuletzt bearbeitet am: 02.04.2024

Koblenz. Weinbauern, die unterhalb von alten Felsen Wein anbauen wollen, tun dies auf eigene Gefahr. Keinesfalls muss die Stadt Cochem, der die Felsen gehören, einen Schadensersatz für ein mögliches Steinschlagrisiko leisten, entschied das Landgericht Koblenz mit einem am Freitag, den 06.05.2022, gegebenem Urteil (Az: 1 O 112 /21).

2012 hat der klagende Winzer einen Weinberg in den steilen Hanglagen der Mosel gekauft. Der Vorbesitzer hatte dort im Jahr 2004 681 Rieslingreben gepflanzt. Das Grundstück oberhalb der Reben gehört der Stadt Cochem und besteht aus Millionen Jahre alten Gesteinsformationen.

2020 wurden vom Winzer wegen Sicherheitsrisiken durch Steinschlag von den städtischen Felsen alle Weinstöcke gerodet. Er hätte anderenfalls von Reben weitere 13 Jahre ernten könnten. Er forderte daher von der Stadt Cochem eine Entschädigung in Höhe von 96.144 Euro für entgangenen Gewinn.

Von der Stadt wird die Motivationslage ganz anders dargestellt. Beim Weinbauer haben einfach kein Interesse mehr daran bestanden, die arbeitsintensive Steillage zu kultivieren. Er wolle nun auf Kosten der Stadt aus der Stilllegung Gewinn schlagen. Steinschlag werde allenfalls durch eine schadhafte Weinbergsmauer verursacht, die der Kläger im Bereich seines Grundstücks nicht ausgebessert habe.

Vom Landgericht wurde offengelassen, ob tatsächlich ein Risiko für Steinschlag von den alten Felsen besteht. Im Urteil vom 7. April 2022 hat das Gericht an die Vorschriften für den Straßenbau erinnert. Dort muss der Bauträger und Straßeneigentümer diese vor Steinschlag schützen. Eigentümer von benachbarten Grundstücken sind nicht dafür verantwortlich.

Wer an gefährlichen Standorten einen Weinberg anlege oder kaufe, müsse dann auch selber für dessen Schutz Sorge tragen. Sofern es auf dem Weinberg zu einem Steinschlag von den Felsen komme, dann passiere dies „ausschließlich durch das Wirken von Naturkräften“. Die Stadt Cochem habe darauf keinen Einfluss und sei auch nicht verantwortlich. Die Richter in Koblenz betonten, dass sich hier vielmehr das allgemeine Lebensrisiko des betroffenen Grundstücksnachbarn realisiere.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © eyetronic - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Allgemein Online Casino Geld zurück: So gehen Sie vor, um Glücksspielverluste zurückzufordern

In einer Welt, wo das Klicken der Maus über Gewinn oder Verlust entscheidet, ist der Wunsch nach „Online Casino Geld zurück" kein Mythos, denn mit Wissen und durch die richtige Strategie kann der Versuch einer Wiedergewinnung durchaus von Erfolg gekrönt sein. Die Grundlagen dazu sind Verbraucherschutz und EU-Recht, mittels derer die nebeligen Grauzonen des Online-Glücksspiels aufgehellt werden können. So kann es gelingen, verlorene Einsätze mit der richtigen Taktik wiederzugewinnen. Online Casino Geld zurück: Rechtslage und Erfahrungen Dass Casinos ihren Gewinn durch den sogenannten " Bankvorteil " sichern, ist allgemein bekannt. Spieler setzen auf das große ... weiter lesen

Sozialrecht LSG-Urteil: Einzelfahrten von Fahrtrainern als Arbeitsunfall anerkannt

Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22 ). Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause. Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private ... weiter lesen