Verwaltungsrecht

Kein Waffenschein für Bürgermeister

Zuletzt bearbeitet am: 03.04.2024

Hannover (jur). Ein hauptamtlicher Bürgermeister kann wegen vorgebrachter Anfeindungen und tätlicher Angriffe nicht automatisch einen Waffenschein verlangen. Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sei vielmehr, dass der Bürgermeister glaubhaft macht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet und eine Schusswaffe deshalb erforderlich ist, entschied das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Montag, 13. Februar 2023 (Az.: 11 A 1233/20). 

Konkret ging es um den parteilosen, hauptamtlichen  Bürgermeister der niedersächsischen Gemeinde Harsum, Marcel Litfin. Dieser hatte beim Landkreis Hildesheim die Erteilung eines Waffenscheins beantragt, damit er sich gegen tätliche Angriffe zur Wehr setzen kann. Er hatte angeführt, dass er in der Vergangenheit wegen seiner Tätigkeit als Bürgermeister vermehrt Anfeindungen und tätlichen Angriffen ausgesetzt gewesen war. 

Medienberichten zufolge soll er von einem mutmaßlich psychisch kranken Mann mit dem Tode bedroht worden sein. Er erhielt zudem zahlreiche Drohschreiben von verschiedenen Personen. Es würden deswegen mehrere staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren geführt. Er wolle zukünftige gewaltsame Angriffe auf Leib und Leben mit einer Schusswaffe abwehren können.

Der Landkreis lehnte die Erteilung eines Waffenscheins jedoch ab. 

Auch das Verwaltungsgericht hielt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht für geboten. Voraussetzung hierfür sei die Glaubhaftmachung, dass der Kläger wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sei, und dass die Schusswaffe erforderlich sei, um eine Gefährdung zu mindern. 

Beides sei nicht der Fall. Die Polizeiinspektion Hildesheim habe in einer Gefährdungsanalyse von Februar 2023 festgestellt, dass „keine besondere Gefährdungssituation vorliegt“. Statt eine Schusswaffe zu gebrauchen, könne der Kläger die Polizei rufen oder verschiedene Deeskalationstechniken verwenden, urteilten die Hannoveraner Richter. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© dinostock - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten