Allgemein

Keine Haftung für Schäden nach Sex auf Motorhaube

Zuletzt bearbeitet am: 12.03.2024

Köln (jur). Hat ein unbekanntes Paar Sex auf der Motorhaube eines im Parkhaus abgestellten Autos, muss der Parkhausbetreiber nicht für entstandene Schäden haften. Der Halter des beim Liebesspiel beschädigten Autos kann kein Schadenersatz vom Parkhausbetreiber verlangen, auch wenn dieser das Parkhaus mit Überwachungskameras ununterbrochen beobachten lässt, entschied das Landgericht Köln in einem am Freitag, 27. Januar 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 21 O 302/22). 

Der Kläger hatte am Abend des 20. Juli 2021 seinen Mercedes in einem Parkhaus am Kölner Hauptbahnhof abgestellt und wähnte sich sicher, dass das Fahrzeug bei dem Parkhausbetreiber in guten Händen war. 

Doch ein unbekanntes Paar nutzte den geparkten Mercedes zum Sex. Die Überwachungskamera im Parkhaus konnte alles per Video aufzeichnen. Nachdem der Geschlechtsverkehr auf der Motorhaube vollzogen wurde, verließ das Paar das Parkhaus unbemerkt und ohne identifiziert werden. 

Das geparkte Auto hatte nach dem Schäferstündchen des Paares einige Blessuren davongetragen. An der Beifahrertür war der Lack an einer Stelle abgeplatzt, auf der Motorhaube waren weitere Lackkratzer und leichte Eindellungen zu sehen. Der rechte Blinker war ebenfalls beschädigt, die am Außenspiegel befindliche Blinkerabdeckung abgesprungen. 

Das Sex-Treiben führte letztlich zu einem Sachschaden in Höhe von 4.676,36 Euro. Der Kfz-Halter verlangte das Geld von dem Parkhausbetreiber zurück. Schließlich habe er sich darauf verlassen, dass die Parkhausmitarbeiter sein Fahrzeug durchgehend per Video überwachen. Wären sie dem nachgekommen, hätten sie das Sex-Treiben sofort unterbinden oder zumindest die Polizei rufen können. 

Die Klage des Mercedes-Halters hatte vor dem Landgericht jedoch keinen Erfolg. Ein Schadenersatzanspruch bestehe nicht, heißt es in dem Urteil vom 23. Januar 2023. Die Nebenpflichten eines Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass dieser ununterbrochen die von ihm installierten Überwachungskameras beobachten müsse. Die Kameras dienten eher repressiven als präventiven Zwecken, etwa um „Parkrempler“ im Nachhinein anhand des Kfz-Kennheichens identifizieren zu können. 

Hier sei auf dem Videofilm lediglich ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert. Innerhalb dieses kurzen Zeitraums stelle es keine Pflichtverletzung des Parkhausbetreibers dar, wenn er mögliche Beschädigungen durch Unbekannte nicht erkannt und unterbunden habe. 

Sofern der Kläger in der mündlichen Verhandlung erstmals vorgetragen habe, dass die Vorgänge um seinen Pkw mehrere Stunden angehalten haben sollen, hat das Gericht dies als verspätet zurückgewiesen. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© photobyphotoboy - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Allgemein AGB - Definition, Inhalte und Bedeutung laut Gesetz einfach erklärt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein fundamentaler Bestandteil des Vertragsrechts, der die Grundlage für zahlreiche Geschäftsvorgänge bildet. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sorgen für eine effiziente Abwicklung von Transaktionen. Eine klare Definition und Verständlichkeit von AGBs sind wesentlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Konflikte zu minimieren. Die Herausforderung ist, diese Rahmenbedingen klar, umfassend und verständlich zu formulieren. Definition: Was sind AGBs? AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen , die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Sie bilden die ... weiter lesen

Sozialrecht Verwaltungsgericht Aachen: Hautkrebs eines Polizisten keine Berufskrankheit

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seinem Urteil (Az.: 1 K 2399/23 ) die Hautkrebserkrankung eines ehemaligen Polizisten nicht als Berufskrankheit anerkannt. Polizist fordert Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit Ein langjähriger Polizeibeamter, der nahezu sein ganzes Berufsleben im Streifendienst verbrachte, forderte die Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit. Der Betroffene argumentierte, während seiner fast 46 Dienstjahre hauptsächlich im Freien tätig gewesen zu sein, ohne dass ihm Schutzmittel gegen UV-Strahlung zur Verfügung gestellt wurden oder auf die Wichtigkeit solcher Schutzmaßnahmen hingewiesen wurde. Aufgrund ... weiter lesen

Arbeitsrecht Ergonomischer Büroarbeitsplatz mit Merkblatt

Der Begriff "Büroarbeitsplatz" bezieht sich auf die Gesamtheit aller Elemente und Bedingungen, die in einem Büroumfeld zur Durchführung von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Arbeitsmittel wie Schreibtisch und Bürostuhl, die gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes ergonomisch gestaltet sein müssen, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und die Arbeitsleistung zu steigern. Rechtliche Grundlagen für Büroarbeitsplätze Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Bildschirmarbeitsverordnung bilden die rechtliche Basis für die Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen in ... weiter lesen

Allgemein Online Casino Geld zurück: So gehen Sie vor, um Glücksspielverluste zurückzufordern

In einer Welt, wo das Klicken der Maus über Gewinn oder Verlust entscheidet, ist der Wunsch nach „Online Casino Geld zurück" kein Mythos, denn mit Wissen und durch die richtige Strategie kann der Versuch einer Wiedergewinnung durchaus von Erfolg gekrönt sein. Die Grundlagen dazu sind Verbraucherschutz und EU-Recht, mittels derer die nebeligen Grauzonen des Online-Glücksspiels aufgehellt werden können. So kann es gelingen, verlorene Einsätze mit der richtigen Taktik wiederzugewinnen. Online Casino Geld zurück: Rechtslage und Erfahrungen Dass Casinos ihren Gewinn durch den sogenannten " Bankvorteil " sichern, ist allgemein bekannt. Spieler setzen auf das große ... weiter lesen