IT Recht

Keine Haftung von Amazon für Werbung von „Affiliate-Partner“

Zuletzt bearbeitet am: 27.01.2023

Karlsruhe. Für wettbewerbswidrige Werbung seiner sogenannten Affiliate-Partner muss der Online-Händler Amazon nicht haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag, den 26. Januar 2023, in Karlsruhe verkündeten ergangenen Urteil betont, dass es sich zumindest im vorliegenden Fall um einen eigenständigen Betreiber einer eigenständigen Website handelt (Az.: I ZR 27/ 22 ). Es liege hier keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs von Amazon vor, für die er verantwortlich sei.

Amazon beteiligt die Betreiber anderer Internetauftritte über sein „Affiliate-Programm“ am Vertrieb. Sie können auf ihrer Website Links zu Amazon und den dort verkauften Produkten setzten. Der Affiliate-Partner erhält eine Provision, wenn Kunden auf diesem Weg zu Amazon gelangt sind.

So war auch der Betreiber einer Website zum Thema Schlaf und Matratzen vorgegangen. Die Matratzenherstellerin Bett1.de GmbH erklärte jedoch, die dortige Werbung sei irreführend und damit wettbewerbswidrig. Amazon sei dafür verantwortlich und müsse dementsprechend für Unterlassung sorgen, da der Affiliate-Partner als „Beauftragter“ von Amazon handele.

Der BGH ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Die Werbung sei zwar nach den Feststellungen der vorherigen Instanzen wettbewerbswidrig gewesen, dafür sei Amazon jedoch nicht haftbar.

Dem Auftraggeber sei die Geschäftstätigkeit eines Beauftragten dann zuzurechnen, wenn es sich faktisch um eine Erweiterung des eigenen Geschäftsbetriebes handelt. Darüber hinaus müsse der Auftraggeber „eine gewisse Beherrschung“ über den Beauftragten ausüben.

Das sei hier aber nichtzutreffend. Der Betreiber der Matratzenseite sei eigenständig gestalte seine Webseite nach seinem eigenen Ermessen. Er setzte die Links zu Amazon auch nicht im Auftrag von Amazon, in seinem eigenen Interesse zum Erhalt der Provisionen.

Der BGH entschied, dass unter den gegebenen Umständen bei Amazon eine Erweiterung des eigenen Geschäftsbetriebes nicht vorliege.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik: © jamdesign - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
IT Recht Internetanbieter müssen illegale Online-Glücksspiele nicht sperren

 Koblenz (jur). Internetanbieter müssen die Betreiber illegaler Online-Glücksspiele nicht sperren. Für eine entsprechende Anordnung fehlt die notwendige Rechtsgrundlage, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch, 1. Februar 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az.: 6 B 11175/22.OVG).  Für die Bekämpfung illegaler Online-Glücksspiele ist bundesweit die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) zuständig. Diese sah offenbar keine Möglichkeit, gegen die Internetangebote zweier Lotterieunternehmen mit Sitz in Malta vorzugehen. Sie gab daher einer Internetanbieterin mit Sitz in ... weiter lesen

IT Recht Erfolgsmeldung darf auch nach Aufhebung auf der Homepage des Anwalts verbleiben

Frankfurt/Main. Anwaltskanzleien berichten gerne über gerichtliche Erfolge auf ihren Websites. Wird diese Entscheidung später rechtskräftig aufgehoben, müssen Sie diesen Bericht nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 19. Januar 2023 (Az.: 16 U 255/21) nicht unbedingt löschen. Sie sind jedoch verpflichtet, den Beitrag auf Verlangen der betroffenen Person zu aktualisieren. Im streitigen Fall erwirkte ein Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung gegen eine Wiesbadener Wirtschaftsauskunftei. Er berichtete in seinem Internet-Blog über den Fall. In der nächsten Instanz wurde die Verfügung jedoch rechtskräftig wieder aufgehoben. Die ... weiter lesen

IT Recht MDR darf Facebook-Kommentare ohne Bezug zu Sendungen löschen

Leipzig (jur). Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen auf ihrer Facebook-Seite Kommentare von Nutzern ohne Bezug zu einer Sendung löschen. Die betroffenen Nutzer müssen weder vor der Löschung angehört werden, noch bedarf es einer nachträglichen Benachrichtigung, urteilte am Mittwoch, 30. November 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 12.20).  Im konkreten Fall hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) auf seiner Facebook-Seite Beiträge zu ausgewählten Sendungen veröffentlicht, die Nutzer kommentieren konnten. Der MDR legte in einer „Netiquette“ fest, dass die Kommentare einen Bezug zur Sendung haben müssen.  Daran hielt ... weiter lesen

IT Recht Lüge löst keine Prüfpflicht aus

Saarbrücken (jur). Wer eine schlechte Bewertung im Internet abwehren will, kommt mit einer Lüge nicht weit. Denn sobald diese feststeht, ist für den Portalbetreiber die Sache erledigt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. September 2022 gegen einen Arzt entschied (Az.: 5 U 117/21). Weitergehende Prüfpflichten bestünden dann nicht mehr.  Im Streitfall geht es um einen Termin bei einem Oralchirurgen zur Entfernung von drei Zähnen. Nach eigener Darstellung hatte die Patientin eine Bescheinigung ihrer Psychologin mitgebracht, wonach sie bei Spritzen Panikattacken bekommt; der Eingriff solle daher in Vollnarkose ... weiter lesen

Ihre Spezialisten