Verwaltungsrecht

Keine Wunschschule für noch nicht eingeschulte Kinder

Zuletzt bearbeitet am: 04.12.2023

Berlin (jur). Noch nicht eingeschulte Kinder können nicht unbedingt verlangen, dass ihre Wunschschule in bisheriger Form bestehen bleibt. Durch Änderungen sind zumindest bei den staatlichen Europa-Schulen zukünftige Schülerinnen und Schüler nicht in ihren Rechten verletzt, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in Berlin mit einem am Freitag, 11. April 2014, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 3 S 19.14).

Konkret können danach Eltern und Kinder nicht verlangen, dass das Land Berlin an der Homer-Schule, einer staatlichen Europa-Schule in Pankow, den zweisprachigen deutsch-griechischen Zug fortführt. Das Land hatte entschieden, dass deutsch-griechischer Unterricht langfristig nur noch an der Athene-Grundschule in Lichterfelde angeboten werden soll.

Der dagegen gerichtete Antrag einer Mutter und ihrer Tochter hatte keinen Erfolg. Das OLG entschied, dass Kinder, die bislang noch keine staatliche Europa-Schule besuchen „grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderten Erhalt einer solchen Schule haben“. Die Entscheidung, den deutsch-griechischen Unterricht in Lichterfelde zu konzentrieren, stehe dem Land frei. Rechte noch nicht eingeschulter Kinder seien davon nicht betroffen, heißt es in dem jetzt bekanntgegebenen Beschluss vom 7. April 2014.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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