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Keinen Wertersatz für Elektrofahrzeug bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Fernabsatz

Mit Urteil vom 8. April 2025 hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Verbraucher bei einer unzureichenden Widerrufsbelehrung im Fernabsatz keinen Wertersatz leisten müssen. Das Urteil sorgt für Klarheit und hebt hervor, wie entscheidend eine präzise und gesetzeskonforme Information für den Schutz der Verbraucherrechte ist.

Kernaussagen des OLG Stuttgart zur Widerrufsbelehrung

Ein Verbraucher hatte ein Elektrofahrzeug online gekauft und den Vertrag mehr als ein Jahr später widerrufen.

Verlängertes Widerrufsrecht bei Belehrungsfehlern

Das OLG stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung des Händlers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Unter anderem fehlten klare Hinweise zum Bestehen und zur Ausübung des Widerrufsrechts sowie zu etwaigen Rücksendekosten. Da die Frist mangels ordnungsgemäßer Belehrung nicht zu laufen begann, war der Widerruf auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist wirksam.

Das Gericht (Az. 6 U 126/24) betonte, dass solche Informationsmängel nicht nur den Verbraucher schützen sollen, sondern auch als Anreiz für Unternehmen dienen, ihre gesetzlichen Pflichten ernst zu nehmen.

In diesem Zusammenhang hob das OLG hervor, dass eine präzise, gut strukturierte und verständliche Belehrung nicht nur juristisch notwendig, sondern auch ein Ausdruck von Kundenorientierung sei. Fälle wie dieser verdeutlichen, wie wichtig es für Händler ist, die Anforderungen an die Verbraucherinformation kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen, um rechtliche Konflikte und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Kein Wertersatz ohne korrekte Information

Gemäß § 357a Abs. 1 Nr. 2 BGB ist ein Wertersatz für eine etwaige Wertminderung der Kaufsache nur dann geschuldet, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In diesem Fall war das nicht gegeben. Der Unternehmer konnte daher keinen Wertersatz für die Nutzung oder Wertminderung des Fahrzeugs vor dem Widerruf geltend machen.

Schadensersatz bei Nutzung nach Widerruf

Anders beurteilte das Gericht die Situation nach Erklärung des Widerrufs: Nutzt der Verbraucher die Ware nach dem Widerruf weiter, kann ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB bestehen. Im konkreten Fall setzte der Kunde das Fahrzeug nach dem Widerruf weiter ein, wodurch ein ersatzpflichtiger Schaden entstand.

Bedeutung für den Onlinehandel

Die Entscheidung macht deutlich, wie gravierend sich Formfehler bei der Widerrufsbelehrung auf die Rechtslage auswirken können. Unternehmer laufen Gefahr, auch langfristig mit Rückabwicklungen konfrontiert zu werden – ohne Wertersatzanspruch. Eine einwandfreie Verbraucherinformation ist daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern betriebswirtschaftlich von hoher Bedeutung.

Handlungsempfehlungen für Anbieter

  • Gesetzliche Muster verwenden: Sie sind juristisch abgesichert und reduzieren das Risiko fehlerhafter Belehrungen.
  • Verständlichkeit sicherstellen: Klare, eindeutige Sprache verwenden; juristische Fachbegriffe erklären.
  • Rücksendekosten benennen: Besonders bei sperrigen oder teuren Waren müssen diese explizit angegeben oder geschätzt werden.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Die Belehrungen sollten kontinuierlich überprüft und an neue Rechtsentwicklungen angepasst werden.

Praktischer Hinweis für Unternehmer: Eine unzureichende Widerrufsbelehrung kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Unternehmer sollten deshalb nicht nur auf formale Korrektheit, sondern auch auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit achten. Die Konsultation rechtlicher Expertise ist hierbei dringend zu empfehlen.

Zusammenfassung

Das Urteil des OLG Stuttgart stärkt die Rechte von Verbrauchern und erinnert Unternehmer daran, dass eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung elementar für sichere Vertragsbeziehungen im Fernabsatz ist. Wer diesen Aspekt vernachlässigt, riskiert nicht nur Umsatzverluste, sondern auch spätere Vertragsauflösungen ohne Wertersatz.

Symbolgrafik:© Robert-Kneschke - stock.adobe.com

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