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Kfz-Versicherung: Wichtige Fakten rund um die Schadenfreiheitsklassen

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(1 Bewertung)28.03.2026 Versicherungsrecht

Jeder Autohalter, der auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt für Schäden im Straßenverkehr auf, damit Versicherungsnehmer nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Somit lassen sich zumindest die Kosten für Sach- und Personenschäden an Dritten abdecken. Wer sein eigenes Auto ebenso absichern möchte, muss eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese Kfz-Versicherung ist hingegen freiwillig und kann je nach Schadensfreiheitsklasse und Versicherungsumfang verschiedene Kosten verursachen.

Was hat es mit den Schadenfreiheitsklassen auf sich?

Die Höhe eines Versicherungsbetrages für die Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherung wird durch die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse)  beeinflusst. Der Versicherer belohnt seine Kunden dabei jedes unfallfreie Jahr mit einem gewissen Rabatt. Dabei erfolgt eine Einordnung in den Schadenfreiheitsklassen 0 bis 50.

Dabei gilt: Wird einer Versicherung kein Unfall gemeldet, muss diese keinen Schaden regulieren. Der Versicherungsnehmer steigt im nächsten Versicherungsjahr demnach in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf und kann von günstigeren Versicherungsbeiträgen profitieren.

Meldet der Versicherungsnehmer hingegen einen Schaden, kommt die Versicherung zwar für die Kostenregulierung auf, stuft den Versicherten jedoch tiefer für das kommende Versicherungsjahr ein. Die Kosten für die Kfz-Versicherung erhöhen sich dementsprechend.

Tipp: Die Aufteilung der Schadenfreiheitsklassen ist unter den zahlreichen Versicherungsnehmer nicht gleich strukturiert. Somit kann sich der Prozentsatz der SF-Klasse bei jedem Versicherungsunternehmen anders darstellen. Bei SF 1 liegt der Prozentsatz der Versicherungskosten oftmals bei 100 Prozent, bei SF 2 schon bei 85 Prozent und bei SF 3 bereits bei 70 Prozent.

Wie sind die Schadenfreiheitsklassen aufgebaut?

Ein Fahranfänger, der sich zum ersten Mal mit einem Auto bei einer Versicherung anmeldet, muss häufig mit der SF-Klasse 0 starten. Diese Schadenfreiheitsklasse ist entsprechend teurer, doch das hat seinen Grund: Führerschein-Neulinge müssen erst noch an Fahrroutine gewinnen und bauen meistens mehr Unfälle als erfahrene Autofahrer. Nach einem Fahrjahr ohne Unfall belohnt der Versicherer seinen Kunden jedoch mit der Schadenfreiheitsklasse 1.

Tipp: Fahranfänger, die ihren Führerschein drei Jahre besitzen und erst dann ein Fahrzeug anmelden, starten mit der Schadenfreiheitsklasse ½ und erhalten einen kleinen Zusatzrabatt.

Wie kann ich meine Schadenfreiheitsklasse berechnen?

Wer seine Schadenfreiheitsklasse berechnen möchte, muss zunächst ermitteln, wie viele Jahre das Fahrzeug bereits versichert wurde. Anschließend kommt eine spezielle Formel zum Einsatz:

  • Versicherungsjahre ohne Schaden – 1 Jahr = Schadenfreiheitsklasse

Ist die Schadenfreiheitsklasse nicht bekannt, ist ein Blick in die letzte Beitragsrechnung der Versicherung hilfreich. Hier sind neben den Beitragsgebühren für die Kfz-Versicherung auch die SF-Klassen aufgeführt. Somit kann jeder ganz einfach ermitteln, welche Schadenfreiheitsklasse man hat.

Für viele Versicherungsnehmer ist oftmals nach einer Schadenmeldung die neue Schadenfreiheitsklasse interessant. Nach einem Unfall können Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. In diesem Fall lässt sich die SF-Klasse nicht gezielt berechnen. Das liegt daran, dass viele Versicherungsgesellschaften nach dem Unfall zwischen verschiedenen Stufen wählen – je nachdem, wie schwerwiegend der Unfall war. Auch die Anzahl der Unfallbeteiligten spielt häufig eine große Rolle.

Um jedoch einen kleinen Eindruck über die Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden zu erhalten, ist die Rückstufungstabelle der Versicherung hilfreich. Diese ist meistens in den AGB enthalten und kann auch bei Bedarf beim Unternehmen angefordert werden.

Hinweis: Versicherungsunternehmen senden ihren Versicherungsnehmer im Anschluss zur Schadensregulierung einen Bericht zu. In diesem sind auch die neue Schadenfreiheitsklasse sowie der aktuelle Versicherungsbeitrag für das kommende Versicherungsjahr enthalten.

Bei einer Rückstufung ist jedoch bei Kfz-Versicherungen immer nur die Vollkaskoversicherung betroffen. Bei Teilkaskoversicherungen gibt es keine Rückstufung in Schadensfällen. Das liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaft die Schäden, die Fahrer nicht selbst verursachen (z.B. durch Hagel- oder Sturmschäden) teilweise nicht übernehmen.

Wie kann ich eine Rückstufung vermeiden?

Es ist tatsächlich möglich, eine Rückstufung zu vermeiden. Die meisten Unfälle sind Bagatellschäden, die nicht besonders teuer ausfallen. In diesem Rahmen ist es sinnvoll, auszurechnen, ob sich eine Schadensbegleichung oder eine Rückstufung der SF-Klasse lohnt. Die Rückstufung führt schließlich dazu, dass Versicherungsnehmer über mehrere Jahre höhere Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Das kann sich ziemlich summieren.

Wer sich unsicher ist, informiert sich bei seinem Versicherer, ob sie den Schaden selbst begleichen können. In der Regel haben Versicherungsnehmer nach dem Unfall sechs Monate Zeit, um sich entscheiden, ob sie den Versicherungsschaden abbezahlen möchten oder eine Rückstufung wünschen.

Was haben die SF-Klassen S und M zu bedeuten?

Neben den Schadenfreiheitsklassen 0 bis 50 gibt es bei den Versicherungsunternehmen auch die SF-Klassen S (Schadenklasse) und M (Malusklasse). Diese unterscheiden sich kategorisch voneinander und sind daher im Vorfeld gezielt zu kontrollieren.

Die SF-Klasse S kommt zum Einsatz, wenn ein Autofahrer in der Schadenfreiheitsklasse 1 einen Unfall verursacht. Er rutscht im Anschluss in die SF-Klasse S. Die Rückstufung verursacht enorme Versicherungsbeiträge von 150 bis 175 Prozent.

In die SF-Klasse M kommen hingegen Fahranfänger, wenn sie einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht haben. Bei dieser Schadenfreiheitsklasse handelt es sich um die schlechteste Kategorie (malus = lateinisch = schlecht). Die Versicherungsbeiträge werden auf den Höchstsatz angesetzt.

Wie kann ich eine günstige SF-Klasse erzielen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Versicherungsbeiträge zu sparen. Fahranfänger unter 25 Jahren können z.B. einen Zweitwagen auf den Namen ihrer Eltern anmelden. Somit fällt anstatt der Schadenfreiheitsklasse 0 die SF-Klasse ½ an. Demnach können junge Autofahrer bis zu 60 Prozent an Versicherungsbeiträgen sparen.

Bei Unfällen können Autofahrer eine Rückstufung verhindern, wenn sie die Reparaturen selbst tilgen. Dadurch schützen sie sich vor einer schlechter gestellten Schadenfreiheitsklasse. Natürlich lohnt zudem ein Vergleich der Versicherungen, um den besten Versicherungstarif für sich selbst zu ermitteln. Ein Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen gibt dabei den besten Aufschluss. Diese kann genaue Details zu Kosten, Rückstufungen und Schadenzahlungen geben und günstige Optionen aufzeigen.


Autor: Fachanwalt.de-Redaktion

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

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