Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Kinderwerbung ist per se nicht wettbewerbswidrig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit einer "Zeugnisaktion" eines Elektronik-Fachmarktes entschieden. Die Beklagte warb in einer Zeitungsanzeige mit einer Werbeaktion, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhielten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung für alle von der Beklagten angebotenen Warenbereiche gelten sollte. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen hält diese Werbung für unlauter, da sie die angesprochenen Schüler in unzulässiger Weise zum Kauf auffordere und deren geschäftliche Unerfahrenheit ausnutze. 

Das Landgericht hat den auf Unterlassung gerichteten Antrag abgewiesen. Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts enthält die Werbung zwar eine an Kinder gerichtete Aufforderung zum Kauf. Sie verstoße aber nicht gegen die Verbotsnorm der Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG*, weil sich der allgemeine Kaufappell nicht auf konkrete Produkte, sondern auf das gesamte Sortiment der Beklagten beziehe. Die Werbung übe auch keinen unangemessenen unsachlichen Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Schulkinder aus und nutze auch nicht deren geschäftliche Unerfahrenheit aus. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt der Kläger die Verurteilung der Beklagten.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Er hat angenommen, dass es an einem hinreichenden Produktbezug im Sinne von Nummer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG fehlt. Diese Bestimmung setzt voraus, dass ein auf bestimmte Produkte gerichteter Kaufappell vorliegt. Eine allgemein auf das gesamte Warensortiment bezogene Kaufaufforderung genügt nicht. 

Der Bundesgerichtshof hat - wie das Berufungsgericht - auch einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG verneint. Bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung dieser Vorschriften im Lichte von Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken kann weder ein unangemessener unsachlicher Einfluss auf die Entscheidungsfreiheit noch eine Ausnutzung der Unerfahrenheit der von der Werbung angesprochenen Schulkinder angenommen werden.

Quelle: BGH

Symbolgrafik: © Dan Race - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen
13.01.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...

weiter lesen weiter lesen

Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories
10.12.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...

weiter lesen weiter lesen
KI & Urheberrecht: Neubewertung der Lizenzpflicht für Sprachmodelle und urheberrechtliche Haftung von KI-Betreibern
01.12.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
KI & Urheberrecht: Neubewertung der Lizenzpflicht für Sprachmodelle und urheberrechtliche Haftung von KI-Betreibern

Das Landgericht München I entschied am 11. November 2025 ( Az. 42 O 14139/24 ), dass KI-Chatbots mit der vollständigen Wiedergabe von Songtexten Urheberrechte verletzen. Die erfolgreiche Klage der GEMA gegen OpenAI schafft damit klare rechtliche Vorgaben im Bereich KI und Urheberrecht, die auch für andere Branchen relevant sind. Die „Memorisierung“ als Kernproblem der KI-Systeme Die technische Kapazität von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, urheberrechtlich geschützte Inhalte auf einfache Benutzeraufforderung hin nahezu originalgetreu zu reproduzieren , bildete den zentralen Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dieses Phänomen wurde vom Gericht als Memorisierung klassifiziert. Das LG München I sieht in der dauerhaften Speicherung von Werken in einem KI-Modell eine...

weiter lesen weiter lesen

Veröffentlichung von Dopingverstößen vor dem EuGH: Datenschutz contra Transparenz?
09.10.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Veröffentlichung von Dopingverstößen vor dem EuGH: Datenschutz contra Transparenz?

Im Verfahren C-474/24 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, ob es mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar ist, Namen von Sportlern, die gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen haben, öffentlich im Internet zu nennen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht öffentlich zugänglich. Medien berichten aber, dass eine datenschutzfreundliche Auslegung wahrscheinlich sei. Die Entscheidung wird auch für andere gesellschaftliche Bereiche von Bedeutung sein. Veröffentlichung von Dopingverstößen im Sport: Pauschale Praxis auf dem Prüfstand Beispielsweise war es in Österreich gängige Praxis, die Namen dopender Sportler grundsätzlich online zu veröffentlichen – unabhängig vom Einzelfall . Ziel war es, andere abzuschrecken und Umgehungen...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?