Familienrecht

Kindesunterhalt - Wer zahlt wenn beide Eltern das Kind betreuen?

02.04.2015
 (4)
Zuletzt bearbeitet am: 20.12.2023

In Deutschland kommt es immer häufiger zu einer Trennung der Eltern. Dabei haben besonderes die gemeinsamen Kinder unter der Trennung zu leiden, da die Streitigkeiten auf den Schultern der Kinder ausgetragen werden. Ein heikles Thema ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Kindesunterhalt, insbesondere wer für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss, wenn beide Elternteile das Kind betreuen.

Unterhaltspflicht der Eltern

Nach dem deutschen Gesetzgeber sind beide Eltern gegenüber dem Kind gleichermaßen unterhaltspflichtig. In § 1606 Abs. 1 BGB heißt es:

„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“

Das bedeutet, dass Beide für den Unterhalt des Kindes gemeinsam sorgen müssen. Es spielt keine Rolle, ob ein Kind bei der Mutter oder bei dem Vater wohnt und betreut wird.  Auch eine Scheidung hat keine Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtung der Personen. Sie wirkt lediglich zwischen den Eheleuten, so dass auch das gemeinsame Sorgerecht durch eine Scheidung grundsätzlich nicht berührt wird.

Ein Ehepartner betreut das Kind – der Andere muss zahlen!

Häufig ist es mittlerweile so, dass das gemeinsame Kind bei einem Elternteil aufwächst und versorgt wird. Dieser Elternteil erbringt seine Unterhaltsleistung in Form des sogenannten Naturalunterhalts nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB.

„Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.“

Der andere Elternteil ist bei diesem Modell verpflichtet einen Kindesunterhalt zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung ist in § 1612a Abs. 1 BGB zu finden:

„Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.“

Beide betreuen das Kind – Wer muss Kindesunterhalt zahlen?

Schwieriger ist die Konstellation, in denen beide Eltern das Kind abwechselnd, jeweils zur Hälfte betreuen. In der Rechtsprechung wird die Konstellation als Wechselmodell bezeichnet. Fraglich ist dabei jedoch, wie der Gesetzgeber das Modell behandelt. Die Regelung des § 1612a Abs. 1 BGB kann nicht ohne Weiteres angewandt werden, weil die wesentlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Somit lässt sich zunächst festhalten, dass die Legislative das Wechselmodell nicht vorgesehen und berücksichtigt hat.

Der BGH setzte sich jedoch in einigen Entscheidungen mit der Problematik auseinander und entschied dabei folgendes:

Bei einer wechselseitigen Erziehung des gemeinsamen Kindes ist ein wechselseitiger Kindesunterhalt zu entrichten. Das bedeutet konkret, dass beide Elternteile für den Kindesunterhalt gemeinschaftlich aufkommen müssen. Zu berücksichtigen ist, dass die jeweilige Unterhaltshöhe nicht identisch sein muss, da sich diese immer nach den persönlichen Einkommensverhältnissen des Unterhalspflichtigen richtet. So kann es zu einer Verschiebung kommen. Als Anhaltspunkt für die Berechnung der monatlichen Zahlungshöhe ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle heranzuziehen.

Bei Fragen zum Kindesunterhalt  ist es abschließend daher sinnvoll einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren. Eine optimale Beratung und Vertretung wird so sichergestellt.

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)

Symbolgrafik:(c) DOC RABE Media - Fotolia

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Familienrecht Auch bei verbotener Leihmutterschaft hat Kindeswohl Vorrang

Frankfurt/Main (jur). Ein im Ausland von einer Leihmutter geborenes Kind kann aus Kindeswohlgründen von der deutschen Wunschmutter adoptiert werden. Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, steht einer Stiefkindadoption nicht entgegen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Donnerstag, 14. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 2 UF 33/23).  Im konkreten Fall hatte ein deutsches Ehepaar wegen ihres unerfüllten Kinderwunsches eine ukrainische Kinderwunschklinik um Hilfe gebeten. Dort wurde mithilfe einer Eizellspende bei einer ukrainischen Frau als Leihmutter eine Schwangerschaft eingeleitet. Der deutsche Ehemann ... weiter lesen

Familienrecht Wechsel zu neuen Pflegeeltern orientiert sich am Kindeswohl

Karlsruhe (jur). Über Jahre „gewachsene Bindungen“ zwischen Pflegeeltern und einem aufgenommenen Kind schließen einen Wechsel in eine andere Pflegefamilie nicht aus. Denn wird mit dem Wechsel des Kindes zu anderen Pflegeeltern eher dessen Kindeswohl gewährleistet, wird das Grundrecht der ursprünglichen Pflegeeltern auf Schutz der Familie nicht verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 7. September 2023, veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1088/23). Auf das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Elterngrundrecht könnten Pflegeeltern sich nicht berufen.  Konkret ging es um ein fünfjähriges Kind mit ... weiter lesen

Familienrecht Scheidung wegen Täuschung oder Zwangsehe ist nicht dasselbe

Karlsruhe (jur). Wenn ein Ehepaar übereinstimmend die Scheidung will, müssen die Familiengerichte gegebenenfalls auch den Grund näher prüfen. Denn ob es um eine Zwangsehe oder um eine arglistige Täuschung geht, kann wichtig etwa für spätere Unterhaltspflichten sein, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. August 2023, veröffentlichten Beschluss zu einem Paar aus Afghanistan (Az.: XII ZB 274/21).  Das Paar hatte Ende 2018 in Afghanistan geheiratet. Der Mann lebte zu diesem Zeitpunkt bereits in Deutschland, die Frau kam im Februar 2020 nach. Schon im Juni 2020 wollten beide Eheleute die Trennung. Über den Grund waren sie sich ... weiter lesen

Familienrecht Nach Trennung der „Herrchen“ kann „Umgangsrecht“ greifen

Frankenthal (jur). Nach der Trennung eines Paares muss der gemeinsam angeschaffte Hund nicht automatisch auf ein Herrchen oder Frauchen verzichten. Vielmehr haben beide Miteigentümer das Recht, „auch nach Ende der Partnerschaft an dem gemeinsamen Eigentum teilhaben zu können“ entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Dienstag, 30. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 149/22). Es gefährde auch nicht das Tierwohl des Hundes, wenn jedem Partner abwechselnd ein zweiwöchiges „Umgangsrecht“ eingeräumt wird.  Im Streitfall hatten sich die Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aus dem Landkreis Bad Dürkheim gemeinsam einen ... weiter lesen

Ihre Spezialisten