Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte.
Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig
Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren vorausgegangenen Vorfällen und Erziehungsmaßnahmen. Die Entscheidung der Klassenkonferenz wurde von der sorgeberechtigten Mutter des Schülers angefochten, die die Maßnahme als unverhältnismäßig erachtete. Sie argumentierte, dass vorrangig Erziehungsmaßnahmen hätten geprüft werden müssen und die soziale Komponente einer Klassenfahrt nicht berücksichtigt wurde.
Gericht bestätigt: Ausschluss von Klassenfahrt nach Gewalt rechtens
Das Gericht hielt den Ausschluss für rechtmäßig, basierend auf dem Berliner Schulgesetz, das Ordnungsmaßnahmen bei Beeinträchtigung des Schulbetriebs oder Gefährdung anderer zulässt, sofern Erziehungsmaßnahmen nicht greifen. Die Schule wurde im Rahmen ihres pädagogischen Beurteilungsspielraums als handlungsberechtigt angesehen, zumal frühere Maßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung führten. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung gewaltfreier Konfliktlösung und die Notwendigkeit, die Glaubwürdigkeit und Autorität der Schule zu wahren.
Es kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss erhoben werden.
Tipp: Empfehlungen basierend auf der gerichtlichen Entscheidung betonen die Wichtigkeit von konsequenter Erziehung und der Einhaltung schulischer Regelwerke. Bei wiederholtem Fehlverhalten sollten Schulen und Erziehungsberechtigte gemeinsam an der Lösung arbeiten, um die sozialen und erzieherischen Ziele zu erreichen und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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