Wer ein Unternehmen gründen möchte, der muss hierfür zwangsläufig ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Selbstständige noch überhaupt keinen Umsatz generiert. Daher muss sich jeder angehende Unternehmer mit dieser Thematik beschäftigen.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes
Unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden soll, besteht die Pflicht einer Gewerbeanmeldung. Dabei ist die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend. Wer einer Tätigkeit dauerhaft nachgeht und langfristig mit dieser Tätigkeit Gewinn erwirtschaften möchte, der kommt um eine Anmeldung beim Gewerbeamt nicht herum. Wer noch als Angestellter beschäftigt ist und die Tätigkeit nebenberuflich ausüben möchte, der kann ein Kleingewerbe anmelden. Zum Beispiel, wenn er einen Blog betreiben möchte. Ein rechtlicher Websitecheck ist hier jedoch zu empfehlen. In der Regel muss der Arbeitgeber darüber informiert werden, dass neben dem Hauptjob noch ein Gewerbe angemeldet wird. Dieser muss sein Einverständnis geben. Daher sollte vor der Anmeldung zuerst überprüft werden, ob eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Wer gegen vertragliche oder gesetzliche Regelungen verstößt, der muss mit einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.
Schritt für Schritt zum Kleingewerbe
Es ist nicht besonders kompliziert, ein Kleingewerbe anzumelden. Trotzdem gibt es bestimmte Faktoren, die beachtet werden sollten. Wer sich gut vorbereitet und die einzelnen Schritte nacheinander durchläuft, der kann dem Prozess entspannt entgegensehen.
Erforderliche Informationen
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt werden. Hierbei besteht kein Unterschied zwischen normalem Gewerbe und Kleingewerbe, es wird stets das gleiche Formular ausgefüllt. Das Formular wird beim Gewerbeamt bereitgestellt, kann aber auch bereits zuhause im Internet heruntergeladen und mitgebracht werden. Im Rahmen dieses Formulars muss die geplante selbstständige Tätigkeit ausführlich erklärt werden. Hierfür müssen die folgenden Felder ausgefüllt werden:
- Tätigkeit im Nebenerwerb (das Kreuz muss bei „Ja“ gesetzt werden, wenn das Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet werden soll)
- Beginn der Tätigkeit (hier muss das korrekte Datum angegeben werden)
- Art des Betriebs (falls keine der angegeben Arten zutrifft, kann das Kreuz auch bei „Sonstiges“ gemacht werden)
- Anzahl der Mitarbeiter
- Grund der Neuerrichtung (in der Regel ist Neugründung richtig, aber auch Übernahme oder Wiedereröffnung sind mögliche Optionen)
Notwendige Dokumente
Zusätzlich zum Formular müssen gewisse Dokumente mitgeführt werden, damit das Kleingewerbe angemeldet werden kann. Hierbei handelt es sich meist um einen gültigen Personalausweis. Für den Fall, dass der Antragsteller nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, muss die Aufenthaltserlaubnis vorgezeigt werden. Unter Umständen werden weitere Dokumente verlangt, wenn ein spezielles Gewerbe angemeldet werden soll. Das ist zum Beispiel bei Handwerksberufen der Fall. Diese müssen entsprechende Qualifikationen (Meisterbrief) vorweisen können.
Antragstellung
Das Kleingewerbe kann final angemeldet werden, wenn das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt ausgefüllt wurde und alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Hierfür muss das zuständige Gewerbeamt aufgesucht werden. Sofern alle Angaben stimmen, wird der Sachbearbeiter den Antrag genehmigen und den Gewerbeschein aushändigen. Bestimmte Gewerbeämter erlauben es, dass das Kleingewerbe online angemeldet wird. Im Normalfall erfolgt die Abgabe aber persönlich oder per Post.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Wie hoch die genauen Kosten für die Anmeldung des Kleingewerbes anfallen, ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Jede Gemeinde legt die Preise hierfür nämlich selbst fest. In der Regel fallen für die Anmeldung Kosten in Höhe von 15 bis 65 Euro an.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Auch das Finanzamt muss darüber informiert werden, dass ein Kleingewerbe angemeldet wurde. Demnach ist es mit der reinen Anmeldung beim Gewerbeamt nicht getan. Nach Erhalt des Gewerbescheins muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Das Formular hierfür findet sich bei ELSTER. Es kann online übermittelt werden, ein separater Gang zum Finanzamt ist somit nicht erforderlich. Im Anschluss daran erhält der Selbstständige eine Steuernummer für sein Gewerbe. Diese muss auf Rechnungen angegeben werden.
Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Auch wenn beide Begriffe im Internet zum Teil synonym verwendet werden, so bestehen doch signifikante Unterschiede zwischen einem Kleinunternehmer und einem Kleingewerbe. Ein Kleinunternehmen kann mit jeder Rechtsform gegründet werden. So können zum Beispiel auch Freiberufler von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Ein Kleingewerbe dagegen ist nur als Einzelunternehmen oder GbR möglich. Nachteilhaft für Kleinunternehmer ist, dass diese keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
Autor: Fachanwalt.de
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