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Kleingewerbe anmelden: So geht man vor

Viele Menschen träumen von der Selbstständigkeit. Wer sich selbstständig macht, kann eigene Ideen verwirklichen, seine Leidenschaft ausleben und sich seine Zeit frei einteilen. Ein Traum, der auch Schattenseiten hat. Unbezahlter Urlaub, umfassende rechtliche und steuerliche Verpflichtungen sowie ein unregelmäßiges Einkommen sind einige Nachteile von Selbstständigen. Um das Risiko zu minimieren, entscheiden sich viele Menschen dafür, ein Kleingewerbe anzumelden und sich neben dem Hauptberuf selbstständig zu machen. Ein Kleingewerbe kann allerdings auch hauptberuflich ausgeübt werden. Eine Statistik aus dem Vorjahr zeigt: 2022 wurden allein 673.500 Gewerbeanmeldungen registriert. 

Merkmale eines Kleingewerbes 

Kleingewerbetreibende unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie zählen nicht als Kaufleute und müssen sich auch nicht in das Handelsregister eintragen, weshalb die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) irrelevant für Kleingewerbetreibende sind. Dies befreit sie wiederum von der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Für ein Kleingewerbe kommen zwei Rechtsformen infrage:

  • das Einzelunternehmen oder
  • die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Wenn der Umsatz von kleingewerblichen Unternehmen bei unter 22.000 Euro im Jahr liegt, können sie außerdem von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind in dem Fall von der Umsatzsteuer befreit.

Um private und geschäftliche Transaktionen voneinander zu trennen und die Buchführung zu erleichtern, empfiehlt es sich, bereits ab dem Zeitpunkt der Gründung ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Anmeldung beim Gewerbeamt 

Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss sich im ersten Schritt beim Gewerbeamt melden. Gewerbetreibende sind nach § 14 GewO (Gewerbeordnung) dazu verpflichtet, das Gewerbeamt noch vor Beginn ihrer Tätigkeit über ihre Selbstständigkeit zu informieren. In den meisten Gemeinden ist es inzwischen möglich, das Kleingewerbe online anzumelden. Andernfalls muss der Weg über die Post erfolgen. 

Anmeldung beim Finanzamt 

Im nächsten Schritt erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt. Hierfür muss man den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen. Das ist inzwischen auch online auf Elster, dem Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, möglich. Nach Überprüfung des Fragebogens erhalten Gewerbetreibende vom Finanzamt eine Kleingewerbe-Steuernummer, womit das Unternehmen dann offiziell als gegründet gilt.

Anmeldung bei einer Kammer 

Nun folgt die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK). Dies ist für alle Gewerbetreibenden verpflichtend. Für die Anmeldung muss man erneut einen Fragebogen ausfüllen, den man von der zuständigen Kammer erhält. Die Frage nach der Zuständigkeit ist von dem Ort abhängig, an dem man gründet.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft 

Anschließend ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche vorzunehmen. Es ist ebenso eine Pflicht für Gewerbetreibende. Die Berufsgenossenschaft ist Teil der deutschen Sozialversicherung und stellt die gesetzliche Unfallversicherung dar. Für die einzelnen Berufsfelder sind verschiedene Berufsgenossenschaften zuständig.

Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit 

Wer für sein Unternehmen Mitarbeitende einstellen möchte, der benötigt eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, die für die Lohnbuchhaltung relevant ist. Das ist auch dann erforderlich, wenn es sich bei den Mitarbeitenden um Auszubildende oder Minijobber handelt. Die Betriebsnummer kann online über die Website der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. 

Zusammenfassung zum Kleingewerbe anmelden

  1. Merkmale eines Kleingewerbes:

    • Unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
    • Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister.
    • Befreiung von doppelter Buchführung und Bilanzierung.
    • Mögliche Rechtsformen: Einzelunternehmen oder GbR.
    • Kleinunternehmerregelung bei Umsatz unter 22.000 Euro.
  2. Anmeldung beim Gewerbeamt:

    • Vor Beginn der Tätigkeit notwendig gemäß § 14 GewO.
    • Möglichkeit der Online-Anmeldung.
  3. Anmeldung beim Finanzamt:

    • Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
    • Erteilung einer Kleingewerbe-Steuernummer.
  4. Anmeldung bei einer Kammer:

    • Pflichtanmeldung bei der IHK oder HWK.
  5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft:

    • Pflichtanmeldung je nach Branche.
  6. Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit:

    • Notwendig bei Einstellung von Mitarbeitern.
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